40 Tagessätze trotz geringer Schadenssumme:"Sie brauchen uns nicht für dumm verkaufen"

Lesezeit: 2 min

24-Jähriger will am Flughafen gestempelte MVV-Tickets verkaufen. Das erfüllt den Straftatbestand des versuchten Betrugs

Die angesetzte Schadenssumme war gering: ein Euro. Aus dem Euro wurde für einen 24-jährigen Fachoberschüler aus Coburg eine Geldstrafe über 40 Tagessätze von je 15 Euro plus die Gerichtskosten, da er am Amtsgericht Erding des versuchten Betrugs für schuldig befunden wurde. Dem jungen Mann war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, dass er Ende Juli im Bereich der S-Bahn München ein MVV-Ticket, das bereits abgestempelt war, hätte verkaufen wollen. Das ist nach den Geschäftsbedingungen des MVV nicht zulässig, Tickets dürfen nicht übertragen werden - abgesehen davon, dass das Ticket ungültig war.

Der jungen Mann war vor Gericht erst einmal überrascht, als ihm Richterin Sabine Schmaunz sagte, dass er wegen versuchten Betrugs vor Gericht stehe. "Das irritiert mich jetzt", sagte der Angeklagte. Auf seiner Ladung stehe Hausfriedensbruch. Auch auf dem öffentlichen Aushang war als Anklage Hausfriedensbruch angegeben. Doch dieser Vorwurf war angesichts der anderen Anklage nicht zum Tragen gekommen. Gegen den 24-Jährigen hatte der MVV bereits ein Hausverbot ausgesprochen gehabt. Bereits im Oktober 2015 war gegen den Schüler ein Strafbefehl erlassen worden - wegen des Verkaufs von entwerteten MVV-Gruppentickets für 15 Euro.

Im konkreten Fall wollte der junge Mann, der ohne Verteidiger vor Gericht stand, ein MVV-Ticket an einen Spanier verkaufen, zumindest stand das für die Staatsanwaltschaft fest. Eine konkrete Summe wurde nie genannt, wie auch der Zeuge, ein Bundespolizist, sagte. Der war an dem Tag in Zivil mit einem Kollegen am Flughafen in Einsatz. Beim Übergang vom Munich Airport Center sei ihnen bei der Treppe zu den Bahnsteigen der Angeklagte aufgefallen, da er mehrere Personengruppen angesprochen habe. Im Zugangsbereich zum DB-Bereich habe er sich dann neben ihm an den Ticketautomaten gestellt. Zunächst habe er den Eindruck gehabt, der 24-Jährige wollte ihn ansprechen, er habe sich aber dann an einen Spanier gewendet. Es sei zwar bei dem kurzen Gespräch auf Englisch kein Preis genannt worden, aber es sei klar geworden, dass er ihm ein Ticket verkaufen wollte. Als der Spanier abgewunken habe und der jungen Mann eine weitere Gruppe ansprechen wollte, sei man eingeschritten.

Der Angeklagte hatte zuvor eine andere Version geschildert. Er sei auf dem Flughafen gewesen, um von dort einen Fernbus nach Coburg zu nehmen. Nicht er haben den Spanier angesprochen, sondern der ihn. Er habe ihn gefragt, ob er ihm sein Ticket zeigen könne. Er selber habe nicht die Absicht gehabt es zu verkaufen. Es sei auch deshalb nie von einem Preis die Rede gewesen. Warum er drei weitere gestempelte MVV-Tickets dabei hatte, begründete der 24-Jährige damit, dass er sie von Freunden bekommen habe und nur nicht wegwerfen wollte. Die Frage der Richterin, ob er die auch verkaufen wollte, beantwortet der Angeklagte vermeintlich sehr geschickt: "Ich wollte dem Spanier kein Ticket verkaufen. Die anderen sind irrelevant." Richterin Sabine Schmaunz hatte daraufhin nur eine Antwort für ihn: "Sie brauchen uns nicht für dumm verkaufen."

© SZ vom 21.12.2016 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: