Schöffengericht:Hartes Urteil für Kinderpornografie

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34-Jähriger aus dem östlichen Landkreis erhält zwei Jahre und elf Monate Freiheitsstrafe. Auf seinem Smartphone und seinem Laptop wurden rund 800 Bilddateien und 600 Videos gefunden

Von Thomas Daller, Erding

Ein 34-jähriger Mann aus dem östlichen Landkreis ist vom Schöffengericht zu zwei Jahren und elf Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden, weil er kinder- und jugendpornografische Bilder und Videos besessen und teilweise auch weitergegeben hat. Der Mann stand deswegen bereits zum vierten Mal vor Gericht und hatte schon eine Haftstrafe abgesessen.

Das Bundeskriminalamt in Wiesbaden hatte die IP-Adresse des Angeklagten aus den USA bekommen, weil dort das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) auf drei Bilder gestoßen war, die er bei Facebook hochgeladen hatte. Am 9. Juni vergangenen Jahres kam die Kriminalpolizei Erding und durchsuchte das Haus seiner Eltern, wo er noch immer wohnt. Auf seinem Smartphone und seinem Laptop wurden rund 800 Bilddateien und 600 Videos gefunden mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt. Darüber hinaus konnte ihm auch nachgewiesen werden, das er in mindestens zwei Fällen Bilder und Videos mit Unbekannten im Internet geteilt hatte.

Der Mann ist einschlägig vorbestraft; wegen Kinderpornografie stand er bereits 2008, 2010 und 2014 vor Gericht. 2014 musste er eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten antreten, die aus zwei Verurteilungen resultierte. In dieser Haft nahm er auch an einer Therapie teil, die als erfolgreich bewertet wurde. Der Angeklagte hatte sich allerdings durchgemogelt: Er hatte von einem anderen Häftling erfahren, wie man sich verhalten müsse, um die Erwartungen des Therapeuten zu erfüllen und sich daran gehalten. Unmittelbar nach der Haftentlassung hatte er sofort wieder damit begonnen, sich Bilder und Videos zu besorgen.

Der Angeklagte legte vor Gericht in vollem Umfang ein Geständnis ab: Es sei wie eine Sucht gewesen, sich die Bilder und Videos anzusehen. Er stehe auf männliche Jugendliche im Alter von etwa 14 bis 18 Jahren, "ich hatte aber nie den Drang, sexuell übergriffig zu sein". Nach der Hausdurchsuchung im vergangenen Jahr habe er einen Schlussstrich gezogen und auch das Material, das die Polizei nicht gefunden habe, gelöscht, und sich seither auch keine neuen Bilder und Videos besorgt. Zugute gekommen sei ihm, dass er seit Anfang dieses Jahres nun einen 19-jährigen Freund habe und erstmals nicht nur seine Sexualität ausleben könne, sondern eine Beziehung führe, in der er sich verstanden fühle. Er habe aufgehört, seine Neigung zu verheimlichen und sowohl seinen Freund als auch seine Familie ins Vertrauen gezogen: "Bei mir hat es Klick gemacht und einen Schalter im Hirn umgelegt."

Die Staatsanwaltschaft schickte vertrat den Standpunkt, der Mann habe zwar selbst keine Kinder missbraucht, aber durch die Nachfrage nach Bildern und Videos "ganz wesentlich" dazu beigetragen, dass es diesen Markt gebe und Kinder dafür missbraucht werden. "Deswegen ist der Strafrahmen zu Recht hier gewaltig." Für Besitz und Weitergabe jedes einzelnen Bildes oder Videos gebe es eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. Bei 800 Bilddateien und 600 Videos errechnet die Staatsanwaltschaft eine horrende Freiheitsstrafe, bei der der Angeklagte sein Leben lang nicht mehr auf freien Fuß gekommen wäre. Aber in solchen Fällen gibt es dann auch einen gewaltigen Mengenrabatt, weil so eine Strafe der Tat nicht angemessen sei. Alles in allem forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten.

Sein Verteidiger betonte, sein Mandant sei nicht der "typische Verbrecher". Aber er müsse sein Problem angehen, sonst verfolge es ihn ein Leben lang. Einen wichtigen Schritt habe er bereits getan, indem er mit den Eltern und seinem Freund ein offenes Gespräch geführt habe. Dennoch werde er nicht um eine Haftstrafe herumkommen, sagte der Anwalt und bat um Milde: Mehr als zwei Jahre und acht Monate sollten es nicht sein.

Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Björn Schindler verurteilt ihn zu zwei Jahren und elf Monaten Haft. Schindler riet dem 34-Jährigen, in der Haft erneut eine Therapie zu machen. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, das damit rechtskräftig ist.

© SZ vom 19.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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