Reden wir über:Vorsicht beim Heckenschnitt

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Während der Brutzeit bis Ende Juli sind nur kleinere Eingriffe zulässig

Von Verena Bracher

Etwa 630 Mitglieder zählt der Landesbund für Vogelschutz (LBV) im Landkreis Freising. Kurt Scholz gehört dem Vorstand an und ist seit fast 30 Jahren aktiv dabei. In seinem Garten tummeln sich zur Brutzeit zahlreiche Vögel und nutzen auch das aufgestellte Vogelbad. Mit der Freisinger SZ sprach Scholz über die Gefährdung von Jungvögeln durch Heckenscheren.

SZ: Der Sommer wird gerne für die Gartenarbeit genutzt, der LBV warnt jedoch davor, dass durch den Heckenschnitt brütende Vögel gefährdet werden. Wie sieht es damit denn in Freising aus?

Scholz: Im Stadtgebiet sieht man, dass schon viele Heckenscheren in Betrieb genommen werden. Das ist oft nötig, vor allem um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zurzeit darf aber nur weggeschnitten werden, was im vergangenen Jahr neu nachgewachsen ist. Doch viele Leute wissen das nicht und sind erstaunt, wenn sie davon hören.

Worin besteht die Gefahr für die Vögel, wenn die Hecke zugeschnitten wird?

Es kann passieren, dass sich die Altvögel gestört fühlen und die Jungtiere nicht mehr füttern. Dann verhungert der Nachwuchs. Oft werden auch Nester zerstört, weil sie im Schneidebereich liegen. Außerdem wird den Vögeln durch den Schnitt die nötige Deckung genommen und Fressfeinde können die Nester leichter ausrauben. Fressfeinde, das sind vor allem Katzen oder Marder.

Welche Vogelarten sind davon besonders betroffen?

Gefährdet sind alle frei brütenden Vögel, die also keine Höhlenbrüter sind. Das sind vor allem Amseln, Rotkehlchen, Zaunkönige oder auch Stieglitze. Die Vögel bevorzugen möglichst dichte Hecken. Die dienen gleichzeitig als Nahrungsquelle, weil sich in ihnen Spinnen und andere Insekten tummeln.

Wann sollte man Hecken und Sträucher am besten zuschneiden, um den Vogelnachwuchs nicht zu gefährden?

Ende Juli ist die Brutsaison größtenteils vorbei. Eventuell findet sich dann noch eine Nachbrut von Amseln. Auf jeden Fall sollte man - und muss man sogar - vor einem Schnitt kontrollieren, ob Vögel in der Hecke nisten. Manchmal werden Sträucher und Hecken auch radikal zugeschnitten, um ein stärkeres neuerliches Austreiben zu fördern. Das darf dann aber grundsätzlich nicht zwischen dem 1. März und dem 30. September geschehen. Ansonsten kann eine Geldstrafe von bis zu 50 000 Euro drohen.

© SZ vom 18.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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