Langenpreising:Steigerung um zehn Prozent

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Langenpreising erhöht die Grundsteuern A und B

Die Gemeinde Langenpreising wird den Hebesatz für die Grundsteuern A (für Land- und Forstwirtschaft) und B (jeglicher anderer Grundbesitz, der bebaut werden kann) von bisher 290 auf 310 Punkte erhöhen. Die Maßnahme wird schon im Haushalt für das Jahr 2016 ausgewiesen werden. Zur Debatte stand auch eine Erhöhung des Hebesatzes auf einen Wert von 320, es gab aber auch Stimmen, es bei der bisherigen Regelung zu belassen. Anders ausgedrückt: Es handelt sich um eine Steigerung von zehn Prozent, wie Kämmerer Anton Sellmeier dem Langenpreisinger Gemeinderat verdeutlichte. Die Gewerbesteuer soll unverändert bei einem Wert von 340 Punkten bleiben.

Mit dem Hebesatz von 290 lag Langenpreising laut Bürgermeister Peter Deimel (FWG) im unteren Drittel des Landkreises Erding und diese Einstufung wird auch nach der Erhöhung weiter Gültigkeit haben. Zum Vergleich: Berglern hat einen Hebesatz von 275, die Marktgemeinde Wartenberg liegt aktuell bei einem Wert von 300. Das wohlhabende Oberding belässt es bei einem Satz von 250, Kirchberg dagegen erhebt einen Satz von 430 Punkten.

Keine Notwendigkeit, an der bestehenden Regelung etwas zu ändern, sah Andreas Steiner (SPD). Und Max Danner (FWG) wollte es nicht ganz einleuchten, warum Langenpreising unbedingt die Wartenberger Nachbarn überholen müsse. Deimel nannte als Begründung, dass sich der Nivellierungssatz des Landkreises von bisher 250 Punkten auf 310 erhöht habe. Nur was über diesen 310 Punkten liegt, fließt an die Gemeinde, der Rest geht an den Landkreis. "Wir zahlen also drauf", stellte Franz Neumüller (FWG) fest.

Genau das will der dritte Bürgermeister Leo Melerowitz (CSU) verhindern, der eine Erhöhung des Hebesatzes um zehn Prozent nach einem Stillstand von "zehn oder 15 Jahren für nicht viel" hielt. Melerowitz hielt einen Satz von 320 Punkten für angemessen. Dieser Vorschlag wurden mit 7:8 Stimmen knapp abgelehnt. Mit 8:7 Stimmen setzte sich die Sichtweise von Karin Dürr (CSU) durch, die für einen Satz von 310 Punkten plädierte. Diese Erhöhung könne man vor den Bürgern jederzeit verantworten.

© SZ vom 01.04.2016 / wos - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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