Landratsamt informiert:Prüfpflicht für Tanks

Neue Regelung für wassergefährdende Stoffe

Wer wassergefährdende Stoffe wie Heizöl oder Diesel lagert, unterliegt neuerdings einer Anzeige- und Prüfpflicht. Darauf weist das Landratsamt in einer Pressemitteilung hin. Unterirdische Heizöl- und Diesellager müssen dem Landratsamt gemeldet und alle fünf Jahre überprüft werden. Oberirdische Heizöllager mit mehr als 1000 Litern müssen ebenfalls gemeldet und vor ihrer Inbetriebnahme einmalig von einem Sachverständigen überprüft werden. Oberirdische Heizöllager mit mehr als 10 000 Litern müssen zudem alle fünf Jahre überprüft werden. Der Betreiber muss die wassergefährdenden Stoffe in Wassergefährdungsklassen einstufen und anhand der Lagermenge auch in Gefährdungsstufen. Außerdem müssen die Angaben für das Landratsamt auch alle technischen und organisatorischen Maßnahmen enthalten, die für die Sicherheit der Anlage bedeutsam sind. Von der neuen Regelung sind auch Tankstellen betroffen, sowie Wertstoffsammelstellen, Verladeplätze, Düngemittellager, Pflanzenschutzmittellager, Druckereien, galvanische Betriebe, Güllebehälter, Fahr- und Hochsilos, Biogasanlagen und dergleichen mehr.

Für die Anzeige einer Lageranlage kann ein Anzeigeformblatt beim Landratsamt Erding unter der Telefonnummer 08122/58-1228 angefordert oder von der Homepage des Landratsamtes Erding www.landkreis-erding.de heruntergeladen werden. Prüfpflichtige Anlagen sind vor der Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung sowie wiederkehrend und zur Stilllegung der Anlage von einem Sachverständigen überprüfen zu lassen. Für Anlagen in Wasserschutz- und Überschwemmungsgebieten gelten weitere Anforderungen, heißt es in dem Schreiben. Weitere Informationen erteilt das Landratsamt Erding.

© SZ vom 15.12.2017 / tdr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: