Kommentar:Landrat misst mit zweierlei Maß

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Martin Bayerstorfer pocht auf die Einhaltung von Recht und Ordnung. Gleichzeitig sträubt er sich, selbst geltendes Recht anzuwenden

Von Florian Tempel

Es gibt doch wohl drängendere Probleme, als ob Flüchtlinge ihr Kleidergeld bar auf die Hand bekommen oder in Form von Gutscheinen. Das ist richtig. Und weil das so ist, ist es umso unverständlicher, warum es im Landkreis dieses Gutscheinsystem gibt. Es wäre so viel einfacher, den Flüchtlingen die Beträge für Kleidung und Schuhe zusammen mit dem Geld auszuzahlen, das sie für den Lebensunterhalt bekommen. Es bleibt nicht nachvollziehbar, warum Landrat Martin Bayerstorfer seine Mitarbeiter im Landratsamt mit der Bearbeitung von mehreren tausenden, unsinnigen Gutscheinen quält. Seit der Bund am Fliegerhorst Erding ein großes Durchgangszentrum für Flüchtlinge eingerichtet hat, wird Landrat Bayerstorfer nicht müde, darauf hinzuweisen, dass der Warteraum Asyl dem Landratsamt zusätzliche Arbeit mache und Geld koste. Er pocht dabei auf die Einhaltung von Recht und Ordnung bis ins Kleinste, wie zum Beispiel baurechtlich einwandfrei genehmigte Trinkwasserleitungen, die das Technische Hilfswerk am Fliegerhorst gelegt hat. Warum aber sträubt sich Bayerstorfer, selbst geltendes Recht anzuwenden, das auch noch eine Erleichterung für die Mitarbeiter seiner Behörde wäre?

Der Erdinger Landrat hält verbissen an seinem Gutscheinsystem fest, weil er die deutsche Asylgesetze für grundlegend falsch hält. Er nimmt für sich in Anspruch, besser als das Bundesverfassungsgericht, der Bundestag und der Bundesrat zu wissen, wie die Gesetze aussehen müssten. Und er schreckt nicht davor zurück, geltendes Recht nach seinem eigenen Gutdünken zu verdrehen. Bayerstorfers Kritik an Unzulänglichkeiten des Warteraums Asyl am Fliegerhorst wird durch sein fortgesetzt rechtswidriges Handeln entwertet. Wer jedoch so wie er mit zweierlei Maß misst, ist kein ernst zu nehmender Diskussionspartner.

© SZ vom 01.12.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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