Kampf mit Behörde:Ärger um einen Aufkleber

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Verfahren gegen 26-Jährigen mit ungültigem Führerschein wird eingestellt

Der 26-jährige Bulgare ist nicht einmal am Steuer gesessen, als das Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle geriet. Und dennoch ist seit damals, dem 19. Juni des vergangenen Jahres, sein Führerschein eingezogen. Der Grund: Auf der Rückseite seines bulgarischen Führerscheins hatte das Landratsamt 2013 einen Aufkleber angebracht, ein durchgestrichenes D, das besagt, dass der Führerschein in Deutschland nicht gültig ist. Und dieser Aufkleber war bei der Kontrolle offenbar nicht mehr darauf, was dem 26-Jährigen außer dem Einzug des Führerscheins eine Anklage wegen Verändern von amtlichen Ausweisen einbrachte. Das kann nach dem Paragraf 273 des Strafgesetzbuches mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Für seinen Verteidiger war alleine schon die Durchsuchung der Geldbörse seines Mandanten bei der Verkehrskontrolle rechtswidrig, da er nicht der Fahrer gewesen sei. Dass man dabei den Führerschein gefunden und das Fehlen des Aufklebers moniert habe und ihn eingezogen, sei eine Doppelbestrafung. Der Angeklagte beteuerte, den Führerschein nie in Deutschland benutzt zu haben, sondern nur im Ausland ab und zu. Das Fehlen des Aufklebers habe er schon einige Zeit vorher bemerkt, er müsse sich wohl im Laufe der Jahre gelöst haben. Er sei nur noch nicht dazu gekommen, dies dem Landratsamt Erding mitzuteilen.

Sein Verteidiger führte an, dass sein Mandant seit fünf Jahren versuche, einen deutschen Führerschein zu erhalten. Eine Straftat auf Bewährung und seine damalige Alkoholsucht haben dies früher verhindert. Seine Sucht habe er aber nach einer Therapie überwunden. Sein Bewährungshelfer stellte ihm nur gute Noten aus, wie Richterin Michaela Wawerla aus dem Bericht des Bewährungshelfers zitierte. Der Angeklagte sei seit Dezember 2014 zuverlässig immer erschienen. Dass er keinen Alkohol mehr trinke, habe er mit Urintests nachgewiesen. Er sei engagiert und zuverlässig. Insgesamt wurde ihm eine positive Sozialprognose erstellt. "Scheint gut zu laufe", sagte die Amtsrichterin.

Da der Angeklagte auch keine einschlägigen Vorstrafen hat, wurde das Verfahren eingestellt. Den bulgarischen Führerschein, der in einer Aservatenkammer liegt, wird ihm zurückgegeben. Seinen Kampf mit den Behörden, nun auch eine deutsche Fahrerlaubnis zu bekommen, muss er aber selber durchstehen.

© SZ vom 24.10.2017 / wil - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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