Jobvermittlung an Flüchtlinge:Schlechte Aussichten

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Die Arbeitsagentur hat die Vermittlung von Asylbewerbern ohne sogenannte gute Bleibeperspektive eingestellt. "Es macht keinen Sinn", sagt der Geschäftsstellenleiter, weil das Landratsamt keine Genehmigungen mehr erteile

Von Florian Tempel, Erding

Seit Anfang dieses Jahres haben Flüchtlinge im Landkreis Erding, die nicht aus Syrien, Iran, Irak, Eritrea oder Somalia stammen, kaum noch Aussicht auf Arbeit. Neu beantragte Arbeitserlaubnisse werden abgelehnt, bereits bestehende nicht mehr verlängert. Die Arbeitsagentur in Erding hat deshalb die Vermittlung von Flüchtlingen ohne sogenannte gute Bleibeperspektive eingestellt, bestätigte Geschäftsstellenleiter Klaus Katzschner. Jobvermittlungsversuche beispielsweise von Afghanen machten aktuell "keinen Sinn", da die Ausländerbehörde regelmäßig keine Arbeitserlaubnis genehmigen würde, sagte Katzschner: "Wir kriegen da kein positives Ergebnis vom Landratsamt."

Im Vergleich zum vergangenen Jahr habe sich die Lage somit grundlegend geändert, sagte Katzschner. 2016 hätte mehr oder weniger jeder Flüchtling nach drei Monaten in Deutschland eine Arbeitsgenehmigung von der Ausländerbehörde des Landratsamt erhalten. Die Arbeitsagentur hatte deshalb im vergangenen Jahr ein umfangreiches Angebot an Kursen auf die Beine gestellt, um Flüchtlinge in Lohn und Brot zu bringen. Diese Kurse laufen nun alle aus.

Arbeitsgenehmigungen für Flüchtlinge sind immer befristet und an die sogenannte Aufenthaltsgestattung gekoppelt, die für drei Monate ausgestellt wird und dann verlängert werden muss. Bei der Verlängerung der Genehmigungen wird nun jedoch immer öfter von der Erdinger Ausländerbehörde eine weitere Arbeitserlaubnis verweigert. So verlieren auch Flüchtlinge, die noch einen Job haben, ihre Arbeit.

Bei denen, die noch arbeiten, geht die Angst um, dass auch ihnen bald die Arbeitserlaubnis entzogen wird, sagte die Sprecherin der Aktionsgruppe Asyl (AGA), Maria Brand: "In vielen Unterkünften sind schon die Hälfte ohne Arbeit und Arbeitserlaubnis." Insbesondere Afghanen seien derzeit besonders belastet, da gleichzeitig zur Verschärfung bei den Arbeitserlaubnissen Sammelabschiebungen nach Afghanistan stattfinden wie unlängst vom Münchner Flughafen aus. Diese doppelt negativen Zukunftsaussichten demotivierten zudem viele junge Flüchtlinge, die sogenannte Berufsintegrationsklassen besuchen. Viele haben kaum Aussicht, eine Ausbildung machen zu können, da sie keine Genehmigung dafür erhalten würden. "Die Enttäuschung, aber vor allem die Verunsicherung über die Sinnhaftigkeit der schulischen Mühen" sei bei vielen jungen Flüchtlingen sehr tief greifend, sagt Brand.

Das Landratsamt hat unlängst verneint, dass eine geringe Bleibeperspektive der Grund für die Ablehnung und Nichtverlängerung von Arbeitsgenehmigungen wäre. Vielmehr fänden Einzelfallprüfungen statt, bei denen mehrere Kriterien bewertet werden. AGA-Sprecherin Brand kritisiert diese Kriterien. Es sei nicht nachvollziehbar, dass die Aufnahme eines einfachen Jobs, wie eine Helfertätigkeit in der Gastronomie, als Ablehnungsgrund zähle. Ebenso seien mangelhafte Sprachkenntnisse ein ungutes Kriterium, wenn der Arbeitgeber mit seinem Mitarbeiter zufrieden sei. Ein negativer Punkt ist oft, dass die Identität eines Flüchtlings nicht durch einen Ausweis oder eine Urkunde belegt ist. Die Aufforderung der Behörde, der Flüchtlinge müsse sich dann eben an seine Botschaft wenden, sei aber nicht haltbar, sagt Brand. Es sei allgemeine Rechtsauffassung, dass ein Geflüchteter sich nicht an die Auslandvertretung des Staats wenden müssen, aus dem der geflohen ist.

© SZ vom 24.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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