In der Faschingszeit:Polizei kündigt Alkoholkontrollen an

Lesezeit: 1 min

In den kommenden Wochen steht wieder eine Vielzahl von Faschingsveranstaltungen auf dem Programm. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen nach Ansicht der Polizei, dass gerade in dieser Zeit zahlreiche Verkehrsteilnehmer mit Alkohol oder Drogen am Steuer unterwegs sind. Dies stelle nach wie vor eine der Hauptunfallursachen im Straßenverkehr dar. Aus diesem Grund werden die Polizeiinspektionen Erding und Dorfen in den kommenden Wochen ihre Kontrollen noch verstärken. Empfindliche Strafen gibt es für Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Bereits ab 0,5 Promille Alkohol oder einem nachweisbaren Drogenkonsum, sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von wenigstens 500 Euro, zwei Punkte in der Verkehrssünderkartei und mindestens einen Monat Fahrverbot vor. Noch teurer wird es, wenn man sich wegen einer Straftat vor Gericht verantworten muss. Dies ist der Fall, wenn jemand ein Kraftfahrzeug mit mehr als 0,3 Promille oder unter Drogeneinfluss führt und dabei einen Verkehrsunfall verursacht. Ab einem Wert von 1,1 Promille, der sogenannten "absoluten Fahruntauglichkeit", liegt in jedem Fall eine Straftat vor und zieht neben einer Geldstrafe auch regelmäßig einen längeren Führerscheinentzug nach sich. Bedenken sollte man auch, dass der Verlust des Führerscheins neben den rechtlichen Sanktionen, auch erhebliche Auswirkungen im Privatbereich, zum Beispiel auf den Arbeitsplatz, haben kann. Damit man die "Faschingsgaudi" genießen können und keine "bösen Überraschungen" erlebe, rät Ihre Polizei: Klären Sie vor dem Feiern ab, wer auf den Genuss von Alkohol verzichtet oder wie Sie sicher anderweitig nach Hause kommen. Greifen Sie nach Alkoholgenuss auf öffentliche Verkehrsmittel und Taxen zurück. Steigen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit nie in ein Fahrzeug ein, wenn Sie das Gefühl haben, dass der Fahrer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht. Unterschätzen Sie auch am Tag danach nicht die Wirkung von Restalkohol, nur etwa 0,1 Promille baut der Körper pro Stunde ab.

© SZ vom 28.01.2017 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: