Geständnisse kürzen Verfahren ab:Haftstrafe wegen Brandstiftung

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Zwei Wochen nach seiner Entlassung auf Bewährung fackelt ein 20-Jähriger ein zuvor entwendetes Fahrzeug ab. Seine damals gleichaltrige Mittäterin erhält drei Wochen Dauerarrest, der dritte Beteiligte ist mit 13 Jahren noch strafunmündig

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Kaum zwei Wochen, nachdem er auf Bewährung aus dem Jugendgefängnis gekommen war, ist ein 20-Jähriger erneut mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Diesmal weil er mit einer damals gleichaltrigen Mitangeklagten und einem 13-Jährigen erst einen Kleintransporter entwendete und ihn dann nach der Spritztour abfackelte. Auch ein Geständnis halfen dem seit seinem 16. Lebensjahr mehrfach vorbestraften jungen Angeklagten nicht: Das Schöffengericht verurteilte ihn wegen Brandstiftung zu zwei Jahren und zehn Monaten Jugendgefängnis - ohne Bewährung. Seine Mittäterin, die bisher nicht straffällig wurde, erhielt drei Wochen Dauerarrest. Der 13-Jährige stand nicht vor Gericht. Das Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor.

Nicht alles bei der Tat wurde letztlich bei der Verhandlung am Erdinger Amtsgericht unter Richter Michael Lefkaditis aufgeklärt, da beide Angeklagten nach einem langen Rechtsgespräch der beiden Verteidiger, der Staatsanwaltschaft sowie dem Schöffengericht ein umfassendes Geständnis abgelegt hatten. Bei dem Gespräch hatte man sich darauf geeinigt, dass dem in Haft sitzenden heute 21-Jährigen bei einem Geständnis eine maximale Haftstrafe von drei Jahren drohen. Seine Mittäterin hatte schon zuvor bei der Vernehmung durch die Polizei die Tat gestanden.

Und die lief laut Staatsanwaltschaft und dem ermittelnden Kriminalbeamten in etwa so ab: Einer der drei Täter - wahrscheinlich der 13-Jährige - hatte sich Ersatzschlüssel des Fahrzeugs besorgt. Dann machte man eine Spritztour mit dem Kleintransporter. Wer gefahren ist, blieb offen. Irgendwann kam einer der drei auf die Idee, das Fahrzeug in Brand zu setzen, um alle Spuren zu beseitigen. Von einer rund 500 Meter entfernten Tankstelle besorgten sie sich drei 0,5-Liter Grillanzünderflüssigkeit. Die wurden im und über das Fahrzeug ausgeschüttet. Dann wurde eine Flüssigkeitsspur gelegt, die laut Staatsanwaltschaft die junge Frau anzündete.

Das Feuer war laut dem Polizeibeamten so stark, dass sogar die Reifen geplatzt waren und der Motor komplett zerstört wurde. Das Ziel der Aktion wurde erreicht: Es waren keinerlei DNA-Spuren sowie Fingerabdrücke mehr zu finden, wie der Verteidiger des jetzt 21-Jährigen sagte. Deshalb sei das Geständnis seines Mandanten umso höher zu werten. Denn ohne dies hätte vielleicht ein Tatnachweis nicht geführt werden können. So habe er dem Gericht eine langwierige Beweisführung erspart.

Auf die Spur der beiden brachte die Polizei der 13-Jährige wohl eher ungewollt. Der ermittelnde Beamte sagte, er hab bei einer Vernehmung wegen einer ganz anderen Sache erklärt, dass die junge Frau an dem Tatabend einen "krassen Abend" gehabt habe. Ansonsten haber er "eine coole Tour abgezogen". Die 20-Jährige habe dann bei ihrer Vernehmung erst gar nichts gesagt, aber später dann die Brandstiftung gestanden

Zugunsten der beiden Angeklagten kam die Aussage der Jugendgerichtshilfe und ihr Verhalten vor Gericht. Sogar die Staatsanwaltschaft sprach sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus, weil bei beiden eine Reifeverzögerung vorliege. Die 20-Jährige wurde mit 18 Mutter, macht gerade eine Friseurlehre und hat nach eigenen Angaben über ihre weitere Zukunft mit ihrem Lehrherren noch nicht gesprochen. Ihr Mitangeklagter, der zwei Tage nach der Tat 21 Jahre alt wurde, hat schon drei Haftstrafen hinter sich - wegen diverser Delikte, von mehrfachem Hausfriedenbruch über Diebstahl bis zu Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Richter Lefkaditis betonte den erzieherischen Charakter des dreiwöchigen Dauerarrests für die junge Mutter. Der Arrest soll "ein deutliches Zeichen" setzen, dass sie endlich mehr über ihre Zukunft nachdenken muss. Für den 21-Jährigen sah der Richter weniger optimistisch in die Zukunft, zumal seine "Rückfallgeschwindigkeit" sehr hoch sei. Mit den vorherigen Haftstrafen "wollte man vielfältig auf sie einwirken, aber das war leider nicht so erfolgreich, wie man sich das gewünscht hatte". In das Urteil floss auch das Verwirken der Bewährung aus einem alten Urteil ein.

© SZ vom 17.01.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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