Erding:Tochter der Ex-Partnerin missbraucht

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Geständiger 43-jähriger Erdinger wird vom Amtsgericht zu zwei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt

Von Florian Tempel, Erding

Ein 43-jähriger Erdinger ist wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes vom Amtsgericht Erding zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Angeklagte hatte sich zweimal an der Tochter seiner früheren Lebensgefährtin vergangen. Da die von ihm begangenen Taten am unteren Ende des Spektrums sexuellen Missbrauchs lagen, beließ es das Gericht bei einer Ahndung nur wenig über der gesetzlichen Mindeststrafe von zwei Jahren. Außerdem berücksichtigte das Gericht es als erheblich strafmildernd, dass der Mann den Missbrauch aus eigenen Antrieb seiner Lebensgefährtin offenbart hatte und mit einem vollen Geständnis dem heute neun Jahre alten Kind eine belastende Aussage vor Gericht erspart hatte.

Das Mädchen hatte früher ein gutes Verhältnis zum Angeklagten und nannte ihn Papa, auch wenn er nicht ihr leiblicher Vater war. Die Missbrauchstaten beging der Angeklagte nach der Trennung von seiner Lebensgefährtin. In beiden Fällen, Ende 2013 und Ende 2014, war er mit dem Kind dabei zu Besuch bei seinen Eltern in Dorfen, wo sie gemeinsam über Nacht blieben. Der Angeklagte und das Mädchen teilten sich bei den Besuchen gemeinsam ein Bett. Mitte August vergangenen Jahres beichtet er der Mutter des Kindes, was er ihrer Tochter bei den Übernachtungsbesuchen in Dorfen angetan hatte. Das Mädchen selbst hatte seiner Mutter nichts davon erzählt. Seine frühere Partnerin rief wenige Stunden nach dem für sie völlig überraschenden Geständnis ihres früheren Lebensgefährten bei der Polizei in Erding an und erstattete Anzeige.

Am folgenden Tag versuchte der Angeklagte sich mit Tabletten das Leben zu nehmen. Nach seinem Suizid-Versuch wurde er zunächst im Klinikum Erding behandelt und kam anschließend in die psychiatrische Klinik in Taufkirchen.

Die Kripo Erding lud unterdessen die Mutter mit dem Kind zu einer Vernehmung. Diese habe sich "sehr schwierig" gestaltet, berichtete ein Kriminalbeamter vor Gericht. Das Mädchen habe zunächst nicht über die Vorfälle sprechen wollen, die zwei Missbräuche aber schließlich im wesentlichen so bestätigt, wie es der Angeklagte der Mutter gestanden hatte. Daraufhin wurde der Mann verhaftet. Vernehmungen seiner Eltern, in deren Wohnung die Taten begangenen wurden, ergaben keine weiteren Erkenntnisse. Die Eltern des Angeklagten gaben bei der Polizei an, sie hätten keine Auffälligkeiten in seinem Verhalten oder dem des Kindes mitbekommen und nichts geahnt.

Laut einem Gutachten des Gerichtsarztes des Landgerichts Landshut hat der Angeklagte keine offensichtlichen pädophilen Neigungen und keine schwere Persönlichkeitsstörung. Er leide jedoch seit längere Zeit an Depressionen, wegen denen er auch in ärztlicher Behandlung war. Seine Depressionen änderten aber nicht an seiner vollen Schuldfähigkeit.

Die Anwältin der Mutter und des Mädchens berichtete, dass das Kind seit dem Bekanntwerden des sexuellen Missbrauch durch den Angeklagten "sehr verängstigt" sei. Es sei jedoch deswegen nicht in psychologischer Behandlung.

Der Angeklagte sagte am Ende des Prozesses in seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung, er schäme sich zu tiefst, dass er das Mädchen missbraucht habe und bereue es aufrichtig. Eine Erklärung habe er nicht: "Ich habe nie in meinem Leben geglaubt, dass so etwas passieren kann."

© SZ vom 03.02.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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