Urteil:Einbruch beim Dealer

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Zwei der fünf Tatbeteiligten werden vom Schöffengericht zu Bewährungsstrafen verurteilt

Von Thomas Daller, Erding

Aus krimineller Logik ist es schlüssig, bei einem Dealer einzubrechen und ihm Drogen und Geld zu stehlen. Der Geschädigte kann ja nicht zur Polizei gehen und die Tat anzeigen. Dennoch ist die Sache aufgeflogen. Die Polizei war dem Dealer ohnehin schon auf der Spur. Im Rahmen einer Zeugenbefragung ist einer der fünf Einbrecher eingeknickt und hat reinen Tisch gemacht. Die beiden Anstifter sind nun vom Schöffengericht zu Freiheitsstrafen auf Bewährung verurteilt worden.

Der Dealer sitzt bereits hinter Gittern. Das Landgericht Landshut hat ihn im Februar dieses Jahres zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er hatte in Erding einen schwunghaften Handel mit Marihuana betrieben und bei Facebook auf seiner Seite cyberdrugstore.biz sogar Fotos von Falschgeldbündeln präsentiert. Mit den beiden Angeklagten Ernie und Bert (Namen von der Redaktion geändert) war er befreundet und sie hatten ihn am 24. Mai vergangenen Jahres in seiner Wohnung in der Münchner Straße besucht. Schließlich bat er sie, zu gehen, weil er zu einer Feier nach München fahren wollte. Ernie und Bert trafen später dann noch drei weitere Kumpel und die Idee mit dem Einbruch nahm Formen an. Zu fünft rückten sie an, einer brach mit Fußtritten zuerst die Haus- und die Wohnungstür auf und dann durchsuchten sie gemeinsam die Räume. Sie fanden vier Tüten Marihuana im Gesamtgewicht von etwa 150 Gramm sowie knapp 2000 Euro in kleinen Scheinen, die in einer Raviolidose versteckt waren. Die Beute teilten sie anschließend unter sich auf. Als der Dealer schließlich nach Hause kam und die Bescherung sah, hatte er sofort Ernie in Verdacht. Er rief ihn an, konfrontierte ihn mit dieser Beschuldigung und nahm dann ein paar seiner Kumpels und eine Gasdruckpistole mit zu Ernie, um dessen Anteil an der Beute wieder einzutreiben. Gegen die anderen vier Tatbeteiligten, die ihm an Statur und Körperkraft überlegen waren, unternahm er nichts.

Vor Gericht wiederholte Ernie das Geständnis, das er bereits bei der Polizei abgelegt hatte. Bert machte von seinem Aussageverweigerungsrecht gebrauch, ließ aber durch seinen Rechtsanwalt Martin Paringer mitteilen, dass er den Sachverhalt ebenfalls einräume. Der Dealer, der als Zeuge in Handschellen aus der Justizvollzugsanstalt Stadelheim zum Amtsgericht gebracht wurde, bestätigte aus seiner Sicht, wie die Sache abgelaufen sei.

Weil Ernie zur Tatzeit erst 20 Jahre alt war und eine "gewisse Reifeverzögerung" bei ihm vorliege, war auch die Jugendgerichtshilfe zu der Verhandlung geladen. Er hat bereits sechs Vorstrafen, unter anderem wegen Eigentumsdelikten. Zwei Ausbildungen in Handwerksberufen hat er abgebrochen, aber mittlerweile schien er sich gefangen zu haben. Wegzug aus Erding, fester Arbeitsplatz und feste Freundin, die Jugendgerichtshilfe ging von einer positiven Sozialprognose aus.

Bert ist schon Ende 20. Auch er hat schon zwei Ausbildungen abgebrochen, aber er scheint nun als selbständiger Unternehmer bei einer Firmenkette Fuß zu fassen. Der geschiedene Angeklagte kümmert sich zudem um seinen zehnjährigen Sohn.

Richter Michael Lefkaditis, der den Vorsitz des Schöffengerichtes inne hatte, verurteilte Ernie zu neun Monaten Jugendstrafe auf Bewährung und Bert zu zehn Monaten Freiheitsstrafe, ebenfalls auf Bewährung. Die Bewährungszeit wurde auf jeweils drei Jahre festgesetzt. Beide müssen zudem 500 Euro an die Brücke zahlen, das entspricht in etwa ihren finanziellen Anteil an der Beute.

© SZ vom 25.06.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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