Erding: Dieb wegen Ladendiebstahl verurteilt:Teurer Schweinebraten

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Er klaute einen kalten Schweinebraten und ein Glas Honig im Wert von acht Euro. Jetzt hat ein Gericht den Dieb zu 18 Monaten Haft auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße verurteilt.

Florian Tempel

Der Diebstahl einer Packung kalten Schweinebratens und eines Fläschchens Honig im Wert von acht Euro hat einem 56-jährigen Erdinger eine Verurteilung zu 18 Monaten Gefängnis auf Bewährung und 5000 Euro Geldbuße eingebracht. Da der Mann bei seiner Flucht aus einem Erdinger Supermarkt die Filialleiterin schubste, wertete das Gericht den Fall als räuberischen Diebstahl, auf den ein Jahr Mindeststrafe steht. Weil er sich zudem vehement gegen seine Festnahme durch einen Polizisten wehrte, kam noch Widerstand gegen die Polizei und Körperverletzung dazu. Der Angeklagte beteuerte, er habe nichts gestohlen und sei in Panik weggerannt.

Weil ein 56-jähriger Erdinger einen Schweinebraten stahl, ist er jetzt zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. (Foto: dpa)

Der Fall hatte eine Reihe Besonderheiten. Der Angeklagte lebt in finanziell guten Verhältnissen. Er gab an, als Gepäckträger am Münchner Flughafen monatlich 3500 Euro netto verdient zu haben. Nach einem Unfall, bei dem seine rechte Hand verletzt wurde, konnte er zwar nicht weiter arbeiten. Er habe jedoch im Krankenstand etwa 3000 Euro erhalten. Richter Wolfgang Grimm beeindruckte das nicht. Auch viele andere Ladendiebe hätte es nicht nötig, zu klauen.

Der Angeklagte war in dem Supermarkt Stammkunde und kaufte dort fast täglich ein. Am 29. September 2010 beobachtete ihn die Filialleiterin gezielt. Einige Tage vorher war er aufgefallen, weil er verdächtig lang vor dem Kühlregal mit den abgepackten Wurstwaren stand. Auch am Tattag sei er lange dort gestanden und habe schließlich etwas in eine seiner Anoraktaschen gesteckt, sagte die Filialleiterin. Was das war, hatte sie jedoch nicht erkannt.

Nachdem er nur das in seinem Einkaufswagen liegende Obst und einen Streuselkuchen bezahlt hatte, sprach die Filialleiterin den Mann am Ausgang mit den bedeutungsvollen Worten "Kommen Sie bitte mit ins Büro" an. Der Angeklagte rannte mit seinem Einkaufswagen los und stieß die Frau zur Seite. Er sagte, "es war mir peinlich, wie sie mich angeredet hat". Ihn habe zudem Panik gepackt, weil sie ihn am Arm festhielt. So etwas vertrage er nicht, "mir ist zuwider, wenn mir einer Gewalt antut".

Ein Polizist außer Dienst sah ihn über den Parkplatz rennen und spurtete hinterher. Er habe mehrmals, "Stehenbleiben, Polizei" gerufen. Der Angeklagte blieb aber nicht stehen. Schließlich erwischte er ihn doch und rang ihn zu Boden. Im Büro des Supermarkts durchsuchte er den Mann allerdings nicht. Weil er glaubte, die Diebesbeute sei das Obst und der Kuchen im Einkaufswagen. Zwei Streifenbeamte, die nach zwanzig Minuten eintrafen, durchforschten dann seine Taschen - und fanden nichts.

Erst nach längerer Suche tauchte die Beute auf. Hinter einer Tür, die vom Büro zum Warenlager führt. Wie konnte die Beute dorthin kommen? Beim Warten auf die Polizei muss sie der Angeklagte, so die einzige Erklärung, dort abgelegt haben. Der Polizist, der ihn erwischt hatte, war zwar die ganze Zeit über mit im Büro und hatte nichts bemerkt. Dennoch schien es zumindest möglich. Der Angeklagte sei während der Wartezeit einmal ein Stückchen in den Eingang zum Lager getreten, erinnerte sich der Polizist.

Der Angeklagte sagte hingegen, er sei womöglich das Opfer eines Rachekomplotts, weil er sich früher einmal über die Filialleiterin beschwert hatte. Richter Grimm rügte die Bezichtigung der Frau. "Das geht über ein zulässiges Verteidigungsverhalten hinaus." Er habe keine Zweifel, dass der Angeklagte ein Dieb sei. Die Flucht eines Unschuldigen aus Panik sei vielleicht noch nachvollziehbar. Doch nachdem ihn der Polizist eingefangen hatte, hätte er von sich aus die Taschen seines Anoraks umkrempeln können, um seine Unschuld zu beweisen.

© SZ vom 30.04.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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