Ein Jahr Haft:Auf frischer Tat im Bett erwischt

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30-Jähriger bricht nach einer Flasche Whiskey in Haus ein und muss dafür ins Gefängnis

Von Gerhard Wilhelm, Erding

Nur jeder fünfte Wohnungseinbruch in Deutschland wird aufgeklärt. Dazu zählt auch ein Einbruch am 24. März in ein Haus im Kreuzweg in Erding. Die von einem Nachbarn alarmierte Polizei konnte den Täter noch im Haus fassen - im Bett unter einer Decke. Ob der 30-Jährige allerdings die Tat geplant hatte oder sie aus Frust und unter Einfluss von einem Liter Whiskey aus einer "dummen Idee" heraus gemacht hat, wie Amtsrichter Björn Schindler zu Gunsten des Angeklagten annahm, blieb offen. Letztlich war der Grund für die Strafzumessung irrelevant. Er hatte selber zugegeben, eingebrochen zu sein und eine Digitalkamera für 229 Euro gestohlen zu haben und wurde deshalb zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt.

Der 30-Jährige gab an, dass er sich nur vage an die Ereignisse in der Nacht erinnern könne. Seitdem seine Freundin im Januar ihr gemeinsames Kind in der Schwangerschaft verloren habe, habe es fast täglich Streit gegeben. Am Abend zuvor sei sie zur Arbeit gegangen und er sei alleine daheim gewesen. Von etwa 21.30 Uhr an habe er dann eine ganze Flasche Whiskey in rund zwei Stunden ausgetrunken. Gegen 0.30 Uhr habe er dann, um "frische Luft zu schnappen", das Haus verlassen. Beim Herumwandern habe er das seiner Meinung nach leere stehende Haus gesehen. Warum er dann die Scheibe einer Tür auf der Rückseite des Hauses mit dem Ellbogen eingeschlagen habe, wisse er nicht mehr genau. Es sei jedenfalls nicht geplant gewesen und er habe sich dabei eine Schnittwunde zugezogen. Im Haus habe er sich dann in ein Bett gelegt und sei gegen 1 Uhr vom Mobiltelefon geweckt worden. Seine Freundin habe ihn geweckt, weil er den einzigen Wohnungsschlüssel mitgenommen habe. Dabei habe er Polizei vor dem Haus gesehen. Danach sei er wieder ins Bett gegangen.

Eine zeitliche Diskrepanz gab es zur Aussagen des Nachbarn. Der hatte gegen 2.17 Uhr bei der Polizei angerufen, dass jemand mit einer Taschenlampe im Nachbarhaus umher gehe. Gegen 1 Uhr habe er zudem eine Person vor dem Haus gesehen, die geredet habe. Die Polizei rückte um 2.18 Uhr mit mehreren Streifenwagen an, wie der ermittelnde Beamte aussagte. Bei der Durchsuchung des Hauses habe man den Angeklagten im Obergeschoss in einem Bett liegen gesehen, beziehungsweise jemanden vollständig unter einer Decke, wo er sich wohl verstecken haben wolle. Am Ellbogen eine frische Schnittwunde. Der Täter sei zwar in einem "resignierten und deprimierten Zustand" gewesen, habe aber nicht den Eindruck bei den Beamten hinterlassen, dass er alkoholbedingt nichts mitbekomme.

Ein auf der Wache durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von rund zwei Promille zur Tatzeit. Der 30-Jährige hatte bei seiner Vernehmung am Morgen noch eine Alkoholfahne, wie der Ermittler aussagte. Der untersuchende Mediziner stellte indes keine "alkoholbedingten Ausfallerscheinungen" fest. Was Richter Schindler etwas wunderte: "Nach einer Flasche könnte ich nicht mehr geradeaus laufen."

Dass er letztlich ein Jahr Haft erhielt, ist der doppelten offenen Bewährung aus zwei früheren Taten geschuldet. Ein dritte Chance wollte ihm Richter Schindler nicht mehr geben. Ob er die ganze Zeit absitzt, ist offen. Die Stadt München hat Mitte Juli einen Ausweisungsbescheid gegen ihn erwirkt.

© SZ vom 20.07.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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