Chipkarte für Flüchtlinge:Bankkonto statt Kommunal Pass

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Kreis-SPD fordert die Abschaffung der Flüchtlings-Geldkarte

Der SPD-Kreisverband fordert die Abschaffung der Flüchtlings-Chipkarte Kommunal Pass, auch wenn mit der Karte bald Bargeldabhebungen möglich sein sollen. In einer Pressemitteilung schreiben der SPD-Kreisvorsitzende Martin Kern und die Fraktionsvorsitzende der SPD im Kreistag, Ulla Dieckmann: "Objektiv betrachtet bietet der Kommunal Pass keine Vorteile, die nicht besser durch ein Bankkonto gegeben wären. Mit dem Unterschied, dass durch die Karte ein Zahlungssystem zwischengeschaltet wird, dass zusätzlichen Aufwand und Kosten, auch für den Steuerzahler, verursacht." Deshalb wäre es "die einfachste Art, das Geld direkt an die Leistungsberechtigten zu überweisen. Mehrere Landkreise praktizieren das so." Deutliche Kritik üben Kern und Dieckmann an der Ankündigung aus dem Landratsamt, dass nur ein Teilbetrag des auf den Kommunal Pass gebuchten Geldes abhebbar sein soll: "Die Höhe des Geldbetrags wird vom Gutdünken des Landrats abhängen. Wer ihn dazu legitimiert hat? Er sich selbst."

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Ewald Schurer sieht ebenfalls Bankkonten für Flüchtlinge als den besseren Weg. Er verweist auf ein neues Gesetz, das schon vom 1. Juni an allen Menschen, die sich legal in Deutschland aufhalten, einen Rechtsanspruch auf ein Bankkonto garantiert. Ziel und Inhalt des Gesetzes ist es, dass auch Flüchtlinge, Saisonarbeiter oder ausländische Studenten ein eigenes Konto führen können. Mit einem Basiskonto sind alle normalen Bankgeschäfte wie Ein- und Auszahlungen, Überweisungen und Daueraufträge möglich. Außerdem erhält jeder Kontoinhaber eine Geldkarte seiner Bank. Der einzige Unterschied zum normalen Girokonto: Es kann nicht per Dispokredit überzogen werden.

Bei der abschließenden Beratung des neuen Gesetzes im Bundestag am 25. Februar waren sich Vertreter aller Fraktionen über die Sinnhaftigkeit des Rechtsanspruches auf ein Basiskonto einig. Der CDU-Abgeordnete Matthias Hauer sagte beispielsweise: "Ein Girokonto ist Grundvoraussetzung für eine Teilhabe am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben in Deutschland." Bei der abschließenden Beratung im Bundesrat am 18. März sagte der rheinland-pfälzische Justizminister Gerhard Robbers, der zugleich Professor für Öffentliches Recht und Staatsphilosophie an der Universität Trier ist: "Wer kein Zahlungskonto hat, wer nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen kann, ist sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt. (. . .) Kontolosigkeit stigmatisiert.

Das darf nicht sein." Ein Antrag der GAL-Fraktion im Dorfener Stadtrat, das Landratsamt zur sofortigen Freischaltung der Abhebefunktion des Kommunal Passes aufzufordern, wurde nicht beschlossen. Vertreter der Stadtverwaltung führten aus, das der Stadtrat keine Zuständigkeit bei diesem Thema habe. Statt einer Stadtratsresolution soll nun aber die Stadtverwaltung ein Schreiben pro Bargeldabhebungen ans Landratsamt schicken.

© SZ vom 07.05.2016 / flo - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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