Auszeichnung:Wer wird Kulturpreisträger?

Alle Landkreisbürger können schriftlich Vorschläge einreichen

Zum 37. Mal verleiht der Landkreis Erding den Kulturpreis für hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben im Landkreis. Der Preis wird einmal im Jahr an maximal zwei Personen oder Gruppen vergeben und ist mit einer finanziellen Zuwendung in Höhe von jeweils 1500 Euro verbunden. Die Preisträger müssen sich durch ihr künstlerisches Werk, ihr künstlerisches Schaffen oder ihre besondere Leistung im Gesamten hervorragende Verdienste um das kulturelle Leben des Landkreises erworben haben.

Der Kulturpreis soll insbesondere eine Anerkennung sein für die Leistungen von Einzelpersonen, Gruppen und Vereinigungen zum Wohle der Kultur, des Brauchtums, der Heimat- und Landespflege sowie des Denkmal-, Natur- und Umweltschutzes im Landkreis Erding und die Leistungen auf den Gebieten der produzierenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Literatur, Komposition und andere) und der reproduzierenden Kunst (Inszenierung, Interpretation, darstellende Kunst).

Das Vorschlagsrecht steht allen Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Erding zu. Es können nur Vorschläge berücksichtigt werden, die im laufenden Jahr eingereicht wurden. Früher gemachte Vorschläge müssen gegebenenfalls neu vorgelegt werden. Vorschläge - mit Begründung - werden schriftlich erbeten bis Montag, 28. September, an das Landratsamt Erding, Büro des Landrats, Alois-Schießl-Platz 2, 85435 Erding oder per E-Mail an kulturpreis@lra-ed.de. Weitere Informationen gibt es im Landratsamt unter der Telefonnummer 08122/58-1103 oder -1340.

Die Preisverleihung findet am Freitag, 27. November, in der Stadthalle Erding statt.

© SZ vom 25.08.2015 / sz - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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