Anklage wegen Totschlags:Unzureichend gewichtet

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Revision gegen Freispruch des Erdinger Frauenarztes

Von Florian Tempel, Erding

Gleich nach dem Freispruch im Verfahren gegen den Erdinger Frauenarzt Michael B. hatte Staatsanwalt Klaus Kurtz angekündigt, Revision gegen das Urteil des Landgericht Landshut einzulegen. Formal hat er das auch umgehend getan, doch die ausführlich Revisionsbegründung ist erst jetzt an den Bundesgerichtshof (BGH) abgeschickt worden. "Wir rügen rechtliche Fehler in der Beweiswürdigung", sagt die Sprecherin der Landshuter Staatsanwaltschaft, Hildegard Bäumler-Hösl. Das Schwurgericht, das den wegen Totschlags an seiner Ehefrau angeklagten 55-Jährigen mangels Beweisen freigesprochen hat, habe "überspannte Anforderungen an die für eine Verurteilung gestellten Nachweisbarkeit" gestellt sowie belastende Indizien und Widersprüchlichkeiten unzureichend gewichtet.

Statistisch gesehen sind Revisionen gegen Urteile in Strafprozessen selten erfolgreich. Etwa 85 Prozent der Revisionsanträge werden vom BGH als "offensichtlich unbegründet" zurückgewiesen. In zehn Prozent der Fälle wird das Strafmaß geändert. Bei lediglich fünf Prozent der beantragten Revisionen wird ein Urteil aufgehoben - das ist in diesem Fall das Ziel der Landshuter Staatsanwaltschaft-, so dass das Verfahren noch einmal komplett neu verhandelt werden muss.

Am 4. Dezember 2013 war die Ehefrau von Michael B. im Bad ihres Reihenhaus im Erdinger Stadtteil Pretzen tot aufgefunden worden. Ein Notarzt und die Kripobeamte gingen zunächst davon aus, dass sie bei einem Sturz ums Leben kam. Die "polizeiliche Leichenschau" sei zu einer "polizeilichen Spurenvernichtung" geraten, klagte die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung, denn erst einen Tag später wurde bei der Obduktion klar, dass die Frau Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war. Das Gericht urteilte nach 19 Verhandlungstagen, Michael B. sei zwar "tatverdächtig". Doch "die Gesamtschau aller zweideutigen Indizien" ergebe keine Grundlage für eine Verurteilung.

© SZ vom 29.04.2015 /   - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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