Am Landgericht Landshut:Illegale Abrechnung von Überstunden

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Erdinger Unternehmer und seine Frau sparten sich 750 000 Euro und entgehen nur knapp einer Haftstrafe

Florian Tempel

Erding/Landshut - Für das Unternehmerehepaar und seine Angestellten war es gleichermaßen ein lohnender Deal. Mit einem ebenso ausgetüftelten wie illegalen Überstundenmodell sparten sich die Arbeitgeber zwischen März 2005 bis März 2010 rund 750000Euro Sozialabgaben und Lohnsteuer. Die Arbeitnehmer profitierten von der einfachen Rechnung brutto gleich netto, was die Ableistung von Überstunden angenehmer machte. Doch der Betrug an der Allgemeinheit kam den in Erding wohnhaften 55-jährigen Unternehmer und seine zwei Jahre jüngere Frau nun teuer zu stehen. Mit Bewährungsstrafen von 24 und 20 Monaten entgingen sie nur knapp einem Gefängnisaufenthalt.

Die Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Landshut berücksichtigte in großem Maße strafmildernd, dass die Angeklagten rückhaltlos ihre Tricksereien zugaben und im Vorfeld des Prozesses mit den Ermittlern sehr kooperativ zusammengearbeitet hatten. Dass sie freiwillig die geschickt versteckte Überstunden-Abrechnungen offenlegten, ist alles andere als üblich. Die nicht abgeführten Sozialabgaben und die hinterzogenen Steuern sind zudem bereits in voller Höhe und zuzüglich Säumniszuschlägen nachgezahlt worden. Da die Verurteilten vom Gericht unter Vorsitz von Richter Alfons Gmelch aber auch Geldbußen in Höhe von 190000Euro aufgebrummt bekamen, kostete der jahrelange Überstundenbetrug das Unternehmerehepaar letztlich fast eine Million Euro.

Das seit 1981 aufgebaute Feinmechanik-Unternehmen der Angeklagten florierte von Anfang an. Der Erfolg war so groß, dass die Firmeninhaber zweimal andere Unternehmen aufkaufen und so den Betrieb auf zuletzt 170 Mitarbeiter ausbauen konnten. Zeitweise lief es so gut, dass sich die Firma kaum noch vor Aufträgen retten konnte. Da das Unternehmen jedoch hoch spezialisierte Arbeit leistet, war es nicht einfach, neue Angestellte zu finden. Die Mitarbeitern mussten nicht nur hochqualifizierten Facharbeiter sein, sondern meist monatelang eingearbeitet werden. Mehrarbeit durch Überstunden war deshalb, wie es selbst in der Anklage festgehalten war, nicht vermeidbar, um sich nicht gute Aufträge, oft verbunden mit lukrativen Folgeaufträgen, entgehen zu lassen. Nicht wenige langjährige Mitarbeiter, das gestand die Anklage ebenfalls zu, seien jedoch "nur bei einem ausreichenden finanziellen Anreiz" bereit gewesen, Überstunden zu leisten.

Die Angeklagten kamen so auf den Dreh, Überstunden grundsätzlich nur noch schwarz auszuzahlen, sofern kein Freizeitausgleich gewünscht oder möglich war. Den Überstundenlohn gab es entweder in bar, oder er wurde erst als Feiertagszuschlag ausgezahlt und später wieder aus der Lohnbuchhaltung storniert. Das nötige Geld dafür stammte aus Verkäufen von Edelmetallabfällen. Ein zweiter Trick war, einige Angestellte nebenbei noch als Aushilfskräfte für sozialversicherungsfreie 400Euro im Monat zu beschäftigen. Über die Jahre ließen sich so etwa 110Mitarbeiter die Überstunden versüßen.

© SZ vom 19.05.2011 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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