Gerüchte zurückgewiesen:Spekulationen über Wahltermin im März

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Landrat Gottlieb Fauth erklärt sich am 4. Oktober. Die CSU dementiert aber Gerüchte über Rückzug schon zum Jahresende.

Barbara Mooser

- Die Gerüchte um die politische Zukunft von Landrat Gottlieb Fauth (CSU) reißen nicht ab. Wie gut informierte Kreise erfahren haben wollen, gibt es nun Planungen, dass sich der Landrat zum Ende des Jahres zurückzieht und im März neu gewählt wird. Bei der CSU dementiert man das mit Entschiedenheit: "Das ist völliger Unfug", unterstreicht Martin Wagner, Fraktionsvorsitzender im Kreistag. Der Landrat selbst hat nach seiner Sommerpause angekündigt, sich am 4. Oktober zu seinen Plänen zu äußern. Sollte er dann seinen Rückzug erklären, könnte es dennoch auf eine Wahl im Frühjahr hinauslaufen.

Seit Monaten gibt es Spekulationen darüber, ob Landrat Fauth, der an einer chronischen Nervenerkrankung leidet, tatsächlich bis 2014 im Amt bleiben wird. Zum einen, weil der Landrat im Mai zehn Jahre im Amt war und dadurch Pensionsansprüche erworben hat. Zum anderen, weil auch Außenstehende eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes bemerkt hatten - vor allem Gehen und Sprechen fiel dem Landrat schwerer als in der Vergangenheit. Als er vor der Sommerpause erneut im Krankenhaus behandelt werden musste, glaubten viele, er werde im Herbst nicht noch einmal ins Landratsamt zurückkehren. Die Tatsache, dass Fauth seine Sommer-Auszeit um zwei Wochen verlängerte, schien diese Theorie zunächst zu bestätigen. Seit knapp zwei Wochen ist der 56-Jährige allerdings wieder im Dienst und wirkt nach einer Reha deutlich erholt. Zu seinen Plänen für die Zukunft will sich Fauth am 4. Oktober äußern. Es handle sich dabei um eine freie Entscheidung des Landrats, der zuvor noch seine Ärzte konsultieren wolle, betont Martin Wagner: "Wir wissen nicht, wie er sich entscheiden wird."

Letztlich ausschlaggebend wäre für einen Rückzug aber ohnehin nicht der Wunsch Fauths, wie der CSU-Fraktionschef unterstreicht. Selbst wenn der Landrat den Kreistag, seinen Dienstherrn, um Entlassung bitten würde und der Kreistag dieser Bitte nachkäme, hätte das letzte Wort immer noch der Amtsarzt. Ergäbe dessen Untersuchung, dass Fauth dienstfähig ist, könnte dieser sein Amt gar nicht so einfach niederlegen. Und die Entscheidung der Amtsärztin habe schon bei einer Untersuchung des Landrats vor zwei Jahren erstaunt, so Wagner. Zwar sei auch die CSU zum damaligen Zeitpunkt davon ausgegangen, dass Fauth dienstfähig sei. Die Medizinerin aber habe dem Landrat damals eine "uneingeschränkte Dienstfähigkeit" bescheinigt, ohne eine Überprüfung nach einem gewissen Zeitraum, etwa ein halbes Jahr oder Jahr, vorzuschreiben. "Das hat mich damals überrascht", so Wagner. Ein Wahltermin im März wäre dennoch denkbar, sollte Fauth am 4. Oktober erklären, dass er aus gesundheitlichen Gründen sein Amt niederlegen will. Dann müsste sich zunächst der Kreistag mit dem Thema befassen, der planmäßig am 15. Oktober das nächste Mal zusammentritt. Eine amtsärztliche Untersuchung stünde dann voraussichtlich im November an, eine Entscheidung noch in diesem Jahr. Spätestens drei Monate nach Ablauf der Amtszeit müsste dann ein Nachfolger oder eine Nachfolgerin gewählt werden, wie eine Sprecherin der Regierung von Oberbayern mitteilt. So sieht es das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz vor. Den Wahltermin würde die Regierung als Rechtsaufsichtsbehörde festsetzen.

Für die Parteien im Landkreis wäre eine weitere Wahl im kommenden Jahr durchaus eine Herausforderung. Schließlich handelt es sich ohnehin um ein Superwahljahr, denn es stehen Landtags-, Bundestags- und Bezirkstagswahlen an. Die Planungen sind seit langem darauf ausgerichtet, die Kandidatensuche und -kür läuft momentan. Nicht ganz leicht wäre es da, für ein weiteres wichtiges Amt zugkräftige Persönlichkeiten aufzustellen. Bei den Landratswahlen 2008 hatte sich Gottlieb Fauth mit 52,79 Prozent gegen seine Mitbewerber durchgesetzt. Für die SPD hatte Ralf Kirchner damals 20,53 Prozent geholt, für die Grünen Waltraud Gruber 18,17 Prozent und für die FDP Jan Hoyer 8,50 Prozent.

© SZ vom 22.09.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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