Ende einer Amtszeit:Fauth beantragt Ruhestand

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Erkrankter Ebersberger Landrat informiert den Kreistag über seine Absicht, vorzeitig in Pension zu gehen, betont aber: Er hätte auch weitermachen können

Wieland Bögel

- Jetzt gibt es kein Zurück mehr. In der Sitzung des Kreistages am Montag teilte Landrat Gottlieb Fauth (CSU) den Mitgliedern des Gremiums mit, er beantrage seine Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit. Einen Beschluss dazu fällte der Kreistag nicht, der Antrag des Landrates wurde am Montag lediglich zur Kenntnis genommen.

Eine große Überraschung war es für die Kreisräte sicher nicht, was ihnen Landrat Fauth gleich zu Anfang der Sitzung mitteilte, schließlich hatte er seinen Rückzug aus der Politik bereits vor zwei Wochen angekündigt. Gottlieb Fauth leidet seit sieben Jahren an einer chronischen Erkrankung des Nervensystems, immer wieder wurden deshalb Spekulationen über einen Rücktritt laut. Bis zum Sommer hatte Fauth aber immer betont, er sei voll dienstfähig, und beabsichtige bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahr 2014 im Amt zu bleiben. Nach einem erneuten Rückfall im Juli sehe er sich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht länger in der Lage, sein Amt weiter auszuüben, teilte Fauth Anfang Oktober mit.

Ein bisschen anders formulierte es der scheidende Landrat allerdings in der Sitzung des Kreistages am Montag: "Ich glaube, dass ich mit der Hilfe meiner Mitarbeiter das Amt weiter ausüben könnte - aber mir sehr schwer täte." Wie zum Beweis seiner Worte, ist Fauth derzeit nicht krankgeschrieben, er übt sein Amt weiter aus und leitete auch die Kreistagssitzung. Dass es ihm gesundheitlich sehr viel schlechter geht als in den vergangenen Monaten, war dabei nicht unbedingt zu bemerken. Zwar ist der Landrat gelegentlich nicht ganz leicht zu verstehen, die Krankheit hat seine Fähigkeit zu Sprechen eingeschränkt. Allerdings nicht mehr, als das bereits seit Jahren der Fall ist. An seinem Entschluss, seinen Posten im Landratsamt zu räumen und in den vorzeitigen Ruhestand zu gehen, halte er indes weiter fest, betonte Fauth. Denn der erneute Ausbruch seiner Krankheit im Juli "hat meine Einstellung zur Arbeit verändert".

Die Mitglieder des Kreistages kommentierten den Antrag des Landrates nicht, weder Kreisräte der Opposition noch aus Fauths CSU meldeten sich zu Wort. Die Fraktionen haben bereits am 4. Oktober nach der Ankündigung Fauths sich zurückzuziehen, ausgiebig dazu Stellung bezogen. Alle würdigten die Entscheidung des Landrates, SPD, Grüne und Freie Wähler beklagten allerdings, dass der Rücktritt zu spät komme und das Amt durch Fauths langes Zögern Schaden genommen habe. Diese Vorwürfe wurden aber auf der Sitzung nicht wiederholt, andererseits blieb aber auch demonstrative Unterstützung für den scheidenden Landrat aus.

Auch im weiteren Verlauf der Sitzung des Gremiums war nicht zu beobachten, dass sich einzelne Kreisräte durch Beiträge oder Wortgefechte besonders hervor taten, um sich dadurch als mögliche Nachfolger Fauths zu empfehlen. Dies könnte daran liegen, dass bisher keine der im Kreistag vertretenen Parteien einen Kandidaten für das höchste Amt im Landkreis präsentiert hat und hinter den Kulissen derzeit noch heftig darum gerungen wird, wer sich für die Wahl zu Verfügung stellt und wer Chancen hätte zu gewinnen.

Nach derzeitigem Stand der Dinge ist zu erwarten, dass die Landratswahl Ende März oder Anfang April abgehalten wird. Rund 94 000 Bürger sind dann aufgerufen, einen neuen Landrat zu bestimmen, der Ausgang der Wahl scheint derzeit sehr offen. Fauth gewann seine Wiederwahl zum Landrat 2008 denkbar knapp mit 52,8 Prozent der Stimmen, bei keiner anderen Wahl seit dem Jahr 2005 gelang es der CSU im Landkreis eine absolute Mehrheit zu holen. Die Opposition hat also durchaus Chancen, Fauth politisch zu beerben, so sie einen überzeugenden Kandidaten präsentieren kann.

Allerdings nur, wenn der Kreistag zuvor per Beschluss die Dienstunfähigkeit des Landrates festgestellt hat. Dies soll in der Sitzung am 17. Dezember erfolgen. Voraussetzung ist, dass ein amtsärztliches Gutachten vorliegt, welches dem Landrat seine Dienstunfähigkeit bescheinigt. Fauth hat bereits zugestimmt, sich "den Untersuchungen, die zur Erstellung eines solchen Gutachtens erforderlich sind, zu unterziehen". Er hat seine Verwaltung bereits beauftragt, sich an die Regierung von Oberbayern zu wenden, mit der Bitte einen Amtsarzt zu bestimmen.

© SZ vom 17.10.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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