Bounty Killer darf singen:Einreise verboten, Auftritt erlaubt

Weil die Texte des Sängers Bounty Killer lesben- und schwulenfeindlich sind, ist sein Auftritt in München umstritten. Doch weil er nun schon mal im Land ist, darf er auch sein Konzert geben - selbstverständlich unter strenger Beobachtung.

Das Bundesinnenministerium hat ihn am Mittwochabend wie berichtet national zur Zurückweisung durch die Bundespolizei ausgeschrieben: den Dancehall-Musiker Bounty Killer alias Rodney Price, dem wegen homophober Texte Volksverhetzung vorgeworfen wird und der am Freitagabend im Backstage auftreten sollte.

Eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums erklärte am Freitagmittag, eine nationale Zurückweisung betreffe allerdings nur die Außengrenzen und spreche daher nicht gegen einen Auftritt in München, falls Price die nationale Grenze schon passiert habe.

Wenn sich der Sänger wie vermutet schon in Deutschland aufhält, bleibe das Einreiseverbot quasi ohne Bedeutung für die bayerische Polizei, in deren Fahndungslisten Price auch nicht geführt werde, so die Ministeriums-Sprecherin. Daher könnte das Konzert am Freitagabend stattfinden. Allerdings nur unter den vereinbarten Auflagen, also in Anwesenheit von Polizeibeamten, die einschreiten und das Konzert abbrechen würden, falls der Sänger zur Gewalt aufrufen würde.

Backstage-Geschäftsführer Hans-Georg Stocker bestätigte am Freitagmittag, dass Bounty Killer am Abend wie geplant auftreten sollte. Würde das Konzert Gewinn abwerfen, wolle man diesen für entsprechende Projekte ausgeben, versicherte Stocker: etwa für eine Tour mit Vlaamse Rasta Oudjes, einer schwul-lesbischen Rasta- und Reggaegruppe. Bounty Killer habe außerdem in einer schriftlichen Erklärung versichert, bei dem Konzert keinerlei homophobe oder Gewalt verherrlichende Inhalte wiederzugeben (Bericht folgt).

© SZ vom 28.3.2008 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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