Richterin mildert Bescheid ab
Ein Hundebesitzer hat vor dem Verwaltungsgericht München einen Teilerfolg im Rechtsstreit gegen eine Auflage der Gemeinde Icking erzielt. Auf Vorschlag der Richterin wurde der Bescheid abgemildert - dem Hundehalter steht es jetzt frei, auf welche Weise er verhindert, dass seine beiden Weimaraner Vorstehhunde entwischen können (Az.: M 22 K 13.4985).
Ausgebüxt und zugebissen
Einer der Jagdhunde war im April 2013 durch die geöffnete Haustür ausgebüxt, auf das Nachbargrundstück gerannt und hatte den Nachbarn gebissen. Der Hund sei damit auffällig geworden und eine Sicherheitsanordnung grundsätzlich gerechtfertigt, sagte die Richterin.
Ob eine zusätzliche Einfriedung das Problem löse, wie von der Gemeinde verlangt, sei fraglich: "Irgendwo ist immer eine Tür." Nach dem geänderten Bescheid muss der Hundehalter aber gewährleisten, dass seine Hunde zu keiner Zeit entwischen können - sonst drohen ihm Zwangsgelder.