Bissiger Hund:Halter muss Vorgarten nicht einzäunen

  • Ein Hundebesitzer muss seinen Vorgarten wegen seiner Hunde nicht extra einzäunen, das hat das Verwaltungsgericht München entschieden.
  • Allerdings muss der Mann dafür sorgen, dass die Tiere nicht entwischen können.
  • Einer der Jagdhunde war im April 2013 durch die Haustür ausgebüxt und hatte den Nachbarn gebissen.

Richterin mildert Bescheid ab

Ein Hundebesitzer hat vor dem Verwaltungsgericht München einen Teilerfolg im Rechtsstreit gegen eine Auflage der Gemeinde Icking erzielt. Auf Vorschlag der Richterin wurde der Bescheid abgemildert - dem Hundehalter steht es jetzt frei, auf welche Weise er verhindert, dass seine beiden Weimaraner Vorstehhunde entwischen können (Az.: M 22 K 13.4985).

Ausgebüxt und zugebissen

Einer der Jagdhunde war im April 2013 durch die geöffnete Haustür ausgebüxt, auf das Nachbargrundstück gerannt und hatte den Nachbarn gebissen. Der Hund sei damit auffällig geworden und eine Sicherheitsanordnung grundsätzlich gerechtfertigt, sagte die Richterin.

Ob eine zusätzliche Einfriedung das Problem löse, wie von der Gemeinde verlangt, sei fraglich: "Irgendwo ist immer eine Tür." Nach dem geänderten Bescheid muss der Hundehalter aber gewährleisten, dass seine Hunde zu keiner Zeit entwischen können - sonst drohen ihm Zwangsgelder.

© SZ.de/dpa/infu - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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