Bassist der ,,Paul Würges Combo'' verurteilt:Lebenslange Haft nach Mord an Zahnarzt

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Richter halten Angeklagten durch Indizien für überführt

Sechs Monate lang hat dieser Prozess gedauert, sechs Monate lang saß er mit reglosem Gesicht auf der Anklagebank. An seiner stoischen Miene änderte sich auch gestern nichts, als Richter Manfred Götzl die Höchststrafe verkündete: Wegen Mordes an dem Zahnarzt Armin Frank wurde Johannes B. zu lebenslanger Haft verurteilt.

Außerdem stellte die Kammer die ,,Besondere Schwere der Schuld'' fest. Im Fall der Rechtskraft des Urteils ist dem 59-Jährigen damit auch eine mögliche frühzeitige Entlassung nach 15 Jahren Haft verbaut.

Johannes B. war 40 Jahre lang Bassist in der ,,Paul Würges Combo'', beinahe ebenso lang war er mit dem Zahnarzt Armin Frank befreundet. Letzterer sah ihn als seinen ,,besten Freund'' an, doch das beruhte offenbar nicht auf Gegenseitigkeit. Denn nach Überzeugung des Schwurgerichts nutzte der hochverschuldete Angeklagte den ,,harmlosen, gutmütigen und gutgläubigen'' Zahnarzt jahrelang aus und betrieb hinter dessen Rücken ein perfides Spiel, um an sein Vermögen zu kommen.

Dabei hatte er es vor allem auf die Immobilien des Angeklagten abgesehen, die im Laufe der Jahre verkauft wurden, ohne dass Geldzuflüsse auf dem Konto des Zahnarztes festgestellt wurden.

Das Vertrauen des Zahnarztes in seinen vermeintlich ,,besten Freund'' ging nämlich soweit, dass er ihm Blankovollmacht erteilte und alle vorgelegten Schriftstücke praktisch ungelesen unterzeichnete. ,,Er vertraute ihnen blind'', meinte Richter Götzl, und dies habe der Angeklagte auch weidlich ausgenutzt.

Anfang 2004 jedoch drohte das perfide Spiel aufzufliegen, weil Johannes B. die letzte Wohnung des Zahnarztes ohne dessen Wissen verkauft hatte und Armin Frank nun aus dieser Wohnung hätte ausziehen müssen.

,,Er wusste, dass er ihn verschwinden lassen musste'', so Götzl. Deshalb habe er seinem Opfer eine Reise nach Italien vorgeschlagen. Auf der Fahrt hielt man in Natters (Tirol) an einem Waldstück zu einer ,,Pinkelpause''. Als der arglose Armin Frank an einen Baum trat, schoss ihm der Angeklagte von hinten eine Kugel in den Kopf.

Anschließend präparierte er alles so, dass es nach einem Selbstmord aussah. ,,Es war aber kein Suizid'', meinte Richter Götzl. Beispielsweise fehlten an der Hand des Toten Schmauchspuren, dagegen fanden sich DNS-Spuren des Angeklagten an der Waffe.

Johannes B. hatte der Leiche damals alle Papiere abgenommen, um eine Identifizierung zu erschweren. Doch dabei hatte er in der Hosentasche Franks einen Zettel mit einer Handynummer übersehen. Es war die Nummer des Angeklagten. Als damals ein österreichischer Ermittler die Nummer wählte, meldete sich der Angeklagte mit falschen Namen und gab an, nichts über die Leiche zu wissen.

Die zahlreich erschienenen Fans von Johannes B. wollten das Verdikt der Richter am Montag immer noch nicht wahr haben. ,,Wir glauben an Dich'', rief eine Frau. Der Angeklagte selbst verneigte sich leicht und rief: ,,Ich danke euch für eure Unterstützung.'' Dann ließ er sich abführen. Verteidiger Walter Lechner kündigte Revision gegen das Urteil an.

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