Neue Verordnung für München:Wo Nackte baden dürfen

An der südlichen Isar sind künftig zwei Areale für jene freigegeben, die den Fluss oder die Sonne hüllenlos genießen wollen, im Norden ein weiteres.

An der südlichen Isar sind künftig zwei Areale für jene freigegeben, die den Fluss oder die Sonne hüllenlos genießen wollen, im Norden ein weiteres.

(Foto: Robert Haas)

Mit der alten Badeverordnung in Bayern ist auch der Zwang zur Badehose gefallen. Theoretisch. In München soll das Nacktbaden verboten bleiben, das KVR will davon jedoch fünf bekannte Orte ausnehmen.

Von Dominik Hutter

Beinahe wäre es passiert: Dass in den Münchner Grünanlagen und an den Seen überall Nackerte herumlaufen dürfen - ungehemmt, da das bisherige Verbot nicht mehr existiert. Das bayerische Innenministerium hat nämlich im vergangenen Herbst die Badeverordnung auslaufen lassen und damit auch den darin enthaltenen Zwang zur Badekleidung.

Die Regelung wurde ersatzlos gestrichen, sie gilt auf Landesebene als entbehrlich. Nicht aber im Münchner Kreisverwaltungsreferat. Dessen Chef Wilfried Blume-Beyerle will nun mit einer kommunalen Verordnung in die Bresche springen. Es sei "zielführend, die bisherige Regelung, die sich seit Jahren bewährt hat, beizubehalten".

Das heißt: Nacktbaden soll auch künftig verboten sein, aber es soll Ausnahmen geben. Gemeint sind eben jene Orte, an denen die Hüllenlosigkeit auch bislang erlaubt war und deren Adressen längst in diversen Reiseführern auftauchen. Denn die Nackerten an der Isar und im Englischen Garten sind bekanntlich eine Touristenattraktion - vor allem für Besucher aus Ländern, in denen derlei Freiheiten als unsittlich gelten und daher normalerweise nicht in der Öffentlichkeit zu besichtigen sind. Konkret geht es um fünf Bereiche:

Maria Einsiedel: An der Isar im westlichen Hochwasserbett, mit einem Abstand von etwa 200 Metern zur Marienklausenbrücke im Norden und im Süden bis auf Höhe Südende des Hinterbrühler Sees.

Brudermühlbrücke: Ebenfalls an der südlichen Isar, diesmal aber auf der Ostseite. Von der Braunauer Eisenbahnbrücke (Abstand 50 Meter) bis etwa 100 Meter vor der Brudermühlbrücke.

Isarinsel Oberföhring: Am Ostufer, von der Stadtgrenze bis etwa 100 Meter vor dem Hölzernen Steg.

Schönfeldwiese: Hinter dem Haus der Kunst, innerhalb des Ovals der Reitbahn.

Schwabinger Bucht: Im Nordteil des Englischen Gartens, zwischen Sulzbrücke und Alte-Heide-Steg (die seitliche Begrenzung bildet der umlaufende Gehweg).

Die Wiese am Südwestende des Feldmochinger Sees, die im bislang gültigen Ausnahmenkatalog von 1982 noch auftaucht, ist in der neuen Verordnung nicht mehr als Nacktbadeplatz enthalten.

Prinzipiell ausgenommen vom Verhüllungsgebot sind Kinder unter sechs Jahren, Saunabäder, die "nicht ohne besondere Vorkehrungen eingesehen werden können", sowie Plätze, an denen der Nackte "nach den gegebenen Umständen damit rechnen kann", von Unbeteiligten nicht ertappt zu werden - eine für eine Großstadt etwas skurrile Regelung, die wohl fürs schwer zugängliche Unterholz des Englischen Gartens gedacht ist.

Ansonsten gilt für den Rest der Stadt: Blöße ist durch Badekleidung zu bedecken. Wobei Baden nicht zwangsläufig etwas mit Wasser zu tun haben muss. Die kommunale Badekleidungsverordnung gilt auch beim Luft- und Sonnenbaden, also praktisch bei jeder Gelegenheit, die zum öffentlichen Entblättern einlädt. Öffentlich bedeutet, dass die Stelle für jedermann zugänglich oder frei einsehbar ist. Wer trotzdem auf Textilien verzichtet, kann mit einer Geldbuße belegt werden.

Ob Blume-Beyerles Verordnung kommt oder ob der Stadtrat die grenzenlose Freiheit in Bekleidungsfragen bevorzugt, entscheidet sich an diesem Dienstag im Kreisverwaltungsausschuss.

Nachtrag vom 08.04.2014: Das Nacktbaden am Flaucher soll ebenfalls legalisiert werden. Der Kreisverwaltungsausschuss des Stadtrats hat sich am Dienstag dafür ausgesprochen, die Hüllenlosigkeit an sämtlichen einschlägig bekannten Stellen zu erlauben - nachdem die Politiker mit Verwunderung vernommen haben, dass an Münchens Nacktbadestrand Nummer eins streng genommen Textilzwang herrscht. Der Passus soll nun nachträglich in die neue Nacktbadeverordnung eingearbeitet werden, deren Verabschiedung deshalb in die Vollversammlung am Mittwoch vertagt wurde. Es zeichnet sich bereits ab, dass das Rathaus eine liberale Linie verfolgt und mehrere Orte des Stadtgebiets als Nacktbadegebiete ausweist. Auch am Südwestufer des Feldmochinger Sees dürfen die Münchner weiterhin auf Badekleidung verzichten. Nach Auskunft Blume-Beyerles taucht diese Adresse nur deshalb nicht in der neuen Verordnung auf, weil dort die Grünanlagensatzung des Baureferats gilt. Darin wiederum wird Nacktbaden explizit an dieser Stelle erlaubt. Die neue Verordnung war notwendig geworden, weil ihr bislang gültiges Pendant auf Landesebene abgeschafft wurde.

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