TV-Kritik: "Hart aber fair" Die Angst vor Straftätern
Anzeige
Darauf legt sie Wert: Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat im Gegensatz zu stammtisch-kompatiblen CSU-Kollegen "Migrationshintergund". Frank Plasbergs ARD-Talk konnte das auch nicht aufhellen.
Die gute Nachricht vorneweg: Frank Plasberg ist aus seiner Sommerpause zurückgekehrt. Die drohenden Verschiebespiele im ARD-Programm haben seine Debattenrunde noch nicht ins Abseits manövriert.
Frau mit Migrationshintergrund: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.
(Foto: ddp)Für die 100. Sendung in der nächsten Woche konnte sich der Mann vom WDR schon einmal warm plaudern - in der guten Gewissheit, dass dann die Konfusion, die ärgerlichen Hänger und das nicht immer professionelle Timing seiner Comeback-Sendung längst wieder vergessen sein dürften. Trotzdem muss sich der im Ersten meist so forsch auftrumpfende Moderator einmal ins Stammbuch schreiben lassen, dass er mit dem Talk-Thema "Mörder in Freiheit, Bürger in Angst - versagt unsere Justiz?" weder sich noch den Zuschauern einen großen Gefallen getan hat. Nach teilweise sehr zähen 75 Minuten blieb in einer Sendung mit eigentlich sehr ernsten Themen - Mörder und Mehrfachvergewaltiger, verpatzte Resozialisierungen, rückfallgefährdete Straftäter, überforderte Polizisten - viel Ratlosigkeit zurück. Und eine ernüchternde Erkenntnis: Übers juristische Minenfeld lässt sich nicht mit Leichtfuß einfach hinwegtänzeln.
Anzeige
In den seltenen Momenten, in denen die streckenweise hilflos angeleitete Diskussion brisant wurde, verrannte sich Plasbergs Team tief im Paragraphen-Dschungel. Selbst das Studiopublikum wirkte gelegentlich unsicher, wann welche Position brav zu beklatschen oder entrüstet abzulehnen war. Worüber wollte Frank Plasberg eigentlich genau sprechen? Über die Angst aufgebrachter Bürger vor verurteilten Straftätern in ihrer Nachbarschaft? Über Gewaltverbrecher, die nach Verbüßen ihrer Haftstrafen eben doch auf freien Fuß gesetzt wurden, weil sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht länger hinter Schloss und Riegel gehalten werden können? Über die Verschlafenheit der Politik, die Kritik am praktizierten Strafvollzug lange ignorierte und zu spät Vorkehrungen für eine veränderte Gesetzeslage traf? Über den Schutz von Verbrechensopfern und die Menschenwürde der Täter?
Ein bisschen von allem sollte es diesmal sein. Und genau darin lag das Problem. Die Appelle, bei Reizworten wie "nachträgliche Sicherungsverwahrung", "Sicherungsunterbringung" oder "elektronische Fußfessel" sprachliche Klarheit walten zu lassen, blieben in der Sendung zunehmend ohne Gehör. Plasberg kündigte zwar mehrfach genauere Begriffserklärungen an, blieb diese dann aber doch oft schuldig. Einen klaren Part bekam allenfalls Bernhard Schroer zugewiesen. Der Rechtsanwalt hatte für seinen Mandanten Reinhard M., einen verurteilten Gewaltverbrecher, vor dem Straßburger Gericht einen spektakulären Sieg erzielt und erwirkt, dass seit Dezember 2009 Strafen nicht nachträglich verlängert werden dürfen. In die Böse-Buben-Rolle ließ sich der Strafrechtsexperte, der sich als einziger Diskutant im Kameralicht erkennbar unwohl fühlte, dennoch nicht drängen.