Skandal beim IRT:Millionenfalle für ARD und ZDF

Die Chancen des Technik-Instituts auf hohen Schadenersatz sinken. Das Landgericht München I listet in einem Beschluss vieles auf, was für die Beschuldigten spricht. Für Betrug gebe es zu wenig Anhaltspunkte.

Von Klaus Ott

Die Liste der Vorwürfe ist lang: Betrug, Veruntreuung von Vermögen, Bestechlichkeit und anderes mehr. Ein Münchner Patentanwalt und seine Familie sollen das vor allem von ARD und ZDF getragene Institut für Rundfunktechnik (IRT) schwer geschädigt haben: um rund 200 Millionen Euro. Doch von all den Anschuldigungen bleibt in einem am Montag ergangenen Beschluss des Landgerichts München I nicht mehr viel übrig. Beispielsweise der Betrug: Hier gebe es derzeit "keine hinreichenden Anhaltspunkte" für eine Täuschung der IRT-Geschäftsführung durch den Patentanwalt, schreibt die fünfte Strafkammer des Landgerichts. Die Strafkammer listet vieles auf, was für den Beschuldigten und gegen das IRT spreche. Rein formal hilft der 14-seitige Beschluss nur dem Sohn des Patentanwaltes. Das Landgericht hebt einen Arrest auf, den das Münchner Amtsgericht über das Vermögen des Sohnes bis zu einer Höhe von 65 Millionen Euro verhängt hatte; Arrest-Anordnungen über das Vermögen des Patentanwaltes, seiner Frau und einer Familienfirma in Höhe von bis zu 80 Millionen Euro bleiben bestehen.

Doch wie das Landgericht München I seinen Beschluss begründet, stellt einen schweren Rückschlag für das IRT und seine Gesellschafter dar. Das Gericht moniert "Erinnerungslücken" von zwei IRT-Verantwortlichen bei "entscheidenden Vorgängen" und äußert sich auch sonst wenig vorteilhaft über das Technik-Institut. Damit müssen nun also ARD, ZDF und weitere Mitbetreiber um ihre Ansprüche fürchten. Um jene 200 Millionen Euro, um die der Patentanwalt, seine Familie und die italienische Patentverwertungsfirma Sisvel das IRT betrogen haben sollen. Der Patentanwalt und Sisvel bestreiten das.

Es geht um die vom IRT einst mitentwickelte MPEG-Technologie, die für MP3-Player wichtig ist, und die sich nach und nach als weltweites Milliardengeschäft erwies. Bei dem Technik-Institut des öffentlich-rechtlichen Rundfunks kam davon allerdings wenig an. Der Patentanwalt, ein ehemaliger Beschäftigter des IRT, und Sisvel hätten den Großteil der Erlöse heimlich abgegriffen. So lautet der Vorwurf des Technik-Instituts, das sich getäuscht sieht. Nach einer Strafanzeige des IRT saß der Patentanwalt im vergangenen Jahr monatelang in Haft. Aus Sicht des Landgerichts stellt sich das aber weitgehend anders dar. In den Abschluss der betreffenden Verwertungsverträge sei die IRT-Geschäftsführung "umfassend eingebunden" gewesen, schreibt das Gericht. Darauf weise der "vorliegende Dokumentenbestand" hin.

Für die Annahme eines 200-Millionen-Euro-Schadens fehle es, unter Berücksichtigung bestimmter Umstände, an einer "tragfähigen Grundlage". Vieles spreche dafür, dass es sich bei der Verwertung der strittigen Patente um ein "spekulatives Geschäft" mit nur schwer vorhersehbarer Rendite gehandelt habe. Das Landgericht verwirft auch Annahmen der Münchner Staatsanwaltschaft, die gegen den Patentanwalt und dessen Familie ermittelt.

Das ist alles nur ein Zwischenstand. Der Gerichtsbeschluss erhöht aber nicht die Chancen des IRT auf die von dem Patentanwalt und von Sisvel geforderten 200 Millionen Euro Schadenersatz.

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