Rechtsstreit:Nicht belegt

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Die Journalistin Birte Meier arbeitet seit neun Jahren für das ZDF und hatte den Sender wegen ungleicher Bezahlung verklagt: Weil ihre männlichen Kollegen mehr verdienen, bei vergleichbarer Tätigkeit. Jetzt hat das Arbeitsgericht Berlin über ihre Klage entschieden.

Von Antonie Rietzschel

Birte Meier hat getan, was sich bisher wenige Frauen in Deutschland getraut haben. Die Journalistin hat ihren Auftraggeber, das ZDF, wegen Diskriminierung und ungleicher Bezahlung gegenüber ihren männlichen Kollegen verklagt. Im Gespräch mit einem Redakteur will Meier erfahren haben, dass der bei vergleichbarer Tätigkeit netto mehr verdient als sie brutto.

Dass das Berliner Arbeitsgericht ihre Klage sowie eine Forderung nach Entschädigung in erster Instanz abgewiesen hat, überrascht nicht: Die Aussichten in solchen Fällen sind gering, weil die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einwandfrei nachgewiesen werden muss. Dem Gericht zufolge ist Meier dies nicht gelungen.

Bei der Urteilsfindung spielte das Beschäftigungsverhältnis eine entscheidende Rolle. Die Journalistin ist seit neun Jahren in der Redaktion des Politmagazins Frontal 21 tätig. Laut Vertrag arbeitet sie 40 Stunden pro Woche, allerdings als freie Mitarbeiterin. Damit kann sich die Selbstständige ihre Tätigkeit frei einteilen.

Meiers Anwalt hatte während der Verhandlung darauf hingewiesen, dass seine Mandantin - egal, ob fest angestellt oder nicht - die gleiche Arbeit verrichte wie ihre männlichen Redakteurs-Kollegen. Nach europäischem Recht müssten für die Entscheidung über Gleichbehandlung bei Gehaltsfragen die reinen Tätigkeiten verglichen werden. Bestehen keine Unterschiede, darf die Frau nicht geringer entlohnt werden. Doch das Berliner Arbeitsgericht berief sich auf die Formalien: Meier könne ihr Gehalt nicht mit dem eines fest angestellten Kollegen vergleichen, weil sie nicht den gleichen Status habe.

Dass auch männliche Kollegen mit Freien-Status mehr verdienen, begründete der Richter mit deren längeren Betriebszugehörigkeit und folgte damit der Argumentation des ZDF.

Der Richter betonte bei der Urteilsverkündung, dies sei nicht seine Entscheidung, sondern die des Gerichts - eine Reaktion auf die Berichterstattung während des Prozesses, die die Wortwahl des Richters kritisiert hatte. So hatte er erklärt, dass die ungleiche Bezahlung auch daher rühren könnte, dass Männer besser verhandeln könnten als Frauen; dass auch das Risiko einer Schwangerschaft eine Rolle spielen könnte. Birte Meier hat angekündigt, gegen das Urteil in Berufung zu gehen.

Auch wenn die Aussichten auf Erfolg wohl gering sind.

© SZ vom 02.02.2017 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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