Öffentlich-Rechtliches Angebot:Neuordnung im Digitalen

Das Angebot auf den Webseiten und in den Apps von ARD, ZDF und Deutschlandradio könnte sich bald deutlich ändern. Laut einem Medienbericht gab es eine Einigung in der ewigen Streitfrage, welche Texte dort veröffentlicht werden dürfen.

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind laut Horizont bereit, das Verbot der Presseähnlichkeit zu akzeptieren. Längere Texte ohne Sendungsbezug würde es demnach in ihren Digitalangeboten nicht mehr geben. Soweit nicht bereits geschehen, sollen audiovisuelle Inhalte in den Vordergrund rücken. Das sei das Ergebnis eines Treffens zwischen BDZV-Präsident Mathias Döpfner, ZDF-Intendant Thomas Bellut, Stefan Raue vom Deutschlandradio und ARD-Vertreterin Karola Wille, heißt es in dem Bericht.

Um künftige Streitfälle außergerichtlich zu klären, solle eine gemeinsame Schiedsstelle mit den Zeitungsverlegern eingerichtet werden. Wie dies rechtssicher im neuen Telemediengesetz formuliert wird, müssen die Ministerpräsidenten der Länder beraten.

© SZ vom 11.06.2018 / SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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