Namensstreit der Nachrichtenagenturen:dpa scheitert mit Klage gegen dapd

Die Glaubwürdigkeit ihrer Marke schützen und Verwechslungen vorbeugen - die Gründe für ihre Klage hatten die Chefs der Deutschen Presse-Agentur vor Gericht deutlich gemacht. Durchsetzen konnten sie sich im Namensstreit mit der dapd dennoch nicht.

Claudia Tieschky

Die beiden Nachrichtenagenturen dapd und dpa messen sich zur Zeit außer im journalistischen Wettbewerb auffallend häufig auf einem anderen Terrain - vor Gericht. Dort ist die dpa nun vorläufig mit dem Versuch gescheitert, den Konkurrenten dapd zur Namensänderung zu zwingen.

Das Landgericht Hamburg wies am Dienstag eine Markenrechtsklage ab, die die dpa im Frühjahr eingereicht hatte. Man prüfe nun eine Berufung zum Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg, teilt dpa mit.

Geschäftsführer Michael Segbers und Chefredakteur Wolfgang Büchner hatten im März in einem Schreiben an die dpa-Gesellschafter von Verwechslungen gesprochen, die sich angeblich wegen der Ähnlichkeit der Buchstabenfolgen in beiden Namen häuften. Es gehe darum, die Marke dpa und ihre Glaubwürdigkeit zu schützen.

Die dapd hatte die Klage dagegen "absurd und peinlich" genannt. Die Agentur, die den Investoren Peter Löw und Martin Vorderwülbecke gehört, firmiert seit 2009 als dapd. Damals fusionierte die Firma ddp mit dem deutschen Dienst der AP, den Löw und Vorderwülbecke kauften. Seither hat die dapd ihr Angebot ständig ausgeweitet und kauft Firmen zu.

Derzeit bauen die dapd-Eigner eine Nachrichtenagentur in Frankreich auf, als Konkurrenz zur dortigen Marktführerin AFP. Zudem reklamieren sie bei der EU in Brüssel die finanzielle Unterstützung für AFP durch Staats-Abos, in der sie eine Wettbewerbsverzerrung erkennen wollen. Das Kalkül ist unschwer zu erkennen; die AFP ist nicht nur Marktführer in Frankreich, sondern auch ein Konkurrent auf dem deutschen Markt.

© SZ vom 29.08.2012 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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