Medienaufsicht:Ganz schön retro

Marc Jan Eumann

Marc Jan Eumann, 51, ist SPD-Politiker und gewählter Direktor der Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz. Doch der Vertrag liegt auf Eis – über die Wahl des früheren NRW-Staatssekretärs entscheiden erst einmal die Gerichte.

(Foto: Roland Weihrauch/dpa)

In dieser Woche hätte der designierte Direktor der Landesmedienanstalt Rheinland-Pfalz seinen Vertrag unterzeichnen sollen. Ein Rechtsstreit um seine Berufung steht dem entgegen. Der Fall zeigt, wie eng Politik und Medienaufsicht verwoben sind.

Von Claudia Tieschky

Ludwigshafen ist mehr als jede andere deutsche Stadt mit dem Privatfernsehen verbunden, denn hier ist es gewissermaßen entstanden. Am 1. Januar 1984 ging der Sat-1-Vorläufer PKS dort auf Sendung, aus einem "Kellerstudio", wie es heißt, mit Unterstützung von Helmut Kohl und mit der Feuerwerksmusik von Händel. So weit die Historie.

In der Gegenwart ist Ludwigshafen Schauplatz eines mindestens feuerwerksmäßigen, aber gar nicht festlichen Krachs um die Aufsicht privater Medien. Zu denen gehören inzwischen zum Beispiel auch Internetkanäle, aber in Rheinland-Pfalz kann man sich leicht um ein paar rundfunkpolitische Jahrzehnte zurückversetzt fühlen: Es geht um Intransparenz und um den Verdacht der Vergabe von lukrativen Posten nach politischem Proporz. Der Streit, der inzwischen auch zu einem Rechtsstreit geworden ist, wirkt so, als hätte es die Diskussion um parteipolitischen Einfluss in den öffentlich-rechtlichen Sendern nie gegeben. Und die Frage, die sich natürlich stellt, lautet: Wie retro darf die Medienaufsicht über den privaten Rundfunk sein, die sich immer noch 14 Landesmedienanstalten leistet und jährlich mit 150 Millionen Euro aus der allgemeinen Rundfunkabgabe finanziert wird?

In Ludwigshafen jedenfalls, in der LMK, der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz, sollte eigentlich in dieser Woche der Vertrag mit dem neuen Direktor unterzeichnet werden, der Anfang Dezember gewählt wurde und im April sein Amt antreten möchte. Gewählt hat die Versammlung der LMK mit 19 von 34 Stimmen den SPD-Politiker Marc Jan Eumann, der bis vorigen Mai Medienstaatssekretär in NRW war. Eumann ist zwar fachlich zweifellos qualifiziert, aber seine Wahl taugt zum Streitfall, obwohl - oder gerade weil - sie so lief, wie das bei der LMK üblich ist: Eumann wurde der Versammlung, die ihn wählt, von der Findungskommissison als einziger Kandidat präsentiert. Dabei hatten sich noch zwei weitere Interessenten beworben, die nun gegen die Wahl klagen, darunter der Kölner Medienanwalt Markus Kompa.

Wann die Landesmedienanstalt in Rheinland-Pfalz einen neuen Direktor hat, ist völlig unklar

Eumann gehörte selbst schon zu den Strippenziehern bei der Besetzung in der Medienaufsicht: Er hatte als Staatssekretär in NRW eine gesetzliche Karenzzeit für Wechsel wie seinen eingeführt, diese Frist unterschreitet er jetzt in Rheinland-Pfalz aber selber. Zudem wurden in NRW gesetzliche Hürden für die Besetzung der Düsseldorfer Landesmedienanstalt eingebaut. Damit hat die rot-grüne Regierung eine weitere Amtszeit des konservativen Jürgen Brautmeier verhindert, der noch unter der CDU-Regierung Rüttgers gewählt wurde. Das Amt erhielt dann der (allerdings politisch nicht auffällige) damalige RTL-Medienstratege Tobias Schmid. In Rheinland-Pfalz, wo die SPD kontinuierlich seit 1991 die Regierung führt, folgte in der Medienaufsicht auf Manfred Helmes, der vom DGB in die Medienpolitik kam, erst Renate Pepper, die zwanzig Jahre lang für die SPD im Landtag war - und jetzt eben Eumann. In Bayern wurde der CSU-Politiker Siegfried Schneider im Oktober 2011 Chef der dortigen Landesmedienanstalt, nachdem er bis März die Staatskanzlei geleitet hatte.

Man könnte so stundenlang weitererzählen, schließlich gibt es, dem föderalen Prinzip folgend, in Deutschland 14 Landesmedienanstalten. Sie werden jeweils von ihren Versammlungen kontrolliert, die analog zu den Rundfunkräten der öffentlich-rechtlichen Sender aus Vertretern der gesellschaftlichen Gruppen bestehen. Wie der Direktor gewählt wird, legen die Landesmediengesetze unterschiedlich detailliert fest, in Rheinland-Pfalz lässt das Gesetz extrem viel Spielraum.

Der Fall in Ludwigshafen ist auch deshalb interessant, weil es um Verfahrens-standards bei der Wahl geht, also letztlich um Transparenz. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat sich für zuständig erklärt und will jetzt prüfen, ob das Auswahlverfahren fehlerfrei gelaufen ist oder ob das "grundrechtsgleiche Recht auf Chancengleichheit" verletzt wurde, unter anderem spielt eine Rolle, dass die Stelle nicht ausgeschrieben wurde. Auch in den öffentlich-rechtlichen Sendern werden Intendantenposten zum Beispiel nicht immer ausgeschrieben. Zuletzt gab es im Hörfunkrat des Deutschlandradio Unmut, weil die Findungskommission überhaupt nur einen Kandidaten, den heutigen Intendanten Stefan Raue, zur Wahl stellte. Meist schadet Intransparenz bei der Wahl als Erstem dem neuen Amtsinhaber.

Wann die LMK nun einen neuen Direktor hat, ist völlig unklar. Verzögert wird die Sache auch, weil die LMK gegen die Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts Beschwerde eingelegt hat und ein Zivilgericht für zuständig hält. Bis zu einer Entscheidung setzt die Landesmedienanstalt die Vertragsunterzeichnung mit Eumann erst einmal aus. Laut Satzung müsste der Vertrag spätestens sechs Wochen nach der Wahl geschlossen werden, also in dieser Woche. Gescheitert ist das Wahlverfahren damit nach Auffassung der LMK aber nicht: Die Satzung ordne "keine Folgen an, wenn die Frist nicht eingehalten werden kann", teilt die LMK auf Anfrage mit.

Dass es Handlungsbedarf gibt, sieht man in der LMK-Versammlung selbst: Der Vorsitzende Albrecht Bähr sagte nach der umstrittenen Wahl, man werde sich, "so der Wille einiger Versammlungsmitglieder", mit dem Ablauf künftiger Wahlverfahren grundsätzlich beschäftigen. Die CDU-Opposition im Mainzer Landtag will einen Gesetzesentwurf vorlegen.

Man kann sich nun fragen, ob das alles nicht dafür spricht, die Medienaufsicht zu zentralisieren. Teils tun das die Landesmedienanstalten selbst: Wichtige Aufgaben wie die Zulassung von bundesweiten Sendern, die Ahndung von Werbeverstößen, der Jugendmedienschutz und die Sicherung der Meinungsvielfalt sind an gemeinsame Kommissionen unter dem Dach einer Direktorenkonferenz mit Geschäftsstelle in Berlin delegiert. Dort arbeiten die auf diese oder jene Weise gewählten Direktoren zusammen. Ob in der Chefrunde der schlechte Ruf der Landesmedienanstalten, dort würden Posten nach politischer Zugehörigkeit vergeben, schon einmal Thema gewesen ist? Der beschriebene Ruf, teilt ein Sprecher mit, "mag in deren Anfangszeit so bestanden haben, ist nach unserer Auffassung, was die Gemeinschaft betrifft, schon lange nicht mehr aktuell".

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