Mediatheken:"Wirtschaftliche Nachteile"

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Die für den Rundfunk zuständigen Bundesländer wollen, dass ausländische Produktionen wie "Sherlock" künftig auch in den Mediatheken von ARD und ZDF abrufbar sind. Produzenten fürchten um ihre Erlösmodelle und protestieren gegen die Reformpläne.

Von Christoph Fuchs

Was unterscheidet die Lindenstraße von Sherlock? Da mag einem einiges einfallen, für den Serien-Fan mit Internetzugang dürfte der größte Unterschied aber sein: Während er Mutter Beimers Abenteuer auch nachträglich in der ARD-Mediathek sehen kann, geht das bei den BBC-Krimis nicht. Denn der Rundfunkstaatsvertrag verbietet es bislang, aus Europa angekaufte Filme und Serien in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken anzubieten. Weil das im Streaming-Zeitalter überholt wirkt, wollen die für den Rundfunk zuständigen Länder das Verbot aufheben. Ihren Plänen zufolge sollen die Öffentlich-Rechtlichen Sherlock und Co. bis zu 30 Tage in den Mediatheken zeigen dürfen. Mit deutlichen Worten hat nun die Produzentenallianz ihre Ablehnung bekundet. Der Vorstandsvorsitzende Alexander Thies sagte, die Pläne würden "für Produzenten zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen führen".

In diesem schon länger schwelenden Streit kollidiert der Wunsch der Sender, Inhalte möglichst lange anbieten zu können, mit dem Interesse der Produzenten, ihre Erlösmodelle abzusichern. Aus ihrer Sicht wird ein Werk, das einen Monat kostenlos in der Mediathek abrufbar ist, dadurch für andere Rechte-Abnehmer wie etwa Streaming-Plattformen kaum mehr attraktiv. Die Zahl "30" stört sie, mit sieben Tagen als Maximum, heißt es, kämen sie zurecht. Jenseits der Lizenzen für ausländische Filme dürfte es den Produzenten darum gehen, zu verhindern, dass die 30 Tage zum Branchenstandard werden, was ihre Verhandlungsposition schwächen würde.

Wie lange ein Film online abrufbar ist, kann ohnehin nicht der Staatsvertrag regeln. Das ist Sache der Verträge, die die jeweiligen Produzenten mit den Anstalten schließen. Das betont auch Heike Raab. Die zuständige Staatssekretärin des in der Rundfunkpolitik federführenden Bundeslandes Rheinland-Pfalz sagt, die Problemlage sei bekannt, und ergänzt: "Wir haben im Länderkreis selbstverständlich die Situation der Produzenten im Blick und das beim 19. Rundfunkstaatsvertrag auch in einer Protokollerklärung zum Ausdruck gebracht." Darin richten die Länder ihre Erwartung an die Öffentlich-Rechtlichen, die Produzenten angemessen zu vergüten. Im Juni trifft sich die Rundfunkkommission der Länder wieder. Dass dann schon ein neuer Staatsvertrag auf den Weg gebracht wird, ist aber unwahrscheinlich.

© SZ vom 24.05.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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