Journalismus im Netz:Ausweiskontrolle

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Der Journalist Markus Beckedahl wurde 2015 durch die "Landesverrats-Affäre" bekannt: Wegen Berichten auf seiner Seite netzpolitik.org hatte der Generalbundesanwalt gegen ihn ermittelt. (Foto: Jörg Carstensen/dpa)

Drei Institutionen der EU verweigern "netzpolitik.org" die Presseakkreditierung, weil es sich bei der Seite nicht um eine Medienorganisation handele. Gründer Markus Beckedahl kennt das Spielchen schon: Beim Bundestag war es zuerst genauso.

Von Karoline Meta Beisel

Im Moment sind sie zu elft, wenn die gerade ausgeschriebene Stelle besetzt ist, werden sie zwölf sein. Zwölf Personen, die auf der gleichnamigen Webseite über Netzpolitik berichten, das dürften elf bis zwölf Personen mehr sein, als sich bei den meisten traditionellen Medien mit diesem Thema befassen. Netzpolitik.org berichtet über Datenschutz, über Bürgerrechte im Netz, über Cybersecurity und Open Data - und an diesem Dienstag auch über sich selbst: "Die EU hat uns die Presseakkreditierung verweigert, weil wir keine Medienorganisation seien", schreibt Markus Beckedahl, Gründer und Chefredakteur der Seite.

Beckedahl kennt das schon. "Manchmal fühlt man sich wie bei Und täglich grüßt das Murmeltier", schreibt er. Vor vier Jahren war es der Bundestag, der ihn zunächst nicht hineinlassen wollte, seiner Darstellung nach, weil er Blogger und kein Journalist sei. Weil Netzpolitik inzwischen aber immer mehr auf europäischer Ebene gestaltet wird, beantragte einer von Beckedahls Mitarbeitern eine Akkreditierung, um aus den Europäischen Institutionen berichten zu können. Jetzt ist es das gemeinsame Akkreditierungskomitee von Kommission, Rat und Parlament, das den Zugang verweigert, obwohl Beckedahl glaubt, dass Netzpolitik.org alle Bedingungen erfüllt - etwa Unabhängigkeit, eine transparente Finanzierung (Netzpolitik.org finanziert sich durch Spenden und veröffentlicht jeden Monat einen Transparenzbericht) und eine professionelle Seite mit einem Impressum, die über die EU berichtet. Keine Medienorganisationen sind den Bedingungen zufolge "Advocacy Groups", also Interessenverbände. "Wir sind zwar subjektiv, aber wir sind keine Advocacy-Gruppe", sagt Beckedahl am Telefon. Auch würde man "ständig" von EU-Institutionen eingeladen, um über sie zu berichten.

Beim Bundestag hat es damals keine vier Wochen gedauert, bis die Sache geklärt war. Bei der EU hat Netzpolitik jetzt Widerspruch gegen die Entscheidung eingelegt.

© SZ vom 21.03.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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