Institut für Rundfunktechnik:Vergleichsweise patent

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Im Streit um angeblich vor­ent­haltene Patent­erlöse soll das Technik­institut von ARD und ZDF offenbar einen zweistelligen Millionen­betrag Schadenersatz bekommen.

Von Klaus Ott

Das Geld ist ein Dauerstreitthema für ARD und ZDF, aber wenigstens ein größeres Problem ist nun gelöst, zumindest halbwegs. Das vor allem von ARD und ZDF betriebene Institut für Rundfunktechnik (IRT), das bei der Verwertung von Patentrechten angeblich hintergangen wurde, bekommt 60 Millionen Euro Schadenersatz. Und zwar von einem Patentanwalt, der jahrzehntelange für das Technikinstitut tätig gewesen war, dabei aber kräftig in die eigene Tasche gewirtschaftet haben soll. Der Patentanwalt und das Institut haben sich bei einem am Landgericht München I laufenden Verfahren nach Angaben von Verfahrensbeteiligten auf diesen Vergleich verständigt. Das ist weit entfernt von den 200 Millionen Euro, um die das Institut betrogen worden sein soll und die das IRT eigentlich einklagen wollte. Aber es ist immer noch ein stattlicher Betrag für ein Institut mit zuletzt rund 25 Millionen Euro Jahresetat.

Ganz ausgestanden ist der Fall damit aber nicht. Das IRT streitet weiterhin mit der italienischen Patentverwertungsgesellschaft Sisvel, die das Institut gemeinsam mit dem Patentanwalt hintergangen haben soll. Hier sind gegenseitige Klagen bei Gerichten in Deutschland und Italien anhängig. Auch hier fordert das IRT 200 Millionen Euro. Diesen Betrag wollte das Institut von dem Patentanwalt oder von Sisvel haben. Das italienische Unternehmen zeigt keinerlei Neigung, nun die restlichen 140 Millionen Euro zu zahlen. Bei dem Streit ging beziehungsweise geht es noch um die vom IRT mitentwickelte MPEG-Technologie, die für MP3-Player wichtig ist, und die sich nach und nach als Milliardengeschäft erwies. Bei dem Technikinstitut kam davon aber wenig an.

Der Bayerische Rundfunk (BR), der sich in der ARD um diesen Fall kümmert, hatte den Patentanwalt wegen Veruntreuung von Institutsvermögen und anderen mutmaßlichen Delikten angezeigt. Nach einer Razzia kam der Patentanwalt, der die Vorwürfe zurückwies, monatelange in Untersuchungshaft. Die Justiz ließ ihn dann aber wieder frei und begann, an den Vorwürfen zu zweifeln. Der Patentexperte konterte seinerseits mit Strafanzeigen. Der Vergleich sieht vor, dass die gegenseitigen Strafanzeigen zurückgezogen werden. Zugleich kann der Patentanwalt einen beträchtlichen Teil seines auf gut 100 Millionen Euro geschätzten Familienvermögens, das arrestiert worden war, behalten. Im Laufe des Verfahrens waren auch Missstände beim IRT bekannt geworden.

© SZ vom 27.04.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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