Brainpool-Übernahme:TV total

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Im Drama um die Zukunft von Brainpool drängt das Landgericht Köln auf Einigung. Verhandelt wurde der Wert der Tochterfirma Raab TV, die nach dem Fernseh-Rückzug von Stefan Raab arg gebeutelt wurde und die er nun ganz übernehmen will.

Von Hans Hoff

In seinen Shows stand Stefan Raab immer gerne im Mittelpunkt. Er war der Star, der für die Kölner Produktionsfirma Brainpool, an der er bis heute mit 12,5 Prozent beteiligt ist, die Quoten holte. Das ging gut, bis Raab Ende 2015 seinen Abschied von der Bühne vollzog. Auf keinem Bildschirm war er seither mehr zu sehen.

Diesen Donnerstag stand Raab aber wieder im Mittelpunkt, sogar ohne selbst anwesend zu sein. Vor dem Kölner Landgericht wurde da heftig diskutiert, was Raab noch wert ist und ob er die Chance erhält, die Mehrheit an der Brainpool-Tochter Raab TV übernehmen zu dürfen. Denn im Gegenzug will er seine Brainpool-Anteile an den französischen Medienkonzern Banijay verkaufen.

Gegen dieses Übernahmepaket hat der ehemalige Raab-Freund Jörg Grabosch etwas. Der Kölner Produzent war jahrelang bekannt als Intimus des Pro-Sieben-Stars. Raab hatte die Ideen, Grabosch setzte sie kongenial um. Die beiden galten in der Branche als das schlagkräftigste Team seit Blitz und Donner. Doch 2015 gab es ein Zerwürfnis. Raabs Abschied erschütterte Grabosch, auch der Unterhaltungsdampfer Brainpool, an dem Grabosch gleichfalls 12,5 Prozent hält, geriet in schwere See. Ohne Raab musste Personal entlassen werden, fielen massenhaft Aufträge weg.

Kaum hatte es Grabosch geschafft, Brainpool wieder in einigermaßen sicheres Fahrwasser zu lenken, machte sich Raab dann dran, seinen Brainpool-Anteil an Banijay zu verkaufen, dort hielt man bis dahin 50 Prozent von Brainpool und galt als wenig einflussreich im Unternehmen.

Das sollte sich ändern. Mit Raabs Anteilen hätte Banijay eine Mehrheit und wollte das umgehend nutzen, um Grabosch und seinen Mitgeschäftsführer Andreas Scheuermann zu feuern. Das verhinderten die Betroffenen mit mehreren einstweiligen Verfügungen. Entsprechend durfte Banijay nicht Raabs Anteile übernehmen, bekam Raab nicht die erwünschte Mehrheit an Raab TV, die Geschäftsführer mussten von der Abschussliste genommen werden.

Um diese komplizierten Verflechtungen zu entknoten, traf man sich nun vor dem Landgericht. Die Banijay-Seite rückte fast in Fußballmannschaftsstärke an, während sich Grabosch und Scheuermann mit jeweils einem Anwalt begnügten. Man habe ein Gutachten anfertigen lassen, demzufolge Raab TV rund 40 Millionen Euro wert sei, verkündete Scheuermann, um die Dimensionen abzustecken. Grabosch beschrieb noch einmal die desolate Situation der Firma direkt nach dem Raab-Schlussstrich. Es sei aber gelungen, wieder Wind in die Segel und die Ladung wie die Mannschaft in Sicherheit zu bringen. Kaum sei das geglückt, hätten Raab und Banijay sich angeschickt, Brainpool zu übernehmen. Die Gegenseite beurteilt den Wert von Raab TV ganz anders. Dort beklagt man vor allem die Blockade durch die einstweiligen Verfügungen.

Mit Engelszungen versuchte das Gericht, die Parteien zu weiteren Gesprächen zu bewegen. Daraufhin deutete man auf Banijay-Seite an, dass man sich vorstellen könne, Raab eventuell doch nicht die Mehrheit an Raab TV zu übertragen. Scheuermann schlug dagegen vor, Brainpool aufzuspalten und ihm und Grabosch die Betreuung der Joint Ventures mit Künstlern wie etwa Luke Mockridge zu übertragen. Das Gericht deutete vage an, dass es die Anteilsübernahmen vertragsrechtlich kritisch einschätzt, aber durchaus das Recht der Firma sieht, ihre Geschäftsführer entlassen zu dürfen. Nun sind die Parteien aufgefordert, sich bis zum 23. August zusammenzuraufen. Tun sie das nicht, werden wohl die Richter höchstselbst den Streit beenden.

© SZ vom 13.07.2018 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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