Wer-wird-Millionär-Moderator Günther Jauch klagte wegen veröffentlichter Fotos seiner Hochzeit. Das Gericht sagt, bei so viel Prominenz vor Ort seien sie erlaubt.
Der Fernsehmoderator Günther Jauch ist nun auch beim Bundesgerichtshof (BGH) mit zwei Klagen gegen die Veröffentlichung eines Hochzeitsfoto gescheitert. Jauch hatte von der Axel Springer AG und deren Tochtergesellschaft Ullstein wegen des Fotos in der Berliner Morgenpost und in der Berliner Ausgabe der Welt je 130.000 Euro gefordert.
Sektempfang mit ungewollter Öffentlichkeit: Günther Jauch prozessiert wegen Fotos von seiner Hochzeit - bislang erfolglos. (© Foto: dpa)
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Die Aufnahme war nach der Trauung im Juli 2006 beim Sektempfang im Hof der Potsdamer Friedenskirche entstanden, obwohl Jauchs Anwalt Christian Schertz den Redaktionen schon im Vorfeld mit juristischen Schritten gedroht hatte.
Anwesende Prominenz
Land- und Oberlandesgericht Hamburg hatten die Klagen abgewiesen, weil an dem Ereignis - auch wegen der anwesenden Prominenz - ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit bestanden habe. Die Revision wurde nicht zugelassen, dagegen legte Schertz Beschwerde ein - die der BGH wegen "fehlender grundsätzlicher Bedeutung" abgewiesen hat.
Eine Besonderheit des Prozesses: Schertz klagte nicht nur - wie bei medialen Übergriffen in die Privatsphäre üblich - auf eine Art Schmerzensgeld, sondern forderte zudem eine "fiktive Lizenzgebühr". Ein Anspruch besteht etwa dann, wenn der Imagewert eines Prominenten ohne seine Einwilligung zu Werbezwecken ausgenutzt wird. Jauch hatte vergangenes Frühjahr beim BGH einen solchen Prozess gegen die Zeitschrift Superillu gewonnen, die - gänzlich ohne redaktionellen Inhalt - sein Konterfei auf dem Titelblatt eines Rätselsonderhefts abgedruckt hatte.
Schertz möchte diesen Ansatz auch auf Hochzeitsfotos übertragen: Weil viele Prominente ihre Hochzeit an die Medien verkauften, müsse Jauch - der sich ausdrücklich gegen Fotos verwahrt habe - Schadensersatz nach den üblichen Lizenzsätzen bekommen. Freilich sieht der BGH offenkundig keinen Ansatzpunkt für einen solchen Anspruch. Schertz will den Fall deshalb vom Bundesverfassungsgericht prüfen lassen.
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(SZ vom 22.2.2010/jan/berr)
Sorgerechtsverfahren in der Kritik
@tinididi
so siehts aus.
günther, die halbe nation sieht dir bei deinen peinlichkeiten woche für woche zu. viele kennen dich besser als ihre nachbarn. also, ganz ruhig bleiben und nimm dich nicht allzu wichtig!;)
jeder Mensch hat das Recht auf Privatsphäre. Und die sollte auch vom BGH respektiert und akzeptiert werden. Irgendwann hängen noch die versteckten Kameras in den Toiletten der sogenannten öffentlichen Personen!
und Fernsehen ist Fernsehen. Auch Prominente sollten ein Recht auf ihre Privatspähre haben, und auch ihr ausdrücklicher Wille sollte respektiert werden.
Schade, BGH!
Herr Jauch verdient auf Grund seines öffentlichen Interesses an seiner Person eine Menge Kohle und dafür muss man auch was zulassen.
Solch eine Sache bis zum BGH zu betreiben ist einfach nur lächerlich und zeigt doch wieder wie Personen mit viel Geld denken. In unserem "Rechtsstaat" kann man oder meint man zu können mit Geld Recht zu erkaufen oder zu erzwingen.
"Wer-wird-Millionär-Moderator Günther Jauch klagte wegen veröffentlichter Fotos seiner Hochzeit. Das Gericht sagt, bei so viel Prominenz vor Ort seien sie erlaubt."
RTL zeigt doch auch jeden Furz, den irgendein C-Promi gelassen hat und Jauchs SternTV nimmt doch auch regelmäßig irgendwelche Menschen per Kamera ins Blickfeld, ob es ihnen passt oder nicht! Herr Jauch, sie sind ja auf den 1. Blick durchaus sympathisch, also lassen Sie derartige Versuche, dann wird wieder alles gut!
Paging