Agenturstreit: ddp gegen dpa:Vor Gericht im Rosenkrieg

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Neue harte Agenturenwelt: ddp geht nun auch gerichtlich gegen dpa vor - der Marktführer soll seine Verträge ändern.

Marc Felix Serrao

Zwischen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) und dem Deutschen Depeschendienst (ddp) bahnt sich allmählich eine Art Rosenkrieg an. Nachdem die dpa dem Konkurrenten im Frühjahr erst eine Unterlassungsklage schickte und dann, wegen der Übernahme des deutschen AP-Dienstes, auch noch das Kartellamt ins Spiel brachte, hat nun der ddp seinerseits den Marktführer verklagt, ebenfalls auf Unterlassung.

Nachrichtenagenturen vor Gericht: dpa und ddp. (Foto: Foto: ddp)

In der Beschwerde der dpa lautet der Vorwurf auf unwahre Tatsachenbehauptungen; der Dienst des Münchner Investorenduos Peter Löw und Martin Vorderwülbecke soll nicht weiter behaupten dürfen, die dpa sei ein Monopolist, operiere mit sittenwidrigen Vertragslaufzeiten und verschaffe sich illegale Kostenvorteile. Der ddp schießt nun zurück: gegen die selben Punkte.

Der SZ liegen Auszüge einer Klage vor, die bereits am 15. April beim Landgericht Frankfurt am Main (Kammer für Handelssachen) eingereicht wurde. Demnach beharrt ddp darauf, dass die gegnerische Agentur den Wettbewerb behindere. Konkret fordert der Dienst, dass dpa keine Verträge (mit Zeitungen, Magazinen oder Sendern) mehr schließen dürfe, die eine angeblich so lautende Klausel enthalten: "Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag bei gleicher Kündigungsfrist um die selbe Laufzeit." Der Marktführer solle auch Auskunft über alle Verträge geben, die derartige Klauseln enthalten.

Wolfgang Zehrt, Sprecher der Agenturgruppe DAPD (ddp plus die frühere deutsche AP-Tochter), bestätigte auf Anfrage den Inhalt der Klage. Seine Agentur bedauere, dass die dpa selbst einen Rechtsstreit begonnen habe. Man habe nun keine andere Wahl, als die Beschuldigungen selbst gerichtlich klären zu lassen.

Auf Wettbewerb angewiesen

"Es dürfte keinen anderen Dienstleister in Deutschland geben, bei dem sich ein ohnehin schon fragwürdiger Fünfjahresvertrag um noch einmal fünf Jahre verlängert, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen", sagte Zehrt - "und dieses rechtzeitig heißt: 12 Monate vor Ablauf." Der ddp trete als Wettbewerber der dpa "zu Recht selbstbewusst" auf und erwarte, dass dieselben Spielregeln für alle gelten. Zehrt verwies im Gespräch auf die schwachen Werbeerlöse der deutschen Verlagshäuser seit Beginn der Wirtschaftskrise. Die Unternehmen seien deshalb mehr denn je auf einen funktionierenden Wettbewerb angewiesen.

In der Klage des ddp heißt es dazu, dass die Verträge der dpa die schwierige Situation, in der sich die Printmedien befinden, "signifikant" verschärften. Den Medienkunden werde es durch deren Laufzeiten "wirtschaftlich unmöglich, auf günstigere Anbieter zurückzugreifen".

Justus Demmer, Sprecher der dpa, bestätigte den Eingang der Klage des Konkurrenten am Dienstag, wollte deren Inhalt aber nicht weiter kommentieren. Nur soviel: "Wir sehen das mit großer Gelassenheit."

© SZ vom 12.05.2010 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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