Modemarke Ed Hardy:Tausend Euro für ein T-Shirt

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Teure Totenköpfe: Zwischen Ed Hardy und den deutschen T-Shirt-Trägern gibt es Ärger. Ist die Firma gar nicht so lässig, wie sie tut?

Christian Mayer

Menschen, die ein T-Shirt von Ed Hardy tragen, wollen Eindruck machen. Manchmal haben sie auch nur Lust auf bunte Totenköpfe und flammende Herzen, sie lieben schreiende Farbkombinationen und Slogans wie "Love Kills Slowly".

Bunte Totenköpfe, glitzernder Schriftzug: Ed Hardy-Shirts sind begehrt. Doch wer sie im Internet verkauft, riskiert Ärger. (Foto: Foto: Getty Images)

Ed Hardy polarisiert: Die einen, und dazu zählen auch immer mehr Prominente wie Madonna, Shakira oder Carmen Electra, verkleiden sich gerne als markentreue Teenager. Andere wiederum empfinden das Tattoo-Design aus den USA als krasse Geschmacksverirrung. Eines aber steht fest: Die teuren Klamotten mit dem Schnörkel-Label sind höchst erfolgreich, gerade weil so ein Brimborium darum gemacht wird.

Inzwischen ist vielen Ed-Hardy-Fans in Deutschland der Spaß vergangen. Eine Frankfurter Anwaltskanzlei mahnt nun erstmals private Verkäufer ab, die auf Ebay ihre alten Textilien anbieten. Seitenweise kann man im Internet das Klagelied von entsetzten Markenfreunden nachlesen, die von der Abmahnwelle erfasst werden.

In dramatisch klingenden Briefen fordert die Kanzlei, die im Auftrag des Rechteinhabers Nervous Tattoo Inc. in Deutschland tätig ist, eine Unterlassungserklärung von den Ebay-Anbietern - garniert mit einer saftigen Anwaltsrechnung von 1379 Euro, die binnen weniger Tage zu zahlen ist.

Seit jeher setzen sich internationale Marken gegen Fälschungen zur Wehr. Bei den aktuellen Abmahnungen aber geht es nicht um billige Kopien, die auf dubiosen Vertriebswegen professionell vermarktet werden.

Tausend Euro für ein bisschen Stoff

Die Kanzlei Winterstein Anwälte versucht derzeit, den Ebay-Verkauf von Ed-Hardy-Produkten mit allen Mitteln einzuschränken. Auch andere Firmen haben das versucht - das Modelabel Abercrombie & Fitch etwa zog bereits 2006 auch gegen Privatleute zu Felde, die mit Produkten der Marke handelten.

Nicht untypisch ist der Fall einer Münchnerin, die ein geschmacklich fragwürdiges Ed-Hardy-T-Shirt mit einem Kampfhund-Motiv wieder abstoßen wollte. Als sie das Markenprodukt auf Ebay versteigern wollte, erhielt sie prompt Post aus Frankfurt: Sie habe, teilte ihr die Kanzlei in barschen Worten mit, eine Ware "ohne Zustimmung des Markeninhabers im Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht".

Die Forderung, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, wurde zunächst mit einem Streitwert von 50.000 Euro untermauert. Als die Münchnerin selbst einen Anwalt einschaltete und nachweisen konnte, dass sie ein lizensiertes Original-T-Shirt von einer privaten Anbieterin erworben hatte, reduzierte die auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei den Streitwert auf 30.000 Euro - und die fälligen Kosten auf 1005,40 Euro.

Tausend Euro für ein bisschen Stoff? Nicht wenige private Ebay-Händler sind schon nach dem ersten Anwaltsschreiben so verunsichert, dass sie lieber zahlen, als sich gegen die Forderungen zu wehren. Die Kanzlei Halt & Schmid in München hält die rechtlichen Schritte gegen ihre Mandantin für maßlos überzogen.

Im Übrigen dürfe die Gegenseite für ihre Abmahnung höchstens eine Gebühr von 100 Euro verlangen, da hier nur eine "unerhebliche Rechtsverletzung" außerhalb des geschäftlichen Verkehrs vorliegt. Auch der Hamburger Anwalt und Markenrechtsexperte Felix Richter von der Kanzlei Schmeel Reuther hält die hohen Abmahnkosten für unzulässig: "Private Ein- und Verkäufe sind vom Markenrecht nicht erfasst. Wer wirklich nur ganz selten handelt, muss bei Originalware nichts befürchten."

Die juristischen Streitigkeiten zwischen Ed Hardy und den deutschen Totenkopf-Trägern gehen einstweilen weiter, vor allem die Anwälte verdienen gut daran. Es kann also empfindlich teuer werden, wenn man in den USA gekaufte Lizenzware in Deutschland über das Internet weiterreicht. Ob die Kultmarke wirklich so lässig ist, wie sie tut, muss der Kunde entscheiden.

© SZ vom 03.04.2009/bre - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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