Ein Mann hat in seinem Haus 50 Kubikmeter Müll gesammelt, denn er leidet am "Messie"-Syndrom. Trotzdem verlangen die Behörden die Entsorgung des Abfalls. Jetzt entschied ein Gericht über den Fall.
Sven-Marcus Süllow, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg: "Trotz der krankhaften Sammelneigung muss der Bewohner seinen Müll entsorgen. Das hat das Gericht so entschieden, und weitere Rechtsmittel stehen dem Mann auch nicht zur Verfügung. Durch den Abfall wurden ja sogar schon Ratten angelockt, das belästigt die Anwohner natürlich erheblich."
"Das Abfallrecht, um das es in diesem Fall geht, dient dem Gemeinwohl und somit letztlich den Nachbarn. Auf seinen Sammeldrang und eine mögliche Krankheit kann sich der Mann nicht berufen. Der Müll muss weg."