Die Verantwortlichen in Oxford haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen: Es gibt Wahrheiten, über die man nicht diskutieren kann. Die Wahrheit über den Holocaust ist strafrechtlich zu schützen.
Die EU sucht seit ihrer Gründung nach einem tragenden Mythos und damit nach einer kollektiven Identität. Geht es nach dem Politologen Peter Graf Kielmannsegg, dann ist die Union mit diesem Vorhaben zum Scheitern verurteilt: Sie sei aufgrund ihrer Sprachvielfalt "keine Kommunikationsgemeinschaft, zu wenig Erfahrungsgemeinschaft und kaum Erinnerungsgemeinschaft".
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Doch immerhin zeigt nicht zuletzt der aktuelle Versuch der EU, das Leugnen des Holocaust in ganz Europa unter Strafe zu stellen, eine essentielle Gemeinsamkeit. Denn damit würde für alle Länder Europas gelten, was schon für Adorno und viele andere Intellektuelle die moralische Identität Nachkriegsdeutschlands kennzeichnete: die Aufarbeitung von Auschwitz.
Erinnerungskultur manifestiert sich häufig in weichen Ausdrucksformen wie Feiertagen, Reden und Denkmälern. Spanien hat unlängst beschlossen, einer Verklärung des Franco-Regimes entgegenzuwirken, indem es die noch bestehenden Monumente und Statuen dieser Ära beseitigt.
Vom Köder der Freiheit
In Frankreich werden historischen Ereignissen wie der französischen Kolonialherrschaft, Sklaverei und dem Genozid der Türken an den Armeniern mehr Aufmerksamkeit in Schule und Universität verordnet. In den letzten Jahren zeigte sich aber auch eine Tendenz zu drastischeren Mitteln: Zahlreiche Länder, darunter Deutschland, Polen, Frankreich, Belgien, die Schweiz und Österreich, bestrafen inzwischen das Leugnen des Holocaust - im Fall Deutschlands mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.
Strafrechtliche Erinnerungsgesetze können in Demokratien nie ohne Probleme bestehen. Sie stehen verfassungsrechtlich in einem Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und verlangen auch der Strafrechtsdogmatik einiges an Begründungsvirtuosität ab. Nach deutschem Verfassungsrecht fällt zwar das Leugnen des Holocaust als unwahre Tatsachenbehauptung von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, in Frankreich fürchtet man jedoch trotz ähnlicher Gesetze um die Forschungsfreiheit. In England hat das noch stärker freiheitsorientierte Straf- und Verfassungsrecht bisher die Einführung von Erinnerungsgesetzen gänzlich verhindert.
Das geistige Erbe des großen Liberalen John Stuart Mill wirft weite Schatten: Strafgesetze dürfe es nur geben, um direkte Schädigungen anderer zu vermeiden, besagt sein "harm principle". Die Meinungsfreiheit ist, so will es sein Konzept des "Marktplatzes der Ideen", grundsätzlich schrankenlos zu gewährleisten.
So fortschrittlich die Thesen großer Denker damals klangen, so leicht sind sie heute instrumentalisierbar. Das moderne Strafrecht bestraft jedoch nicht die falsche Gesinnung. Mit der Strafbarkeit des Auschwitzleugnens soll vielmehr verhindert werden, dass ein Nährboden für Übergriffe auf jüdische Mitbürger bereitet wird: Man bekämpft also eine Gefährdung des öffentlichen Friedens.
Viele Kritiker bieten dagegen eine radikale "Die-Gedanken-sind-frei"-Rhetorik auf - doch um sie geht es gar nicht. Abgesehen davon steht dahinter ein falsch verstandener Liberalismus, den die großen Aufklärer, auf die sich die Gegner der Erinnerungsgesetze so gerne beziehen, gar nicht im Sinn hatten. Gleichwohl will man mit ihrer Hilfe die Befürworter als unmodern und autoritätsgläubig hinstellen.
Doch strafrechtliche Erinnerungsgesetze laufen den Errungenschaften der Aufklärung keineswegs zuwider. Das Verbot der Holocaustleugnung ist mit Ketzer- und Hexenprozessen nicht vergleichbar. Gegen letztere agierten zu Recht und erfolgreich Aufklärer wie Beccaria, Voltaire und Thomasius. Mills "Marktplatz der Ideen" macht aber nur für Meinungen Sinn, nicht für Tatsachenbehauptungen wie die Auschwitzleugnung.
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gottlob landeten alle Chemiker, die die Wände abkratzten, auf der Suche nach Cyanid, im Knast und wurden sogar vor Gericht schon in Ketten vorgeführt oder wurden zumindest bürgerlich vernichtet. Ebenso die Ingenieure, die sich mit der Konstruktion der Gaskammern nach den Regeln der Technik befassten.
@cajkacechovs
"Ein Amerikanischer Präsident hat nach dem zweiten Weltkrieg die Bürger seines Landes vor dem "Militärisch-Industriellen Komplex" gewarnt, schreiben Sie. Richtig! Aber nicht an der Oberfläche in der Demokratie-Analyse bleiben. Auch ich bin für das Demokratie-Vorbild USA... oft genug beziehe ich mich darauf. (Und werde es noch weiterhin tun!)"
Gut. Dann erklären Sie mir warum das oberflächlich war, wenn die Befürworter der Rederverbots diese Punkte mit keinem Wort erwähnen. Ich bin gespannt.
"Der deutschen Geschichte wird mit dem Verbot korrekt entsprochen und ich sehe keine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit."
Dem widersprechen ich. Der deutschen Geschichte wird in diesem Fall mit einem von innen nach außen gestüplten Muster aus der NS-Zeit begegnet. So wie es kein "bisschen Schwanger" gibt existiert auch keine etwas, oder geringfügig eingeschränkte Meinungsfreiheit. Nur eine mögliche Lösung für ein Problem als moralisch gültig zuzulassen hat totalitäre Züge. Ich kann nur vermuten, dass Sie diese Einschränkung nicht sehen, weil Sie sich nicht in die Betroffenen einfühlen können. Das ist auch ein Phänomen, unserer Zeit, die fortschreitende Mitleidlosigkeit. Wie würden Sie sich fühlen, wenn 30 Menschen vor ihnen stehen und schreien "Tötet ihn!" ? Und das nur weil sie anderer Meinung sind. Ein schönes Szenario, was sonst noch so alles möglich ist finden Sie im Film Brazil von Terry Gilliam.
Wo wir gerade bei Oberflächlichkeiten sind: Was man beachten sollte ist, dass es sich bei der uns vorliegenden Einschränkung der Redefreiheit um den übertrag von Macht handelt. Diejenigen, die eine Meinung vertreten welche nicht unter die Einschränkung fällt bekommen Macht über diejenigen, die anderer Meinung sind, nämlich in Form rechtlicher Druckmittel. Macht zieht die an, die an ihr teilhaben wollen, Leute, die Konformität vorschützen um ihre Ziele zu verfolgen. Solches verschiebt die Balance in einer Demokratie zugunsten der Anti-Demokraten. Es ist für mich folgerichtig zu behaupten, dass auf diese Weise ein faschistoides System entsteht. Nachbarn die lauschen: "Hat der gerade etwas über XYZ gesagt? Wir zeigen ihn bei der Polizei an." Oder in der extremen Variante: "Kill Tryl!"
@djones
Ein Amerikanischer Präsident hat nach dem zweiten Weltkrieg die Bürger seines Landes vor dem "Militärisch-Industriellen Komplex" gewarnt, schreiben Sie. Richtig! Aber nicht an der Oberfläche in der Demokratie-Analyse bleiben. Auch ich bin für das Demokratie-Vorbild USA... oft genug beziehe ich mich darauf. (Und werde es noch weiterhin tun!)
Der deutschen Geschichte wird mit dem Verbot korrekt entsprochen und ich sehe keine Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit.
"Vielleicht wird diese ersehnte "Meinungsfreiheit" meinetwegen in 60, 70 Jahren erst möglich sein? Warum so hastig? mit den Lockerungen?
Lasst uns doch erstmal die Rezession einigermaßen heil überstehen ... !"
Wir werden die Rezession nie überstehen indem wir in alte Muster zurückfallen und uns dabei nur neue Ziele suchen. Das Muster des Faschismus ist die Unterdrückung der Meinung. Diese Muster müssen wir loswerden. Hinzukommt, dass einmal installierte Meinungskontrollorgane sich aufgrund ihrer Machtbefugnisse verselbstständigen und nur denen dienen die sie in der Hand halten. Ausnahmereglungen waren immer die Problembringer und letztenendes die Zerstörer von Demokratien. Wer kann schon glauben, dass sich eine Homelandsecurity von selbst auflöst, wenn ihr Auftrag erledigt ist? Das ist naiv. Ein Amerikanischer Präsident hat nach dem zweiten Weltkrieg die Bürger seines Landes vor dem "Militärisch-Industriellen Komplex" gewarnt, der die Macht an sich reißen würde. Er sollte recht behalten.
Das was wir in 70 Jahren machen können, ist unseren Enkeln erklären warum wir damals nichts unternommen haben, während wir die Trümmer unserer Städte zusammenkehren und an den Universitäten werden die Studenten skandieren: "Unter bunten Haaren Muff von tausend Jahren!"
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