Von Senta Krasser

Erhebt man eine "Schwimmbadgebühr für Bikini-Käufer"? Nein. Wozu dann eine Rundfunkabgabe für Computer? Sie soll kommen. Während der Widerstand dagegen wächst, sieht die federführende Staatskanzlei "keine erkennbare Berechtigung zur Aussetzung der gesetzlich vereinbarten Abgabe." Aha.

Ganz schön grimmig schaut der Junge auf der Internetseite pc-protest.de drein. Neben seinem Bild steht in dicken Lettern: "Ich bin dagegen!" - gegen die geplante Gebühr für internetfähige Computer und fernsehfähige Handys.

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Grimmig - der Junge auf der Internetseite pc-protest.de (© )

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Annähernd 5300 Protestler, vornehmlich Freiberufler, engagieren sich in dieser Initiative. Auch Wirtschaftsverbände wie der Deutsche Industrie- und Handelskammertag ("Abzocke") und der Steuerzahlerbund ("widersinnig und weltfremd") machen mobil gegen die Internet-Steuer in Höhe von 17,03 Euro, die vom 1.Januar an fällig sein soll. Der Druck ist gewachsen - nur der Gesetzgeber zeigt sich unbeeindruckt.

Martin Stadelmaier, Chef der in dieser Gebührensache federführenden Staatskanzlei in Mainz, betont, es gebe "keinen Bedarf", die im Rundfunkstaatsvertrag klar geregelte Gebührenpflicht für so genannte "neuartige Rundfunkempfangsgeräte" in Frage zu stellen: "Im Augenblick gibt es keine erkennbare Berechtigung zur Aussetzung der gesetzlich vereinbarten Abgabe."

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