Erneute Bauchlandung für Heide Simonis: Der BGH entschied, dass der Ex-Politikerin keine unveröffentlichten Paparazzi-Fotos vorgelegt werden müssen.
Die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis hat ihren juristischen Kampf gegen Paparazzi-Fotos verloren.
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Findet die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung nicht zum Lachen: Heide Simonis. (© Foto: dpa)
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Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden. Auch die Klage auf Herausgabe der unveröffentlichten Paparazzi-Fotos blieb endgültig erfolglos.
Simonis' Prozessvertreter hatte am Dienstag Auskunft über bisher nicht veröffentlichte Paparazzi-Fotos beantragt, die die Bild-Zeitung nach ihrer Ablösung als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin 2005 gegen ihren Willen gemacht hatte. Das Kammergericht Berlin hatte Simonis am 13. Juni 2006 einen Anspruch auf Auskunft zugesprochen.
Die Ex-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil das Blatt unter der Überschrift "Danach ging Heide erst mal schoppen" Fotos gedruckt hatte, die Simonis Stunden nach ihrer Abwahl am 27. April 2005 beim Einkaufen zeigen. Tags darauf warteten die Fotografen vor ihrer Wohnung.
Simonis hatte verlangt, dass die Bilder nicht weiterverbreitet werden dürfen. Außerdem forderte sie Auskunft darüber, welche Fotos vom Folgetag sich noch im Bild-Archiv befinden.
"Vorgang von historisch-politischer Bedeutung"
BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller hatte schon vor dem Urteilsspruch deutlich gemacht, dass Politiker unter Umständen auch Privatfotos dulden müssen: "Hier geht es um einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung." Zwar müssten auch die Umstände berücksichtigt werden, unter denen die Aufnahmen zustande gekommen seien. Doch werde die Ex-Politikerin in einer unverfänglichen Situation gezeigt, die wohl nicht den Kernbereich der Privatsphäre betreffe.
Die juristische Frage, ob Simonis Auskunft über nicht veröffentlichte Fotos verlangen könne, hatte Müller vor dem Urteil vom Dienstag allerdings als "absolutes Neuland" bezeichnet.
Simonis' Anwalt Joachim Kummer hatte seine Klage auf das Vorgehen der Fotografen gestützt. Simonis sei vom Landeshaus über das Einkaufszentrum bis zum Wohnhaus "observiert" worden. Ihren Fahrer habe sie deshalb zu "ungewöhnlichen Fahr- und Wendemanövern" veranlasst.
Auf Anprobe eines Hosenanzugs verzichtet
Im Kieler "Sophienhof" hätten die Fotografen sie bedrängt, "ständig wetterleuchteten die Blitzlichter". Auf die Anprobe eines Hosenanzugs habe Simonis angesichts der Pressepräsenz verzichtet. Dieses Verhalten sei "skandalös" und nicht durch die Kontrollfunktion der Medien gerechtfertigt. "Die Presse soll der Wachhund sein, sie soll nicht der Jagdhund sein."
Bild-Anwalt Thomas von Plehwe hatte demgegenüber daran erinnert, dass der 27. April 2005 der Schlusspunkt einer schweren Niederlage von Simonis gewesen sei, deren Wiederwahl im März spektakulär gescheitert war: "Wir haben es hier mit einem zeitgeschichtlichen Augenblick zu tun."
Zudem habe sie sich mehrfach mit ihren privaten Konsumgewohnheiten - etwa dem Besuch von Flohmärkten oder dem Sammeln von Tassen - in der Presse präsentiert.
(sueddeutsche.de/pak/mst/pak)
Brasiliens Präsidentin Roussef
Sie schreiben:
"Was ist denn dabei, wenn Frau Simonis als Persönlichkeit des öffentlichen Lebens beim Einkaufen gezeigt wird? Und hat sie nicht freiwillig bei der Tanzshow mitgemacht? Nun aber regt sie sich künstlich auf. "
Exakt - sie hat freiwillig bei der Tanzshow mitgemacht. Und da ist der springende Punkt. Da kann man sich natürlich nicht dagegen wehren, wenn Bilder vom eigenen Stolpern veröffentlicht werden, oder wenn man weint, weil man ausscheidet oder mit den Juroren streitet, egal wie peinlich einem das sein mag.
Es gibt aber auch bei Personen des öffentlichen Interesses Dinge, die nicht der öffentlichen Kontrolle und Zurschaustellung bedürfen. Ein Quentchen Kontrolle darüber, wo und wie man präsentiert wird, dürfen wir auch Prominenten oder Politikern zusprechen, wenn nicht ein verhältnismäßig größeres Interesse der Öffentlichkeit an der Information anzunehmen ist, also wenn beispielsweise der Kauf des Hosenanzuges zur Dokumentation irgend eines zumindest rudimentär belangreichen Sachverhaltes nötig wäre. Der ist m.E. aber nicht bereits dadurch gegeben, dass Frau Simonis eben qua Tätigkeit in der Öffentlichkeit steht.
plant frau simonis verfassungsbeschwerde oder den gang zum egmr?
glaube ich nicht das jemand aus "Eigenwerbung" einen Prozess gegen die Bild"zeitung" anstrengt. Da waere Frau Simonis sicher schlecht beraten. Ich frage mich aber was eine (ehemalige) Politikerin beim Einkaufen fuer eine "historisch-politische Bedeutung" unseres Landes darstellt. Mal schaun ob ich diese Fotos in ein paar Jahren in den Geschichtsbuechern meiner Kinder finde, ich glaube eher nicht.
Solange Schrott gekauft wird, wird auch Schrott produziert und verkauft. Wenn niemend mehr einen Pfennig - sorry Cent - fuer diese wertlosen Bilder zahlen wuerde gaebe es vielleicht etwas weniger davon.
Heide Simonis ist von den BILD-Fotografen derart bedrängt worden, dass sie nicht mehr tun konnte, was sie wollte. Genau hier wurde die Grenze juristisch überschritten. Dass die Grenze zwischen "Historischem Augenblick" und "Voyeurismus" schon vorher im "Zwielicht" lag, rundet das BILD von BILD ab!
Man kann ja zu solchen Artikeln und zur Heide stehen, wie man will. Was mich allerdings (zugegebenerweise nicht wirklich von immenser Wichtigkeit) "brennend" interessiert: Warum tragen nur Frauen "Hosen"-Anzüge? Haben wir anzugtragenden Männer denn dabei keine Hosen an? Laufen wir dann alle in Unterhosen rum?
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