Paparazzi-Fotos:Simonis verliert Prozess gegen "Bild"

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Erneute Bauchlandung für Heide Simonis: Der BGH entschied, dass der Ex-Politikerin keine unveröffentlichten Paparazzi-Fotos vorgelegt werden müssen.

Die ehemalige SPD-Politikerin Heide Simonis hat ihren juristischen Kampf gegen Paparazzi-Fotos verloren.

Findet die Berichterstattung der "Bild"-Zeitung nicht zum Lachen: Heide Simonis. (Foto: Foto: dpa)

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied am Dienstag in einem Grundsatzurteil, dass die Presse nicht verpflichtet ist, Prominenten unveröffentlichte Fotos zur Kenntnis vorzulegen, die ohne deren Einwilligung im Privatbereich entstanden. Auch die Klage auf Herausgabe der unveröffentlichten Paparazzi-Fotos blieb endgültig erfolglos.

Simonis' Prozessvertreter hatte am Dienstag Auskunft über bisher nicht veröffentlichte Paparazzi-Fotos beantragt, die die Bild-Zeitung nach ihrer Ablösung als schleswig-holsteinische Ministerpräsidentin 2005 gegen ihren Willen gemacht hatte. Das Kammergericht Berlin hatte Simonis am 13. Juni 2006 einen Anspruch auf Auskunft zugesprochen.

Die Ex-Ministerpräsidentin von Schleswig-Holstein sah ihr Persönlichkeitsrecht verletzt, weil das Blatt unter der Überschrift "Danach ging Heide erst mal schoppen" Fotos gedruckt hatte, die Simonis Stunden nach ihrer Abwahl am 27. April 2005 beim Einkaufen zeigen. Tags darauf warteten die Fotografen vor ihrer Wohnung.

Simonis hatte verlangt, dass die Bilder nicht weiterverbreitet werden dürfen. Außerdem forderte sie Auskunft darüber, welche Fotos vom Folgetag sich noch im Bild-Archiv befinden.

"Vorgang von historisch-politischer Bedeutung"

BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller hatte schon vor dem Urteilsspruch deutlich gemacht, dass Politiker unter Umständen auch Privatfotos dulden müssen: "Hier geht es um einen Vorgang von historisch-politischer Bedeutung." Zwar müssten auch die Umstände berücksichtigt werden, unter denen die Aufnahmen zustande gekommen seien. Doch werde die Ex-Politikerin in einer unverfänglichen Situation gezeigt, die wohl nicht den Kernbereich der Privatsphäre betreffe.

Die juristische Frage, ob Simonis Auskunft über nicht veröffentlichte Fotos verlangen könne, hatte Müller vor dem Urteil vom Dienstag allerdings als "absolutes Neuland" bezeichnet.

Simonis' Anwalt Joachim Kummer hatte seine Klage auf das Vorgehen der Fotografen gestützt. Simonis sei vom Landeshaus über das Einkaufszentrum bis zum Wohnhaus "observiert" worden. Ihren Fahrer habe sie deshalb zu "ungewöhnlichen Fahr- und Wendemanövern" veranlasst.

Auf Anprobe eines Hosenanzugs verzichtet

Im Kieler "Sophienhof" hätten die Fotografen sie bedrängt, "ständig wetterleuchteten die Blitzlichter". Auf die Anprobe eines Hosenanzugs habe Simonis angesichts der Pressepräsenz verzichtet. Dieses Verhalten sei "skandalös" und nicht durch die Kontrollfunktion der Medien gerechtfertigt. "Die Presse soll der Wachhund sein, sie soll nicht der Jagdhund sein."

Bild-Anwalt Thomas von Plehwe hatte demgegenüber daran erinnert, dass der 27. April 2005 der Schlusspunkt einer schweren Niederlage von Simonis gewesen sei, deren Wiederwahl im März spektakulär gescheitert war: "Wir haben es hier mit einem zeitgeschichtlichen Augenblick zu tun."

Zudem habe sie sich mehrfach mit ihren privaten Konsumgewohnheiten - etwa dem Besuch von Flohmärkten oder dem Sammeln von Tassen - in der Presse präsentiert.

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