Wie sehr sich die Branche geändert hat, zeigt ein Bild, das an der Wand des Büros von Christian Schertz am Kurfürstendamm lehnt. Zu sehen ist das Filmplakat zu Hilde; Hauptdarstellerin Heike Makatsch hat schwungvoll ein paar Zeilen persönlicher Widmung darauf geschrieben. Die Kanzlei hat sie vertreten. "Wir verlagern die Rechtsberatung inzwischen auch in die Zeit vor der Berichterstattung", erklärt Schertz, der Anwalt werde neben den Agenten ein zweiter Rundum-Berater der Stars. Seine Prognose: "Wir bekommen definitiv ein professionelleres System wie in Amerika, in dem Agenten, Publizisten und Juristen die Stars begleiten."

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Rufmord und Medienopfer

In einem solchen System ist es quasi unmöglich, Stars spontan und frei zu befragen. Alles ist gelenkt. Alles wirkt abgesprochen - wie jene Bilder, die passend zur neuen Liebe der Schauspielerin Veronica Ferres erschienen. Schon gibt es Fälle, in denen Anwälte den Redaktionen drohen, wenn sie eine bestimmte Story veröffentlichen - die dann gezielt, exklusiv natürlich, in einem anderen Medium erscheint. Auch Schertz sicherte so ab, dass das Krebs-Bekenntnis der inzwischen verstorbenen Schauspielerin Barbara Rudnik mit schönen Fotos im Wunschumfeld von Bunte erschien und nicht, garniert mit Paparazzi-"Abschüssen", in Bild. Ein Interview sei, sagt Schertz, der an Universitäten lehrt und ein Buch über Rufmord und Medienopfer mitherausgegeben hat, juristisch nichts anderes als eine vertragliche Beziehung zwischen Presse und Star. Es sei selbstverständlich, dass der Interviewte auch wissen will, welche O-Töne von ihm in den Überschriften herausgestellt werden, erklärt er: "Das ist sein gutes Recht, und das gründet auch auf schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit."

Der Anwalt spricht in langen Sätzen. Er lehnt es ab, in Talkshows zu gehen und sieht es als Ausnahme, für einen Reporter von Welt am Sonntag eine Ausstellung mit Paparazzi-Fotos kommentiert zu haben. Ein Prominentenanwalt dürfe nicht zum Anwaltpromi werden, findet Schertz, der schon früh erfahren hatte, was es heißt, in der Presse zu stehen.

In den letzten Jahren vor der Wende, als Ronald Reagan die USA regierte, war sein Vater Georg Polizeipräsident in Berlin. Wegen der Krawalle zum 1. Mai ließ der Behördenchef einmal ganz Kreuzberg abriegeln. Das war schwierig für den Filius, der sich einerseits als politisch linksstehend begriff, andererseits familiäre Solidarität spürte. Christian Schertz wollte dann Journalist werden und arbeitete als Aufnahmeleiter bei Rias Berlin - ehe er 1994 beim Hamburger Presseanwalt Heinrich Senfft begann.

Boulevard muss Grenzen erfahren

Damals sei das Geschäft "viel unaufgeregter und sicherlich langsamer gewesen", sagt Schertz, der auch Berliner Zeitung, Tagesspiegel und den Rundfunk Berlin-Brandenburg berät. Heute gebe es "sieben Tage Dauerberieselung", nicht zuletzt durchs Internet. Allein für Online-Fälle ist in Hamburg eine eigene Kammer - Nummer 25 - entstanden. Insbesondere der Boulevard müsse Grenzen erfahren, das sei ein Gebot des Humanismus, so Schertz: "Das Ausschlachten privater Schicksale kann ein Angriff auf die Würde des Menschen sein."

Manchmal wird schlicht erfunden, wie im Fall einer bekannten TV-Moderatorin, der eine Schwangerschaft angedichtet wurde. Beleg: Ihr Lebensgefährte habe auf einer Fete schützend seine Hand auf ihren Bauch gelegt. Insbesondere im hart umkämpften Feld der Frauenzeitschriften sieht Experte Nesselhauf viele Sünder: "Während sich einzelne Medien bessern, nehmen hier bedenklioche Entwicklungen weiter zu. Hier werden äußerste Grenzen getestet." Bei Phantomstorys über ausländische Prominente habe man wohl die halbwegs berechtige Hoffnung, die würden sich nicht wehren.

Private Schicksale sind der Stoff, den Leser lieben und damit auch Chefredakteure. Der Blick des Bild-Manns Diekmann ist geprägt von Prominenten, die sich inszenieren, um in die Presse zu kommen - und sich wehren, wenn Ungünstiges verbreitet wird. Er redet von Politikern, die vor der Wahl ihre glückliche Familie ausstellen und sich nach der Wahl von der Frau trennen. Oder von Joschka Fischer, der viel klagte, dessen Frau Minu Barati sich aber mittlerweile gerne öffentlich zeigt. Vieles würde Bild aus Rücksicht nicht bringen, so Diekmann: "Man muss nicht immer alles tun, was erlaubt ist." Vor allem stört er sich an der "Bigotterie bei der Unterscheidung zwischen der angeblich seriösen Presse und den Boulevardmedien - wir recherchieren bei heiklen Geschichten mindestens so gründlich wie alle anderen."

Es gilt in der Branche nicht nur Artikel fünf des Grundgesetzes, es gilt das Prinzip der juristischen Aufrüstung: Seit einiger Zeit sitzt ein Rechtsgelehrter am "Balken", da wo Bild entsteht. Seitdem sei die Zahl der Rügen und Verfahren drastisch nach unten gegangen. Tatsächlich gingen dem Bild-Blog, der über Unregelmäßigkeiten wacht, die Knüller aus.

Allein vor Gericht

Kai Diekmann hält es in seinem Büro kaum auf den Stuhl. Der Mann mit den gegelten Haaren steht vor der Wand mit acht Monitoren, die bild.de und andere Online-Portale zeigen. Er schaut beim Reden durchs Fenster in die Ferne. Das Branchengerede vom Tod der Zeitung erreicht diesen Raum nicht. Bild machte 2008 den größten Gewinn seiner Geschichte. Das sollen motivierte Medienanwälte nicht gefährden. "Bild kämpft für Sie", hieß es früher - inzwischen kämpft Bild viel für sich und streitet vor Gericht, wenn die Geschichte lohnt.

Beispielsweise die über Max Mosley, den Formel-1-Chef, der eine freizügige Party mit Prostituierten gefeiert hat. Hier geht es um die Frage, ob das etwas mit der faschistischen Vergangenheit seines Vaters zu tun hat - oder ob Bild das geforderte Schmerzensgeld von 1,5 Millionen Euro zahlen muss. Auch wieder so ein Fall, der neue Maßstäbe setzt. Fast alle Redaktionen in Deutschland haben sich verpflichtet, nicht mehr über Mosley im Stil der britischen News of the World zu berichten. "Es ist eine Schande, dass wir - soweit wir das wissen - zusammen mit der dpa als einzige gegen Mosley vor Gericht kämpfen", sagt Diekmann.

Christian Schertz dagegen hat Respekt vor Mosley. Der Jurist warnt schon lange vor "Verrohung". Andererseits ist er für eine "Abrüstung" zwischen Presse und Prominenz. Dem dient womöglich der Plan der Bundesregierung, dass sich ein Kläger künftig den Gerichtsstandort nicht mehr frei aussuchen kann, sondern am eigenen Wohnort oder am Sitz des Medienhauses aktiv werden muss.

Und die unglückliche Sängerin der No Angels? Sie wird wohl dabei sein, wenn die Band ihre neue CD vorstellt. Dann gibt sie vielleicht wieder Interviews. Das wird wohl kein Fall für die Notaufnahme.

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(SZ vom 29.05.2009/bey)