Ein Anwalt klagt, weil er für seinen beruflichen PC Rundfunkgebühren zahlen soll - und gewinnt. Ein Urteil gegen die ungeliebte Gebühreneinzugszentrale.
Das Image der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln könnte wohl kaum schlechter sein. Immer wieder gibt es scheußliche Geschichten über angeblich zwielichtige Praktiken der GEZ-Eintreiber. Viele schon haben schlechte Erfahrungen gemacht, die GEZ gehe rigoros vor, heißt es. Jetzt gab es eine empfindliche Schlappe für die Gebühreneintreiber: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt.
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Danach muss für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Diese liegt derzeit bei 5,52 Euro monatlich. Das Urteil, das an diesem Dienstag veröffentlicht wurde und gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, habe durchaus "grundsätzliche Bedeutung", sagte der Koblenzer Verwaltungsrichter Christoph Gietzen.
"Nicht haltbar"
Die Koblenzer Richter hatten einem Rechtsanwalt in seinem Kampf gegen die GEZ Recht gegeben. Der Anwalt aus Rheinland-Pfalz verwendet in seiner Kanzlei einen PC für Schreib- und Recherchearbeiten. Auch das Internet wird genutzt, beispielsweise für den Zugriff auf Datenbanken oder die Kommunikation mit dem Finanzamt, teilte der Anwalt mit. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt den PC bei der GEZ an, teilte jedoch mit, dass er diesen nicht zum Rundfunkempfang nutze. Die GEZ verlangte trotzdem eine Rundfunkgebühr.
Hiergegen erhob der Rechtsanwalt Klage. Prozessgegner vor dem Verwaltungsgericht Koblenz war der SWR, in dessen Einzugsgebiet der Rechtsanwalt arbeitet. "Das ist ein Schnellschuss," sagt SWR-Justiziar Armin Herb. Das Urteil sei "juristisch widersprüchlich und nicht haltbar".
Seit Anfang 2007 darf die GEZ auch für gewerblich genutzte internetfähige PC oder Handys Gebühren einziehen, weil damit die Nutzung von Rundfunkangeboten möglich ist. Betroffen sind vor allem Rechner in Büros, in denen bislang weder ein Fernsehgerät noch ein Radio genutzt wurde und deshalb noch keine GEZ-Gebühr entrichtet wurde. Nach GEZ-Angaben wurden 2007 bereits rund 118 000 Computer angemeldet.
Interessant ist vor allem, dass die Koblenzer Richter ihr Urteil mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit begründen. Dies müsse gewährleisten, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten könne. Dies könnte durch eine GEZ-Gebühr auf PC verhindert werden. Zudem sei der Rechtsanwalt kein Rundfunkteilnehmer im eigentlichen Sinn. Nur weil mit dem Computer auch öffentlich-rechtliche Programme empfangen werden könnten, rechtfertige dies noch nicht ohne Weiteres eine Gebührenerhebung. Gerade internetfähige PC würden "in vielfacher Weise anderweitig" genutzt.
Zu viele Befreiungen
Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden, danach beim Bundesverwaltungsgericht. Sollte der Kläger auch dort durchkommen, sähe es schlecht für die GEZ-Gebühr auf PC aus. Die GEZ teilte mit, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und damit bisher ohne Relevanz für die GEZ. Auch das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zuvor einem Nutzer Recht gegeben und ihn von der Gebühr auf internetfähige PC befreit. Das Verwaltungsgericht Ansbach wiederum entschied für die PC-Gebühr.
Die GEZ hat 2007 für ARD, ZDF und Deutschlandradio knapp 7,3 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren eingenommen. Derzeit werden 17,03 Euro pro Monat erhoben. Das Problem: Immer mehr Haushalte werden aus sozialen Gründen von den Gebühren befreit. Die GEZ rechnet daher in den kommenden Jahren mit weiteren Gebührenausfällen und sucht Kompensation. Zuletzt wurde Abschaffung oder Umwandlung der Rundfunkgebühr diskutiert.
- Rundfunkgebühren GEZ soll 95 Cent mehr bekommen 21.01.2008
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(SZ vom 30.7.2008/rus)
die Frage stellt sich, ob man als deutscher Bürger Dinge hinnehmen muss, die unlogisch sind. Das Prinzip funktioniert doch nur, weil kaum einer den mühsamen Weg über das Verfassungsgericht gehen will. Ich bin mir sicher, dass bei den richtigen Anträgen das ganze gekippt werden würde. Der Bürger hat den Vorteil, auch unbequeme Dinge anpacken zu können, was hingegen in der Politik meißt dank komplexer Verflechtungen schon im Keim erstickt wird.
Ich verstehe immer noch nicht, wie man für eine Leistung bezahlen muss, die man nicht bestellt hat. In der Vergangenheit war die GEZ-Gebühr schon bereits durch den Besitz eines empfangsfähigen TV-Gerätes fällig, aber nur deswegen, weil die Sender den Empfang der terrestrischen Signale nicht steuern konnten. Bei digitalem Empfang über Receiver oder über Computer ist das Angebot für den Sender jederzeit sperrbar - nur wer bezahlt darf glotzen. Premiere macht dies ja schon seit Jahren vor. Daher sollte ein Gericht dieses Landes die Sender dazu verdonnern, ihre Inhalte für jeden einzelnen Empfänger nur freizuschalten, wenn er es ausdrücklich wünscht und somit die Gebühren akzeptiert. Alle anderen (angeblichen) Nichtnutzer wären somit auch nicht mehr empfangsbereit!
Leider scheint diese Rechnung für die Sender nicht aufzugehen (Premiere war auch schon mal am Rande des Kollaps), so dass sie lieber alle (ungerechter Weise) zahlen lassen!
Noch etwas: Wenn nun der Einwand käme, daß dies ja auch zur Grundversorgung von Reisenden im Ausland diene, dann wären ja Inlandsdeutsche auf Reisen rechtlich Auslandsdeutschen und ausländischen Interessenten an deutschen Informationen schlechter gestellt.
Wären dann letztere etwa Schnorrer, die sich einfach kostenlos das Programm, welches auslandsreisende Gebührenzahler finanzieren? Und Deutsche, die gar nicht ins Ausland fahren: Sind diese wieder gegenüber den Reisenden schlechtergestellt? Nichtreisende könnten ja Sozialhilfeempfänger sein, die sowieso befreit sind. Aber dann sind wieder die nichtreisenden Nichtsozialhilfeempfänger schlechtergestellt.
Vielleicht kann man ja auch einem findigen Rechtsanwalt auf die Sprünge helfen, um der GEZ ein weiteres Mal vor den Bug zu schießen:
In den GEZ-Gebühren ist nämlich ein Anteil für die Deutsche Welle enthalten, welche man i.d.R. in Deutschland gar nicht empfangen kann. Ein Gebührenzahler zahlt also für eine Dienstleistung, die er gar nicht bekommt.
Die Deutsche Welle in Ehren: Sie soll ihr Budget bekommen, schließlich hat sie das hehre Ziel, deutsche Kultur im Ausland zu verbreiten. Nur sollte dies, wie bei den Goethe-Instituten, durch das Außenministerium finanziert werden und nicht durch den Gebührenzahler, der sich damit Rechte für den Rundfunkkonsum im Inland erwirbt.
Endlich mal ein Urteil, das die GEZ in die Schranken weist. Wenn die Rundfunkanstalten im Web durch ihren Internetauftritt für sich und ihre Sache Werbung machen, rechtfertigt dies nicht, von Surfern Gebühren dafür zu verlangen. Nochmal ganz langsam im Mund zergehen lassen: es werden Gebühren vom Surfer verlangt, damit die Rundfunkanstalten für sich im Web Werbung machen kann :-o
Der öffentlich-rechtliche Auftrag, den die Rundfunkanstalten durch "Rundfunk" zu erfüllen haben hat mit den Internet nichts gemeinsam. Darüber hinaus sind die Rundfunkanstalten schon lange nicht mehr Unabhängig, was eigentlich ursächlich für die Gebührenplicht war ... da sie sich auch von Werbung finanzieren. Leider hat diesbezüglich die GEZ noch kein Gericht in Frage gestellt. Aber, mal schauen was die Zukunft bringt ;-)
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