GEZ-Gebühr auf PC:Das Recht auf freie Information

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Ein Anwalt klagt, weil er für seinen beruflichen PC Rundfunkgebühren zahlen soll - und gewinnt. Ein Urteil gegen die ungeliebte Gebühreneinzugszentrale.

C. Busse

Das Image der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln könnte wohl kaum schlechter sein. Immer wieder gibt es scheußliche Geschichten über angeblich zwielichtige Praktiken der GEZ-Eintreiber. Viele schon haben schlechte Erfahrungen gemacht, die GEZ gehe rigoros vor, heißt es. Jetzt gab es eine empfindliche Schlappe für die Gebühreneintreiber: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Rechte der Verbraucher deutlich gestärkt.

Danach muss für beruflich genutzte Computer keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Diese liegt derzeit bei 5,52 Euro monatlich. Das Urteil, das an diesem Dienstag veröffentlicht wurde und gegen das noch Berufung eingelegt werden kann, habe durchaus "grundsätzliche Bedeutung", sagte der Koblenzer Verwaltungsrichter Christoph Gietzen.

"Nicht haltbar"

Die Koblenzer Richter hatten einem Rechtsanwalt in seinem Kampf gegen die GEZ Recht gegeben. Der Anwalt aus Rheinland-Pfalz verwendet in seiner Kanzlei einen PC für Schreib- und Recherchearbeiten. Auch das Internet wird genutzt, beispielsweise für den Zugriff auf Datenbanken oder die Kommunikation mit dem Finanzamt, teilte der Anwalt mit. Im Januar 2007 meldete der Rechtsanwalt den PC bei der GEZ an, teilte jedoch mit, dass er diesen nicht zum Rundfunkempfang nutze. Die GEZ verlangte trotzdem eine Rundfunkgebühr.

Hiergegen erhob der Rechtsanwalt Klage. Prozessgegner vor dem Verwaltungsgericht Koblenz war der SWR, in dessen Einzugsgebiet der Rechtsanwalt arbeitet. "Das ist ein Schnellschuss," sagt SWR-Justiziar Armin Herb. Das Urteil sei "juristisch widersprüchlich und nicht haltbar".

Seit Anfang 2007 darf die GEZ auch für gewerblich genutzte internetfähige PC oder Handys Gebühren einziehen, weil damit die Nutzung von Rundfunkangeboten möglich ist. Betroffen sind vor allem Rechner in Büros, in denen bislang weder ein Fernsehgerät noch ein Radio genutzt wurde und deshalb noch keine GEZ-Gebühr entrichtet wurde. Nach GEZ-Angaben wurden 2007 bereits rund 118 000 Computer angemeldet.

Interessant ist vor allem, dass die Koblenzer Richter ihr Urteil mit dem Grundrecht auf Informationsfreiheit begründen. Dies müsse gewährleisten, dass sich jeder aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert unterrichten könne. Dies könnte durch eine GEZ-Gebühr auf PC verhindert werden. Zudem sei der Rechtsanwalt kein Rundfunkteilnehmer im eigentlichen Sinn. Nur weil mit dem Computer auch öffentlich-rechtliche Programme empfangen werden könnten, rechtfertige dies noch nicht ohne Weiteres eine Gebührenerhebung. Gerade internetfähige PC würden "in vielfacher Weise anderweitig" genutzt.

Zu viele Befreiungen

Gegen das Urteil kann noch Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingereicht werden, danach beim Bundesverwaltungsgericht. Sollte der Kläger auch dort durchkommen, sähe es schlecht für die GEZ-Gebühr auf PC aus. Die GEZ teilte mit, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig und damit bisher ohne Relevanz für die GEZ. Auch das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zuvor einem Nutzer Recht gegeben und ihn von der Gebühr auf internetfähige PC befreit. Das Verwaltungsgericht Ansbach wiederum entschied für die PC-Gebühr.

Die GEZ hat 2007 für ARD, ZDF und Deutschlandradio knapp 7,3 Milliarden Euro an Rundfunkgebühren eingenommen. Derzeit werden 17,03 Euro pro Monat erhoben. Das Problem: Immer mehr Haushalte werden aus sozialen Gründen von den Gebühren befreit. Die GEZ rechnet daher in den kommenden Jahren mit weiteren Gebührenausfällen und sucht Kompensation. Zuletzt wurde Abschaffung oder Umwandlung der Rundfunkgebühr diskutiert.

© SZ vom 30.7.2008/rus - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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