Skandal-Rapper Bushido teilt gerne aus. Nun klagt er gegen einen Rentner, der angeblich seine Musik illegal veröffentlicht hat - und gewinnt.
Sie waren zur Tatzeit nach eigenen Angaben nicht zu Hause. Oder kennen Bushidos Musik angeblich nicht. Doch der deutsch-tunesische Rapper aus Berlin wirft einem Rentner und einer Familie vor, seine Songs illegal im Internet angeboten zu haben - und klagte nun vor Gericht.
Willst Du mein Feind sein? Bushido singt in seinen Liedern von Nutten, Sex und Ausländern. Wenn er seine Rechte verletzt sieht, versteht der Rapper keinen Spaß. (© Foto: dpa)
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Das Düsseldorfer Landgericht hat am heutigen Mittwoch über den Vorwurf des Skandal-Rappers wegen Musik-Piraterie entschieden. Bushido hatte drei Beklagten vorgeworfen, einzelne Songs und ganze Alben illegal in Internet-Tauschbörsen angeboten oder dort heruntergeladen zu haben. Damit seien seine Urheberrechte verletzt worden.
In diesem Fall hat der gelernte Lackierer die Justiz nun auf seiner Seite. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte einstweilige Verfügungen gegen drei Beklagte. Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musikpiraten zu sein.
Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Er gehört vermutlich auch nicht in die Zielgruppe des Rappers. Das ebenfalls beschuldigte Ehepaar hatte angegeben, dass zur fraglichen Zeit nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen sei. Doch das Gericht befand, dass es darauf nicht ankomme und wendete den Grundsatz der "Störerhaftung" an.
Der Richter und sein Henker
Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer nach Angaben des Gerichts als sogenannte "Störer" haften. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr lokales Funknetz (WLAN) nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.
Auf die Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu. Außerdem wird gegen sie auch strafrechtlich ermittelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Ermittler hatten die Internet-Protokoll (IP)-Adressen der Beklagten festgestellt. Daraufhin war Bushido zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld.
Gegen Bushido alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi war jedoch selbst bereits mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung ermittelt worden und mehrere seiner Lieder stehen wegen jugendgefährdender Inhalte auf dem Index.
Feindselige Äußerungen gegen Frauen und Homosexuelle riefen immer wieder Kritiker auf den Plan und der Auftritt des Echo-Preisträgers bei einem "Konzert gegen Gewalt - Schau nicht weg!" in Berlin hatte wütende Proteste ausgelöst.
Mit Sido zählt Bushido zu den erfolgreichsten deutschen Rappern. Nach eigener Aussage ist er mittlerweile auch ein erfolgreicher Immobilien-Unternehmer.
(sueddeutsche.de/dpa/ehr)
Der Lärm von Bushido ist als Körperverletzung einzustufen. Somit hätte eine Verurteilung als Beihilfe zur Körperverletzung erfolgen müssen und nicht als Mitstörer.
Im übrigen taugen IP-Adressen nicht als zuverlässiges Beweismittel. Dieses Fachwissen ist bei deutschen Richtern noch nicht angekommen.
Die Kosten, die den Verurteilten entstanden sind, sollten unter das Produkthaftungsgesetz fallen. Ein ungesicherter WLAN-Router der an Computer-Laien verkaufen wird ist mit einem erheblichen Produktmangel behaftet.
Einen Link zum von mir genannten Urteil habe ich jetzt bei zdnet gefunden, kann aber nicht genau einschätzen ob die Fälle vergleichbar sind:
"Die sogenannte Störerhaftung könne nicht greifen, da er für das vorsätzliche Verhalten beliebiger Dritter, die mit ihm in keinerlei Verbindung stehen, eintreten müsste."
http://cgi.zdnet.de/security/?p=61
@woschinski, Sido gab es zu der Zeit noch nicht, aber in USA waren meine Bekannten von Fanta4 z.B. doch sehr angetan.
Würden Sie? Dann tun Sie's doch! Haha.
Nein, ernsthaft, mag sein, aber aus dem damals vorliegenden Quellenmaterial konnte nicht die Antwort "ja" hervorgehen.
Gottseidank können auch eher unsympathische Menschen wie Bushido in Deutschland den Rechtsweg beschreiten. Ich finde es einfach wunderbar. Schließlich ist Freiheit ja immer die Freiheit der anderen.
Gesinnungsjustiz hatten wir außerdem schonmal; ich bin der Meinung das war nicht wirklich ein Erfolgsmodell.
Frage an den Autor: hat Bushido persönlich geklagt oder war das nicht eher ein Verlag oder Rechteverwurster?
Was soll eigentlich dieses peinliche Foto "Bushido CD verlohren" Bin ich hier bei Oliver Geissen, wo man sich über die "Dummheit" anderer lustig macht. Fischt man die Rechtschreibfehler einer Printausgabe der SZ heraus, dann kommen da auch eine Menge zusammen.
Wenn die Süddeutsche mit ihrem Niveau weiterhin so absackt, dann sind das die Leser von morgen, die würde ich mir lieber warm halten..
Paging