"Gangster-Rapper" klagt gegen Rentner:Bushido? Nie gehört

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Skandal-Rapper Bushido teilt gerne aus. Nun klagt er gegen einen Rentner, der angeblich seine Musik illegal veröffentlicht hat - und gewinnt.

Sie waren zur Tatzeit nach eigenen Angaben nicht zu Hause. Oder kennen Bushidos Musik angeblich nicht. Doch der deutsch-tunesische Rapper aus Berlin wirft einem Rentner und einer Familie vor, seine Songs illegal im Internet angeboten zu haben - und klagte nun vor Gericht.

Willst Du mein Feind sein? Bushido singt in seinen Liedern von Nutten, Sex und Ausländern. Wenn er seine Rechte verletzt sieht, versteht der Rapper keinen Spaß. (Foto: Foto: dpa)

Das Düsseldorfer Landgericht hat am heutigen Mittwoch über den Vorwurf des Skandal-Rappers wegen Musik-Piraterie entschieden. Bushido hatte drei Beklagten vorgeworfen, einzelne Songs und ganze Alben illegal in Internet-Tauschbörsen angeboten oder dort heruntergeladen zu haben. Damit seien seine Urheberrechte verletzt worden.

In diesem Fall hat der gelernte Lackierer die Justiz nun auf seiner Seite. Das Düsseldorfer Landgericht bestätigte einstweilige Verfügungen gegen drei Beklagte. Die Prozessgegner hatten versichert, keine Musikpiraten zu sein.

Ein Rentner hatte erklärt, er wisse gar nicht, wer oder was Bushido sei und habe auch kein Programm, um Musik aus dem Internet herunterzuladen. Er gehört vermutlich auch nicht in die Zielgruppe des Rappers. Das ebenfalls beschuldigte Ehepaar hatte angegeben, dass zur fraglichen Zeit nachweisbar niemand an ihrem Computer gewesen sei. Doch das Gericht befand, dass es darauf nicht ankomme und wendete den Grundsatz der "Störerhaftung" an.

Der Richter und sein Henker

Auch wenn Dritte über eine ungesicherte WLAN-Funknetzverbindung die Internet-Adresse der Beklagten möglicherweise missbraucht haben, müssten die Computerbesitzer nach Angaben des Gerichts als sogenannte "Störer" haften. Ihnen sei zumindest vorzuwerfen, ihr lokales Funknetz (WLAN) nicht gesichert und mit einem Passwort geschützt zu haben.

Auf die Computerbesitzer kommen nun erhebliche Verfahrens- und Anwaltskosten zu. Außerdem wird gegen sie auch strafrechtlich ermittelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Ermittler hatten die Internet-Protokoll (IP)-Adressen der Beklagten festgestellt. Daraufhin war Bushido zivilrechtlich gegen sie vorgegangen. Im Wiederholungsfall drohen ihnen bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld.

Gegen Bushido alias Anis Mohamed Youssef Ferchichi war jedoch selbst bereits mehrfach wegen Nötigung, Beleidigung und Körperverletzung ermittelt worden und mehrere seiner Lieder stehen wegen jugendgefährdender Inhalte auf dem Index.

Feindselige Äußerungen gegen Frauen und Homosexuelle riefen immer wieder Kritiker auf den Plan und der Auftritt des Echo-Preisträgers bei einem "Konzert gegen Gewalt - Schau nicht weg!" in Berlin hatte wütende Proteste ausgelöst.

Mit Sido zählt Bushido zu den erfolgreichsten deutschen Rappern. Nach eigener Aussage ist er mittlerweile auch ein erfolgreicher Immobilien-Unternehmer.

© sueddeutsche.de/dpa/ehr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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