Für Kunstschaffende:Jetzt bewerben

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Atelierförderungen von Stadt und Freistaat

Dass es für Künstler jeder Art nicht einfach ist, Arbeitsräume zu finden, ist mehr als bekannt. Ganz besonders schwer fündig zu werden, tun sich Künstler in der bayerischen Landeshauptstadt. Umso wichtiger ist es, dass Freistaat und Stadt ihnen Unterstützung gewähren. Die Stadt München schreibt aktuell wieder Arbeitsateliers im Städtischen Atelierhaus am Domagkpark aus. Bis 26. März können sich Münchner Künstlerinnen und Künstler für den Zeitraum von Juni 2019 bis Mai 2024 für ein Atelier dort bewerben.

In dem größten vom Kulturreferat betreuten städtischen Atelierhaus stehen 95 Künstlerateliers zur Ausschreibung. Sie werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren und über ein Juryverfahren vergeben. Zusätzlich gibt es dort fünf Musikproberäume und zwei Gastateliers für überregionale und internationale Gastkünstler. Bewerben können sich Künstlerinnen und Künstler aller Kunstsparten mit Wohnsitz im Münchner S-Bahn-Bereich beim Kulturreferat der Stadt. Berücksichtigt werden vorzugsweise Kunstschaffende am Anfang der Professionalität. Nähere Informationen gibt es unter www.muenchen.de/kulturausschreibungen.

Keine Ateliers stellt der Freistaat zur Verfügung, aber er bemüht sich, die Situation von Bildenden Künstlern zu verbessern, indem er sie bei den Atelierkosten unterstützt. Über einen Zeitraum von zwei Jahren gewährt das Kunstministerium im Rahmen des Bayerischen Atelierförderprogramms jeweils bis zu 100 bayerischen Künstlerinnen und Künstler einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 230 Euro zu ihren Atelierkosten (Miet- oder Finanzierungskosten). Die Zuschüsse werden auf Empfehlung einer Auswahlkommission vergeben. Die Bewerbungen müssen bei der Regierung eingereicht werden, in deren Bezirk sich der Hauptwohnsitz der Bewerberin oder des Bewerbers befindet. Der nächste Auswahltermin, bei dem die Künstler für den Förderzeitraum vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2020 ausgewählt werden, wird voraussichtlich im Herbst 2018 stattfinden. Die Bewerbungen sind bis spätestens 31. Juli 2018 bei der zuständigen Regierung einzureichen. Nähere Informationen gibt es unter www.km.bayern.de/kunst-und-kultur/foerderung/kuenstlerfoerderung.html.

© SZ vom 20.02.2018 / lyn - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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