Eva Herman vor Gericht:Kein Kündigungsschutz für Herman

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Nach eineinhalb Jahren nun die Entscheidung: Eva Herman verliert den Rechtsstreit gegen den NDR. Sie sei lediglich freie Mitarbeiterin gewesen, so das Gericht.

Die frühere "Tagesschau"-Sprecherin Eva Herman hat ihren eineinhalbjährigen Rechtsstreit gegen den Norddeutschen Rundfunk (NDR) verloren. In einem Berufungsverfahren bestätigte das Hamburger Landesarbeitsgericht am Mittwoch die Entscheidung der Vorinstanz und wies die Klage Hermans gegen die Auflösung ihres Arbeitsvertrags beim NDR zurück.

Eva Herman musste vor dem Hamburger Landesgericht eine Niederlage einstecken. (Foto: Foto: dpa)

Eine Revision ließ es nicht zu. Nach umstrittenen Äußerungen der 50-Jährigen zur NS-Zeit hatte der Sender im September 2007 die Zusammenarbeit beendet. Dagegen war Herman gerichtlich vorgegangen. Ihrer Meinung nach war sie beim NDR fest angestellt, weshalb die Vertragsauflösung nicht rechtens gewesen sei. Das Gericht folgte nun jedoch der Argumentation der Gegenseite und bewertete Herman lediglich als freie Mitarbeiterin, die sich nicht auf den für Arbeitnehmer geltenden Kündigungsschutz berufen könne.

Herman hatte argumentiert, dass sie in die Dienstplangestaltung beim NDR fest eingebunden worden sei und gewünschte Urlaube nicht habe nehmen können. Daher sei sie faktisch eine Arbeitnehmerin gewesen. Dies sah das Gericht in der Beweisaufnahme, bei der auch die "Tagesschau"-Sprecher Jan Hofer, Jens Riewa und der ehemalige "Tagesschau"-Chefsprecher Jo Brauner als Zeugen aussagten, jedoch nicht bestätigt.

Die Sprecher hätten ihre Dienste selbstständig "in einer Art Selbstorganisation (...) untereinander angesprochen", sagte der Vorsitzende Richter Rainer Schaude. "Das ist für ein Arbeitsverhältnis absolut untypisch." Überrascht über das Urteil äußerte sich Hermans Anwalt Dirk Feldmann. Er habe nicht mit einer negativen Entscheidung gerechnet, nachdem das Gericht beim vorigen Verhandlungstermin Anfang Februar noch Sympathien für die Kläger-Position habe erkennen lassen.

Er werde mit seiner Mandantin nun überlegen, wie es weitergehe.Herman hat noch die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht in Erfurt einzureichen und auf diesem Weg doch noch eine Revisionsverhandlung zu erzwingen. Das Verfahren sei aber sehr zeitaufwendig und die Erfolgsaussichten unklar, räumte Feldman ein. "Da muss man realistisch sein", sagte er. Herman selbst war bei der Verhandlung anwesend, äußerte sich zu dem Urteil aber nicht.

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