Vor dem Sozialgericht Köln hat am Mittag der Prozess um die Frage begonnen, ob Dieter Bohlen als Juror der RTL-Castingshow "Deutschland sucht den Superstar" ein Künstler ist. In diesem Fall müsste RTL Pflichtabgaben an die Künstlersozialkasse zahlen, wie ein Gerichtssprecher erklärte. Die Kasse hatte für die verschiedenen Staffeln von "Deutschland sucht den Superstar" zwischen 2002 und 2006 rund 173 000 Euro gefordert.
Die Künstlersozialkasse finanziert sich aus Beiträgen der Versicherten, Mitteln des Bundes und den Pflichtabgaben von Unternehmen, die Kunst verwerten. Grundsätzlich seien auch Fernsehsender wie RTL verpflichtet, die Abgaben zu zahlen, falls sie künstlerische Leistungen in Anspruch nehmen, erläuterte der Sprecher. RTL vertritt allerdings die Auffassung, dass Bohlens Tätigkeit als Juror keine Kunst sei und deshalb auch keine Abgaben fällig werden.
Das Gericht will voraussichtlich noch am Montag seine Entscheidung verkünden.