Die Suchmaschinen hatten keine Lust, Geld zu zahlen, um die gescannten Bücher in ihre Ergebnislisten aufnehmen zu dürfen. Und als man sich entschied, aus dem Portal einen Online-Shop zu machen, gingen die Buchhändler, die der Börsenverein ebenfalls zu seinen Mitgliedern zählt, auf die Barrikaden. Die hatten nämlich Angst um ihre Kundschaft. "Libreka" gibt es noch, aber viel los ist da nicht. Beworben wird es jetzt mit dem Slogan "Ich find dich besser". Alle anderen aber scheinen die Google-Buchsuche besser zu finden. Vielleicht ändert sich das im Frühjahr, wenn "Libreka" auch E-Books verkaufen möchte. Falls das wirklich klappt.
Anzeige
Vor Gericht keine Chance
Die deutschen Buchverlage fürchten also die Google-Konkurrenz wie der Teufel das Weihwasser. Zumal der Firma anscheinend auch juristisch nicht so leicht beizukommen ist. Versucht hat man es durchaus. Vor dem Hamburger Landgericht wollte die Wissenschaftliche Buchgesellschaft im Jahr 2006 eine einstweilige Verfügung gegen Google durchsetzen. Im letzten Augenblick wurde der Antrag zurückgezogen, weil sich abzeichnete, dass er vor Gericht nicht durchgekommen wäre. 100 000 Euro hat der ganze Spaß gekostet.
Solche Kosten will der Buchverleger-Verband sich oder seinen Mitgliedern nun nicht noch einmal aufhalsen. Und schon gar nicht in den USA, denn falls man mit dem Vergleich, den die amerikanischen Autoren und Verleger erzielt haben, nicht einverstanden ist, muss man seine Ansprüche dort geltend machen. Das wird noch viel teurer. Also hat Christian Sprang, Justitiar des Börsenvereins, sich überlegt, lieber der Verwertungsgesellschaft Wort den Vortritt zu lassen.
Deutsche Bücher in amerikanischen Bibliotheken
Die VG Wort erhebt Urheberrechtsabgaben von Copyshops und Geräteherstellern, die sie nach einem festgelegten Verteilungsplan an die Rechteinhaber ausschüttet, die Autoren und Verlage. In der aktuellen Ausgabe von politik und kultur, der Hauszeitschrift des Deutschen Kulturrats, welcher seinen Vorschlag unterstützt, erläutert Christian Sprang nun, dass sie noch etwas ganz anderes tun soll: Sie soll sich einen Anwalt in den USA suchen und gegen Google vorgehen.
Mal sehen, was da zu holen ist. Denn in den US-Bibliotheken, wo Google sich die Bücher zum Scannen ausgeliehen hat, standen auch so einige deutsche Bücher herum. Zehntausende, gibt Sprang an. Im Verhältnis zu den über 10 Millionen Büchern, um die es insgesamt geht, sind das freilich Peanuts. Und überhaupt müsste sich die VG Wort, um im Namen der deutschen Autoren gegen Google antreten zu können, die entsprechenden Rechte erst einmal übertragen lassen.
Genau das wünscht sich nun der Börsenverein. Es würde reichen, schreibt Justitiar Sprang in dem erwähnten Artikel, wenn die VG Wort dafür ihren Rahmenvertrag mit den Autoren ändern würde, den sogenannten Wahrnehmungsvertrag. Dann könne sie "für alle deutschen Bücher die nach dem Vergleich von Google zu zahlenden Beträge kassieren und für alle deutschen Bücher eine (weitere) Nutzung durch Google in den USA untersagen".
Bekommen die Deutschen mehr Geld als die Amerikaner?
Das ist eine gewagte These. Denn zu einem beträchtlichen Teil wird es sich bei diesen Werken um "Orphans" handeln, also um Werke, deren Urheber oder Rechteinhaber unauffindbar sind. Ohne weiteres kann trotzdem nicht einfach irgendjemand anderer von Google Geld dafür verlangen, dass die Firma diese Werke zugänglich machen will. Und überhaupt, was soll es bringen? Google hat sich mit Millionen amerikanischer Autoren und unzähligen US-Verlagen auf eine respektable Lösung geeinigt. Dass man ein paar mitbetroffenen Autoren von ein paar zehntausend deutschen Büchern wesentlich mehr zu zahlen bereit sein wird, als man den US-Autoren mit Erfolg angeboten hat, ist nicht sehr wahrscheinlich.
Zudem hat die VG Wort eigentlich eine ganz andere Aufgabe, nämlich dafür zu sorgen, dass die Autoren von dem Geld, das mit legalen Privatkopien ihrer Arbeiten verdient wird, etwas abbekommen. Gleichwohl ist sie bereitwillig in die Bresche gesprungen und hat ein Rechtsgutachten zur amerikanischen Google-Einigung erstellen lassen, in dem laut Pressemeldung erläutert sein soll, wie man den deutschen Autoren "einen optimalen Schutz ihrer Urheberrechte" gewährleisten könne. Darüber hinaus ist bisher wenig in Erfahrung zu bringen - das Gutachten selbst rückt die VG Wort derzeit nicht heraus.
60 Dollar per Email
Auch der Verband Deutscher Schriftsteller, welcher zur Gewerkschaft Verdi gehört, will Google Saures geben. "Die ,amerikanische Lösung' kommt einem Ausverkauf von Urheberrechten gleich und gefährdet die soziale und ökonomische Lage der Autoren existenziell", erklärt ihr Vorsitzender Imre Török im Namen des Verbands, der ebenfalls findet, dass sich lieber die VG Wort mit Google herumschlagen soll, koste es, was es wolle. Was Török dagegen hat, dass jeder Autor eines gescannten Buchs mindestens 60 US-Dollar bekommt, bleibt rätselhaft. Schließlich hat noch kein deutscher Verlag einem Autoren je so viel dafür geboten, dass er sein Werk für eine Online-Volltextsuche zur Verfügung stellt.
Was aus der Sache wird, ist offen. Jedenfalls steht die VG Wort unter Zeitdruck: Bis zum 5. Mai muss sie gegen den Vergleich, den Google mit den amerikanischen Autoren und Verlegern erzielt hat, Widerspruch einlegen. Eine interne Arbeitsgruppe, so teilt die VG Wort auf Anfrage mit, wolle noch in dieser Woche per Newsletter über das geplante Vorgehen informieren. Das wird auch Zeit, denn bislang hat weder die VG Wort noch der Schriftstellerverband es für nötig gehalten, die Betroffenen über eventuell geplante Änderungen des Wahrnehmungsvertrags in Kenntnis zu setzen.
Immerhin bieten die beteiligten Institutionen interessierten Mitgliedern in ihrer Pressemeldung "weitere Auskünfte zu dem Google-Vergleich" an. Auf Anfrage erhalten Autoren dann sechzehn einzelne in juristischem Fachenglisch verfasste .pdf-Dateien. Google macht es ihnen einfacher: Unter www.googlebooksettlement.com kann sich vorsichtshalber jeder Autor sein Recht auf 60 US-Dollar sichern. Die Registrierung (auf Deutsch) geht schneller als die Einrichtung eines E-Mail-Kontos.
Sie sind jetzt auf Seite 2 von 2
- Der E-Book-Test Tausendmal berührt 08.10.2008
- Fragen an eine Suchmaschine Goooorakel! 11.11.2008
- Vatikan schließt Pakt mit Google Gloria in Excelsis Video 23.01.2009
- Kunst auf Google Earth Lupenrein 13.01.2009
(SZ vom 2.2.2009/holz)
Partyzone Flußufer
Ein weiterer Beitrag aus dem Agit-Prop Kommando der Urheberrechts-Revolutionäre. Ilja Braun führt einen besinnungslosen Kampf, ist sozusagen der Taliban von Prof. Vogel.
Inhaltlich ist das ein schöner Beispielartikel für den Deutschunterricht. Behauptungen aufstellen wo Fakten fehlen, Gegenmeinungen lächerlich machen, die eigene Position zur Mehrheitsmeinung erklären, andere Argumente als tendenziös und ideologiebehaftet bezeichnen, die hohe Schule des Sozialismus.
Das funktioniert ganz gut, weil die Materie schwierig ist und die große Mehrzahl der Leser die Hintergründe nicht kennt. Da ist es leicht zu schwadronieren.
Erschreckend ist daran eigentlich nur, dass die SZ einem Externen so ohne jede Qualitätskontrolle und Überprüfung auf inhaltliche Richtigkeit immer wieder die Seiten öffnet. Und dabei noch nicht mal merkt, dass sie an einen Besessenen geraten sind. Im Journalismus sind Ideologen und Fanatiker schlecht aufgehoben.
Woher nimmt dei Autorin eigentlich ihr Wissen?
Unser juristischer Verlag zahlt seit vielen Jahren den meisten seiner Autoren ein vielfaches von 60 Dollar für die Verwertung der Onlinerechte. Und das nicht einmalig, sondern in jedem Jahr.
Es gibt eben doch inzwischen ein menge professioneller Nutzer, die Bücher eben doch nicht ausgedruckt, sondern am Bildschirm lesen. Und wenn jemand meint, dass Google book nicht zu knacken sei (Ausdrucken, herunterladen oder komplett ansehen) sollte einfach mal bei Googel die Suche "hack google book" eingeben.
Wir arbeiten bei einigen Büchern aber auch mit google (und auch mit dem nicht unbedingt wenig besuchten libreka) zusammen und nutzen die Werbewirkung. Dies hat gerade bei englischsprachigen Titeln mit kleinen Auflagen positive Auswirkung auf den Absatz. Wir bieten sogar manche Titel komplett kostenlos zum download als pdf (z.B. www.staudinger-to-go.de) an.
Aber was spricht wirklich dagegen, dass der Verlag darüber bestimmt, ob er kostenlosen Einblick gewähren möchte oder nicht (wenn er für die Autoren und sich damit zum Beispiel Einnahmen erzielen kann); und was dafür, dass Google darüber frei bestimmen können soll und man als Verlag überprüfen muss, ob Google mal wieder ein Buch mitgescannt hat und dann Einspruch einzulegen?
Ich verstehe die Aufregung der Verlage keineswegs. Die Verlage müssten Googles Aktion doch eher als Chance begreifen. Schließlich erlaubt Googles System die Volltextsuche in diversen Bibliotheken der Welt. Eine Revolution des Wissens steht bevor. Jeder Mensch kann in Sekunden auf Werke zurückgreifen, die das Ausmaß der legendären Bibliothek von Alexandria um ein vielfaches übersteigt.
Hierbei wird kaum jemals ein Mensch ein Buch am Bildschirm - und nichts anderes ist bei Google möglich, denn ein Ausdrucken scheidet aus - komplett durchlesen. Vielmehr wird er das Buch identifizieren, das er benötigt - und sich dieses dann kaufen. Hierfür bietet Google sogar eine direkte Verlinkung mit Amazon und diversen anderen Buchhandlungen.
Google verhilft somit dem Buchdruck zum Eintritt in das digitale Zeitalter und ermöglicht einem der ältesten Medien der Welt die Konkurrenz zum WorldWideWeb, in dem Wikipedia eine weit größere Konkurrenz für die Verlage darstellt als Goolge das jemals tun wird.
Danken wir Google für seinen Einsatz - mit dem es derzeit noch nicht einmal Geld verdient!