BKA-Klage gegen "Focus":Dein Freund und Kläger

Lesezeit: 1 min

Revision gescheitert: Das Nachrichtenmagazin Focus muss einen Bericht über angebliche Manipulationen des Bundeskriminalamts an geheimen Akten korrigieren. Es geht um den Fall "Cicero".

Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Dienstag die Revision des Nachrichtenmagazin Focus gegen ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Hamburg ab. Das Blatt muss jetzt einen Bericht über angebliche Manipulationen des Bundeskriminalamts (BKA) an geheimen Akten korrigieren.

Focus hatte im September 2005 berichtet, das BKA habe "offenbar" geheime Akten über den Terroristenführer Abu Mussab al-Sarkawi unauffällig verändert, um eine undichte Stelle in den eigenen Reihen aufzuspüren. Das BKA hielt die Vorwürfe für ehrenrührig und klagte, vertreten durch die Bundesrepublik, auf Richtigstellung. Das Karlsruher Gericht gab der Klage statt, weil der - im Prozess als unwahr unterstellte - Artikel das Ansehen des BKA mindere.

Hintergrund des Rechtsstreits ist ein auf geheime BKA-Unterlagen gestützter Artikel vom April 2005 in der Zeitschrift Cicero über den inzwischen getöteten al-Sarkawi. Daraufhin wurde die Cicero-Redaktion durchsucht; die Razzia wurde später vom Bundesverfassungsgericht als Verletzung der grundgesetzlich geschützten Pressefreiheit beanstandet.

"Keine Ehre"

Auf der Suche nach dem "Leck" soll das BKA später laut Focus geheime Akten gleichsam als Köder an verschiedene Staatsschutzstellen verteilt und darin al-Sarkawis Satelliten-Telefonnummern mit Zahlendrehern versehen haben. Die Aktion blieb ohne Erfolg. "Mossad, CIA und auch BND müssen sich damit abfinden, dass ihr sensibles Sarkawi-Material für eine zweifelhafte BKA-Operation verheizt worden ist", schrieb das Magazin.

Laut BGH kann auch eine Behörde aus Gründen des Ehrenschutzes einen Anspruch auf Richtigstellung haben, wenn ein Bericht geeignet ist, sie "schwerwiegend in ihrer Funktion zu beeinträchtigen". Nach Worten der BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller gelten hier jedenfalls einige Besonderheiten: "Sicher ist, dass der Ehrenschutz der Verwaltung nicht dazu dienen darf, sachliche Kritik abzublocken." Focus-Anwalt Christoph von Mettenheim hatte sich in der Verhandlung skeptisch geäußert: "Eine Behörde hat keine Ehre, sie hat eine Funktion."

Der BGH ging, wie das OLG, "aus prozessualen Gründen" davon aus, dass der Focus-Bericht nicht den Tatsachen entsprach. Zwar hatte das Magazin die Richtigkeit seiner Geschichte beteuert, sie aber unter Hinweis auf den Informantenschutz nicht weiter untermauert, um nicht seine Quelle im BKA zu enttarnen.

Damit sei das Blatt laut BGH seiner Beweislast nicht nachgekommen. Vizepräsidentin Müller hatte in der Verhandlung angedeutet, der Presse könne zwar nicht die Offenlegung ihrer Informanten, wohl aber die Nennung weiterer Einzelheiten zum Beleg der Vorwürfe zugemutet werden: "Ein Kläger wäre weitgehend schutzlos, wenn der Beklagte auf einen im Dunkel stehenden Dritten verweisen könnte."

© sueddeutsche.de/dpa/ehr - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite
Jetzt entdecken

Gutscheine: