Urteil:Keine "Umdiplomierung" für DDR-Akademiker

Einmal Diplomökonom, immer Diplomökonom: Akademische Grade, die in der DDR erworben wurden, dürfen nicht in bundesdeutsche Titel umbenannt werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Akademiker der DDR haben nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig keinen Anspruch auf eine "Umdiplomierung". Damit bleibt es einer Frau aus den neuen Bundesländern verwehrt, den Titel "Diplom-Kauffrau" zu führen, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Die 41-Jährige hatte 1988 eine DDR-Hochschulausbildung als "Diplomökonom" abgeschlossen. In den Vorinstanzen hatte sie eine Umbenennung erzwungen. Dagegen hat sich Sachsens Wissenschaftsministerium nun vor dem Bundesgericht erfolgreich mit einer Revisionsklage gewehrt (Az.: BVerwG 6 C 19.04).

Der zuständige 6. Senat stellte mit seinem Urteil klar, dass es im Einigungsvertrag um eine Gleichbehandlung der Abschlüsse in den alten und den neuen Bundesländern geht. Ziel sei gewesen, die in der DDR erworbenen Abschlüsse gleichwertig zu denen aus dem Westen einzustufen. Daraus ergebe sich aber nicht das Recht, den verliehenen Diplomgrad in einer anderen Form zu führen. Durch den "Umtausch" von DDR-Diplomen in bundesdeutsche Grade würden diese Diplome faktisch entwertet, argumentierten die Bundesrichter. Dies sei im Einigungsvertrag nicht gewollt gewesen.

Allein in Sachsen haben nach Ministeriumsangaben bislang 202.570 Menschen eine Nachdiplomierung beantragt. Etwa in der Hälfte der Fälle hat das Ministerium die Ost-Hochschulausbildung als gleichwertig mit der im Westen anerkannt.

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